BSS
Büro- und Sekretariats-Service Mainz GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.696,53 |
20.884,53 |
| I.
Sachanlagen |
17.696,53 |
20.884,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.930,17 |
32.331,77 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.771,36 |
21.007,67 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.158,81 |
11.324,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
924,51 |
1.313,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
45.551,21 |
54.529,72 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.312,37 |
3.141,23 |
| B.
Rückstellungen |
4.500,81 |
5.409,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.738,03 |
45.979,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
45.551,21 |
54.529,72 |
Anhang
für Zwecke der Offenlegung
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorliegenden Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten
worden (§ 252 I Nr. 6 HGB).
Die Wertansätze der Bilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Bilanz zum
31. Dezember 2009 überein.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit sie wirtschaftlich oder
rechtlich der Gesellschaft zuzurechnen sind. Das
Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das
Anlagevermögen wurde zu
Herstellungs-/Anschaffungskosten sowie
Anschaffungsnebenkosten aktiviert und um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear oder
degressiv vorgenommen.
Bei Zugängen beweglicher Anlagegüter sind
die Abschreibungssätze monatsgenau berechnet. Die
Abschreibung erfolgt planmäßig gemäß
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die
steuerlichen Regelungen betreffend die Sofortabschreibung
von sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter und
die Bildung eines Sammelpostens für
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
in Höhe von € 150,00 bis zu
€ 1.000,00 werden analog angewandt, da diese
Position nicht wesentlich ist und damit eine Abweichung der
vorliegenden Handelsbilanz zur Steuerbilanz vermieden wird
(vgl. IDW Stellungnahme vom 18. September 2007).
Das
Umlaufvermögen bestehend aus Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen, sowie Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit den
realisierbaren Werten bilanziert. Soweit erforderlich
wurden für erkennbare Risiken Wertberichtigungen
gebildet. Die Bewertung erfolgte verlustfrei.
Das
gezeichnete Kapital beträgt
€ 25.564,59 und ist in voller Höhe
eingezahlt. Die Gesellschaft hält zum
31. Dezember 2010 keine eigenen Anteile. Der
Jahresüberschuss wurde am 16.08.2011 festgestellt. Der
in 2010 erzielte
Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.
Nach § 288 i. V. m. § 285 Satz 1 Nr. 12 HGB wird
auf die Darstellung der sonstigen Rückstellungen
verzichtet.
Die
Rückstellung für Aufbewahrung wird
jährlich ratierlich zugeführt. Die Zuführung
basiert auf der steuerlichen Bewertung im Sinne des §
6 EStG. Die Abweichung zum Erfüllungsbetrag nach HGB
ist unwesentlich (444,89 €). Im Interesse einer
einheitlichen Bilanzierung Handel- zu Steuerbilanz wird
daher der steuerliche Wert angehalten. Analoge Betrachtung
nach Artikel 67 I Satz 2 EGHGB.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt. Bei der vorliegenden
Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Von
daher werden die Erleichterungen nach § 274a Nr. 3 HGB
in Anspruch genommen.
Es bestehen
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
im Sinne von § 42 III GmbHG in Höhe von
€ 1.769,18.
Die Posten der Aktivseite und der Passivseite sind
brutto ausgewiesen.
3. In Anspruch genommene Erleichterungen nach den
§§ 274a und 326 HGB
Bei der vorliegenden Gesellschaft handelt es sich um
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB.
Auf Angaben betreffend die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Anwendung des
§ 326 HGB verzichtet.
Die Erleichterungen nach § 274a Nr. 1 HGB werden
in Anspruch genommen und auf die Darstellung des
Anlagespiegels verzichtet.
Die Erleichterungen nach § 274a Nr. 2 HGB werden
in Anspruch genommen und
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände nicht gesondert
erläutert.
Die Erleichterungen nach § 274a Nr. 3 HGB werden
in Anspruch genommen und auf die Darstellung der
sonstigen finanziellen Verpflichtungen verzichtet.
Die Erleichterungen nach § 274a Nr. 5 HGB
werden in Anspruch genommen und der Ausweis
latenter Steuern nicht gesondert erläutert.
4. Weitere Angaben nach § 285 HGB
Es bestehen keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren oder Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Der
Geschäftsführung gehörten im
Geschäftsjahr 2010 folgende Mitglieder an:
Frau Birgit Bickel
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführer wird gem. § 286 Abs. 4
i. V. m. § 288 HGB verzichtet.
Im Berichtsjahr waren im Durchschnitt neben der
Geschäftsführung zwei weitere Mitarbeiter
beschäftigt.
Mainz, den 16. August
2011
gez.
Birgit Bickel
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2011 festgestellt.
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