FT-Machines
GmbH
Wehretal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.880,00 |
30.407,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.880,00 |
30.407,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
63.636,66 |
18.031,92 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
63.312,88 |
14.746,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.157,41 |
3.639,65 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
323,78 |
3.285,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.809,53 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
66.034,39 |
68.726,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
152.551,05 |
118.975,07 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
93.726,62 |
116.739,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.692,23 |
23.013,04 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
66.034,39 |
68.726,62 |
| B.
Rückstellungen |
6.753,46 |
7.098,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
145.797,59 |
111.876,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
145.797,59 |
111.876,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
152.551,05 |
118.975,07 |
Anhang
VORBEMERKUNGEN
Der Jahresabschluss der FT-Machines GmbH für das
Geschäftsjahr 2011 wurde nach den handelsrechtlichen
Vorschriften sowie den rechtsformspezifischen Vorschriften
des GmbHG sowie des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft hat die Wertgrenzen nach § 264
und § 267 Abs. 1 HGB nicht überschritten und ist
somit als kleine Kapitalgesellschaft zu klassifizieren. Bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
größenabhängige Erleichterungen in Anspruch
genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor
Berücksichtigung der Gewinnverwendung.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert angewandt.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen
bilanziert.
Für Anlagegegenstände mit Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten von mehr als 150 Euro und bis zu
1.000 Euro, die nach dem 31.12.2007 und vor dem 01.01.2010
angeschafft wurden, wurde der steuerlich zu bildende
geschäftsjahresbezogene Sammelposten aus den Vorjahren
fortgeführt. Der jährliche Sammelposten wird
pauschalierend über einen Zeitraum von 5 Jahren,
beginnend ab dem Jahr des Zugangs, abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
bewertet.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Währungsforderungen und -verbindlichkeiten
bestanden im Berichtszeitraum nicht.
Das gezeichnete Kapital ist im Handelsregister als
Stammkapital eingetragen und gleichlautend in der Bilanz
zum Nennbetrag angesetzt. Die Gesellschaft wurde mit einem
Stammkapital von 25.000 € gegründet, dieses ist
in voller Höhe eingezahlt.
Steuerrückstellungen und Rückstellungen
werden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages passiviert. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Für Verbindlichkeiten liegt eine
Rangrücktrittserklärung der Gläubiger in
Höhe von 100.000 € vor.
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von100.223,01€.
SONSTIGE ANGABEN
MITGLIEDER DER GESCHÄFTSFÜHRUNG
Gemäß Eintragung im Handelsregister ist
Herr Dipl. Ing., Dipl. oec. Hans-Heinrich Reichhardt zum
Geschäftsführer bestellt. Der
Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB zur
Angabe der Geschäftführerbezüge wird
Gebrauch gemacht.
Wehretal, den 23. November 2012
Reichhardt
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2012 festgestellt.
Von der Schutzklausel des § 325 Abs. 1 S 4 HGB
wird Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wird unter Inanspruchnahme der
Offenlegungserleichterungen des § 326 HGB nur
teilweise offengelegt.
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