Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuss HRB 22615
Eingetragen
17.12.2007
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für die GüterbeförderungBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Durchführen und Vermitteln von Transporten aller Art sowie das Erbringen von Dienstleistungen für das Transportgewerbe.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sven-Oliver Paproth
seit 19.8.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
0.00%
0.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Hermann Niermann Nachf. GmbH
Germany
75.00%
Daniel Kunz GmbH
Germany
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Malkus GmbH

Neuss

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

Stand am 31.12.2023
Stand am 31.12.2022
T€
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 42.870,55 61
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 523.942,25 493
566.812,80 554
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.185,00 5
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 33.700,54 87
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 41.018,86 8
davon aus Lieferungen und Leistungen EUR 41.018,86 (Vorjahr TEUR 8)
3. Sonstige Vermögensgegenstände 36.828,77 47
111.548,17 142
III. Guthaben bei Kreditinstituten 143.699,05 80
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 18.780,58 78
845.025,60 859

PASSIVA

Stand am 31.12.2023
Stand am 31.12.2022
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Kapitalrücklage 25.000,00 25
III. Verlustvortrag -127.880,58 -85
IV. Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) 59.100,00 -43
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 18.780,58 78
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 5.100,00 0
2. Sonstige Rückstellungen 118.392,02 125
123.492,02
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20.424,63 37
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34.373,69 29
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 424.484,61 324
davon gegenüber Gesellschaftern € 424.484,61 (Vorjahr T€ 324)
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 50.319,44 50
davon gegenüber Gesellschaftern € 50.319,44 (Vorjahr T€ 50)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 191.931,21 294
davon aus Steuern € 6.966,20 (Vorjahr T€ 7)
721.533,58 734
845.025,60 859

Anhang zum Jahresabschluss 2023

der Malkus GmbH, Neuss

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Malkus GmbH, Neuss, - HRB 22615 Registergericht Neuss - wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel werden zu Anschaffungskosten (Nennwert), unter Abzug erforderlicher Wertberichtigungen, bewertet. Erkennbare Einzelrisiken werden durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Zur Abdeckung allgemeiner Kredit- und Ausfallrisiken wurde auf den nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestand eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % vorgenommen.

Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten (Restlaufzeiten) in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:

Verbindlichkeitenspiegel Stand Restlaufzeit
31.12.2023
T€
bis 1 Jahr
T€
zw. 1 u. 5 Jahren
T€
mehr als 5 Jahre
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20 20 0 0
Vj.: 37 Vj.: 16 Vj.: 21 Vj.: 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34 34 0 0
Vj.: 29 Vj.: 29 Vj.: 0 Vj.: 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 424 319 105 0
Vj.: 324 Vj.: 324 Vj.: 0 Vj.: 0
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen 50 50 0 0
Vj.: 50 Vj.: 50 Vj.: 0 Vj.: 0
Sonstige Verbindlichkeiten 192 144 48 0
Vj.: 294 Vj.: 215 Vj.: 79 Vj.: 0
720 567 153 0
Vj.: 734 Vj.: 634 Vj.: 100 Vj.: 0

IV. Sonstige Angaben

Zum Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen aus langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie sonstigen Verträgen.

bis 1 Jahr
T€
1 bis 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
Mieten, Pachten 68 21 0
Sonstige 50 20 0
Summe 118 41 0

Die finanziellen Verpflichtungen für Mieten und Pachten beinhalten T€ 89 gegenüber verbundenen Unternehmen, in den sonstigen Verpflichtungen werden T€ 24 gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen.

Im Geschäftsjahresdurchschnitt wurden 19 (Vorjahr: 19) Mitarbeiter beschäftigt.

Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch den Geschäftsführer:

Herrn Michael van Geldern

Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der KEMNA-Gruppe und wird in den Konzernabschluss der KEMNA BAU Andreae GmbH & Co. KG einbezogen.

 

Neuss, den 08. April 2024

Michael van Geldern

Feststellung des Jahresabschlusses

Mit Gesellschafterbeschluss vom 08.07.2024 wurde der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Malkus GmbH, Neuss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Malkus GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschlusses Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 3. Mail 2024

Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Zickmann, Wirtschaftsprüfer

Dr. Nommensen, Wirtschaftsprüfer

Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers auf den vollständigen Jahresabschluss bezieht.

Nachrichten & Medien

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