MohrTec GmbH
Braunfels
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma MohrTec GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft § 264 Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs.
1 HGB. Die Gesellschaft nimmt für die Aufstellung des Anhangs die größenabhängigen
Erleichterungen nach § 288 Satz 1 HGB in Anspruch. Sie hat ferner gemäß § 264 Abs.
1 Satz 3 HGB keinen Lagebericht erstellt.
2. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die vorliegende Bilanz wurde auf der Grundlage der steuerlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlichen Vorschriften beim beweglichen Anlagevermögen linear oder degressiv vorgenommen.
Das unbewegliche Sachanlagevermögen - soweit abnutzbar - wurde linear oder degressiv
abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen,
in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Die Zugänge der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Wert über € 410,00
wurden über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern
die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Fremdwährungsposten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in
Euro umgerechnet.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbare, Risiken gemäß § 249 HGB gebildet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über
den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sind auf der Grundlage des Vorschlages über die
Verwendung des Ergebnisses berechnet.
Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten gemäß § 251 HGB und besondere Umstände,
die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage vermittelt, existieren nicht. (§ 264
Abs. 2 S. 2 HGB)
2.2 Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf Jahre Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren beträgt 78.790,08 Euro. (VJ 88.213,55 Euro)
3. Sonstige Pflichtangaben
3.1 Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt:
Geschäftsführer: Moritz Mohr ausgeübter Beruf: Kaufmann Geschäftsführer: Thomas Mohr ausgeübter Beruf: Kaufmann
3.2 Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
sonstige Berichtsbestandteile
Braunfels den 29.08.2022, gez. Thomas Mohr und Moritz Mohr
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2022 festgestellt.
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