Hoffmann-Jalousien GmbH
Brandenburg
an der Havel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.557,00 |
2.649,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.557,00 |
2.649,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
54.224,10 |
62.125,80 |
| I.
Vorräte |
15.773,68 |
15.467,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.858,22 |
21.118,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
483,80 |
353,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.592,20 |
25.539,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.781,10 |
64.774,80 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
51.395,80 |
51.637,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.565,60 |
25.565,60 |
| II.
Gewinnvortrag |
23.572,37 |
23.126,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.257,83 |
2.945,58 |
| B.
Rückstellungen |
5.904,00 |
9.905,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.481,30 |
3.231,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.481,30 |
2.335,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.781,10 |
64.774,80 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2011
Firma
Hoffmann - Jalousien GmbH
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Hoffmann - Jalousien GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den
Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften
der §§ 266 ff HGB. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 275 ff HGB, es wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
II.
Angaben zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Bei der Aufstellung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden
folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt.
III. Angaben zur Bilanz
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungskosten und Anschaffungspreisminderungen
aktiviert. Die planmäßigen linearen
Abschreibungen (§ 253 Abs. 1 und 2 HGB) erfolgten
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen
Höchstsätzen.
Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB gestattet für
bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewertete
Vermögensgegenstände, die zu Beginn des
Geschäftsjahres der Erstanwendung des BilMoG vorhanden
sind, wahlweise die Beibehaltung der bisherigen
Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum
Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften.
Nach § 6 Abs. 2 EStG in der ab 2010 geltenden
Fassung können Anschaffungs- oder Herstellungskoten
von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind (GWG) und nach dem 31.12.2009 angeschafft,
hergestellt oder eingelegt werden, im Wirtschaftsjahr der
Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts
in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn die
Anschaffungskoste- bzw. Herstellungskosten vermindert um
einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, oder der nach
§ 6 Abs. 1 Nr. 5 bis 6 EStG an deren Stelle tretende
Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 410,00 €
nicht übersteigt.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten den Betrag von 150,00 €, nicht aber
1.000,00 € übersteigen(Beträge jeweils ohne
Vorsteuer), ist in den Jahren 2008 und 2009
gemäß § 6 Abs. 2a EStG die Bildung eines
jahrgangsbezogenen Sammelposten mit Auflösung
über fünf Jahre vorgeschrieben. Ab 2010 besteht
auch hier ein Wahlrecht. Abgesehen von der
buchmäßigen Erfassung des Zugangs des jeweiligen
Wirtschaftsguts bestehen keine weiteren
Dokumentationspflichten. Aufgrund des Erfordernisses einer
einheitlichen Wahlrechtsausübung zwischen § 6
Abs. 2 und Abs. 2a EStG ist eine wirtschaftsbezogene
Betrachtungsweise erforderlich.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist
als Anlage beigefügt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Der Warenbestand ist zum Einkaufspreis Netto
bewertet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bewertet. Sie können durch eine Saldenliste
nachgewiesen werden.
Die sonstigen Rückstellungen setzten sich wie
folgt zusammen:
Tantieme Detlef
Hoffmann 792,00
€
Aufbewahrungsverpflichtung
Geschäftsunterlagen
550,00 €
1.342,00
€
In den Rückstellungen für Abschlusskosten
sind die Aufwendungen für den Jahresabschluss 2011 von
2.000,00 € sowie für die Offenlegung von 180,00
€ zurückgestellt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie können durch
eine Saldenliste nachgewiesen werden.
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Erlöse resultieren aus der Tätigkeit
der Gesellschaft.
Die Aufwendungen stehen in direktem Zusammenhang mit
dieser Tätigkeit und sind im Allgemeinen nicht als aus
dem Rahmen fallend zu bezeichnen.
V.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer des Unternehmens war im
Geschäftsjahr 2011:
Herrn Detlef Hoffmann, Kaufmann,
Brandenburg 01.01.2011 - 31.12.2011
Der Geschäftsführer war von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Es bestehen zwischen der Gesellschaft und den
Gesellschaftern keine Darlehen.
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 5
Arbeitnehmer beschäftigt.
Brandenburg,
2012
Detlef
Hoffmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss 2011 wurde am 22.06.2012
festgestellt.
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