Bartpracht
GmbH
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.075,00 |
14.473,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
35.000,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.075,00 |
14.471,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
994.363,57 |
1.602.122,07 |
| I.
Vorräte |
92.037,22 |
636.246,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
820.472,08 |
965.820,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
81.854,27 |
55,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.032.438,57 |
1.616.595,07 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
139.191,85 |
843.223,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-11.250,00 |
-11.250,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.750,00 |
13.750,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
829.473,53 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
704.031,68 |
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
829.473,53 |
| davon
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
921.063,56 |
| B.
Rückstellungen |
94.096,88 |
97.737,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
799.149,84 |
675.633,79 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
632.008,84 |
425.633,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
167.141,00 |
250.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.032.438,57 |
1.616.595,07 |
Anhang
Bartpracht GmbH, Henlestr. 15, 97074 Würzburg
Anhang für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2019
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die oben genannte Gesellschaft weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
Kleinkapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Im Interesse einer größeren Klarheit und
Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind,
grundsätzlich im Anhang aufgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
gemäß § 288 HGB werden in Anspruch
genommen.
Die Gesellschaft stellte im Juli 2020 einen
Insolvenzantrag.
Über das Vermögen der Gesellschaft wurde
daraufhin das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr
Rechtsanwalt Stefan Herrmann aus Würzburg zum
Insolvenzverwalter bestellt.
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember diesen
Geschäftsjahres wurde auf der Grundlage der vom
Insolvenzverwalter vorgelegten Informationen erstellt.
Das Geschäftsjahr 2019 vor der Insolvenz ist
gleich dem Kalenderjahr.
Mit der Insolvenzeröffnung endet das
Geschäftsjahr der Gesellschaft jeweils zum 31.12.
eines jeden Kalenderjahres.
Gleiches gilt für das Rumpfgeschäftsjahr
nach der Insolvenzeröffnung.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Knoten mit Tag b entfernt Der Jahresabschluss ist
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet.
Das
Anlagevermögen wird zu Zerschlagungswerten
bilanziert.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
alle weiteren
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.
Dabei sind erforderliche Wertberichtigungen
vorgenommen worden.
Die
liquiden Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.
Das
Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Steuerrückstellungen sind aufgrund des
negativen Ergebnisses keine zu bilden.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle weiteren erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
Diese werden in Höhe des Betrages angesetzt, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur
Erfüllung der Verpflichtungen voraussichtlich
erforderlich ist.
Verbindlichkeiten werden in Höhe ihres
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Aufgrund der ausschließlichen Abrechnung in
Euro sind Währungsumrechnungen nicht erforderlich.
III. Angaben zur Bilanz
1. Allgemeines
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
den gesetzlichen Vorschriften entsprechend in der Kontoform
aufgestellt.
2. Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde 2020 bei Eröffnung
des Insolvenzverfahrens gesichert und anschließend
bis dato anteilig verwertet.
3. Vorräte
Das Umlaufvermögen wurde 2020 bei Eröffnung
des Insolvenzverfahrens gesichert und anschließend
bis dato anteilig verwertet.
4. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
5. Liquide Mittel
Der Kassenbestand und die liquiden Mittel werden mit
dem Nennwert angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten sind durch
entsprechende Kontoauszüge nachgewiesen.
6. Eigenkapital
Deas Eigenkapital wird gemäß HGB
bilanziert.
7. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle weiteren erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Darin enthalten sind u.a. die Aufwendungen für
die Erstellung der Jahresabschlüsse und der
Steuererklärungen sowie die Aufwendungen für das
Insolvenzverfahren.
8. Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
Uns sind keine mit den Verbindlichkeiten verbundenen
Sicherungsarten und Sicherungsformen bekannt.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Sonstige betriebliche Erträge
Die hierin enthaltenen periodenfremden Erträge
betreffen im Wesentlichen Erträge aus der
Wertberichtigung zu Zerschlagungswerten.
2. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen TEUR 0
(i. Vj. TEUR 17).
V. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB, die aus der Bilanz nicht ersichtlich
sind, waren zum Bilanzstichtag nicht bekannt.
Uns sind des Weiteren keine wesentlichen
außerbilanziellen Geschäfte bekannt.
2. Namen der Geschäftsführer
Die bisherigen Geschäftsführer schieden zu
Beginn der Insolvenzeröffnung aus und der
Insolvenzverwalter Stefan Herrmann wurde als alleiniger
Geschäftsführer eingesetzt.
3. Feststellung
Bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen ist
grds. auch immer das Datum der Feststellung des
Jahresabschlusses anzugeben.
Aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft erfolgte
keine Feststellung des Jahresabschlusses.
Zur Einhaltung der gesetzlichen
Offenlegungsvorschriften wurde der Jahresabschluss ohne
Feststellung veröffentlicht.
Würzburg, den 7. Januar 2022
Stefan Herrmann
Rechtsanwalt
als Insolvenzverwalter
sonstige Berichtsbestandteile
RA Stefan Herrmann
Angaben zur Feststellung:
Aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft erfolgte
keine Feststellung des Jahresabschlusses.
Zur Einhaltung der gesetzlichen
Offenlegungsvorschriften wurde der Jahresabschluss ohne
Feststellung veröffentlicht.
07.01.2022
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