Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 541121
Eingetragen
29.10.1992
Branche
Großhandel mit Sportartikeln und -zubehörHerstellung von SportgerätenGroßhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Gegenstand
Handel mit Sportartikeln jeglicher Art und verbundener Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Otto Wolfgang Schweizer
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Otto Wolfgang Schweizer
Hardstr. 62, 7703 Rielasingen-Worblingen
50000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sporthaus Schweizer GmbH

Singen (Hohentwiel)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2023

Bilanz

Aktiva

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen 68179,40 106601,54
B. Umlaufvermögen 1993530,37 1641220,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 5295,00
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2192898,92 2323874,94
Summe 4254608,69 4076991,65

Passiva

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 3608357,60 3330450,00
C. Verbindlichkeiten 646251,09 746541,65
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
Summe 4254608,69 4076991,65

Der Jahresabschluss wurde festgestellt am 16.01.2024

 

Sporthaus Schweizer GmbH

gez. Schweizer

Sitz: 78224 Singen

HRB 541121 beim RG Freiburg

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss war nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufzustellen.

Die Gesellschaft unterliegt den allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 238 - 263 HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 - 335 b HGB.

Die Regelungen des Gesetzes betreffend der Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) waren zu beachten.

Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326, 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Ein Lagebericht wurde nicht erstellt (§ 264 I 4 HGB).

Von der Geschäftsleitung wurde eine positive Fortbestehensprognose vorgelegt.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der oben aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen wurden beachtet.

Die steuerlichen Wertansätze der Vorjahre wurden fortgeführt. Die bisherigen Wertansätze wurden aufgrund der durch die Übergangsregelung bestehenden Wahlrechte beibehalten.

I. Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmässige Abschreibungen bewertet. Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um den niedrigeren Wert anzusetzen, der den betroffenen Vermögensgegenständen beizulegen ist.

II. Umlaufvermögen

Die Vorräte der inventurmäßig erfaßten Bestände wurden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzipes zu Anschaffungskosten oder dem niederen Börsen- oder Marktpreis angesetzt.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken.

III. Rückstellungen

Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten in ausreichender Höhe gebildet.

Pensionsverpflichtungen wurden nach dem Anwartschaftsverfahren (PUC-Methode) bewertet. Entgelt- und Rentensteigerungen wurden berücksichtigt. Der für die Abzinsung der Rückstellung zu Grunde zu legende Rechnungszinssatz wurde vorgabemäßig übernommen. Es liegen versicherungsmathematische HGB-Gutachten nach BilMoG vor, die die Richttafeln Heubeck 2005 G anwenden.

IV. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag oder dem höheren Tageswert angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz

Die allgemeinen Vorschriften zum Jahresabschluß nach §§ 242 - 245, 264 ff HGB wurden berücksichtigt.

Der Jahresabschluß wurde unter Beachtung der Ansatz- (§§ 246-251 HGB) und Bewertungsvorschriften (§§ 252-256 HGB) erstellt.

Die Gliederung von Bilanz und GuV-Rechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 I HGB (Gesamtkostenverfahren).

Die Entwicklung, die Gliederung und die Abschreibung des Anlagevermögens ist aus dem im Jahresabschluss enthaltenen Anlagenspiegel ersichtlich.

Pensionsrückstellungen waren aufgrund eines vorliegenden versicherungsmathematischen HGB - Gutachtens nach BilMoG zu passivieren mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 3.492.131,00 €

Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung (Pensionszusagen,Direktversicherungen) enthalten mit 231.923,72 €

D. Sonstige Pflichtangaben

Bestellte Geschäftsführer sind: Herr Otto Schweizer

Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten gem § 285 Nr. 7 HGB:9

Das gezeichnete Kapital ist noch nicht umgestellt und beträgt 50.000,00 DM

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 569.401,94 €

Es bestehen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB in Höhe von 0,00 €

Es besteht eine Rangrücktrittsvereinbarung in Höhe von 2.192.899 €

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 646.251,09 €

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0,00 €

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