Sieg
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2010
EUR |
30.6.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.168,00 |
7.915,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.168,00 |
7.915,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.806,17 |
1.741,55 |
| I.
Vorräte |
1.489,00 |
1.445,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
192,92 |
172,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
124,25 |
124,25 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
152.253,74 |
141.953,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
158.227,91 |
151.609,74 |
Passiva
|
|
30.6.2010
EUR |
30.6.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
193.082,38 |
182.355,47 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.300,55 |
10.726,91 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
152.253,74 |
141.953,19 |
| B.
Rückstellungen |
1.300,00 |
1.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
156.927,91 |
150.309,74 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
150.668,52 |
145.200,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
158.227,91 |
151.609,74 |
Anhang
I. BILANZIERUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der
Bilanzvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
3) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
4) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertungsmethoden entsprechen den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung.
1) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein (§ 252 I Nr. 1 HGB).
2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen (§ 252 I Nr. 2 HGB).
3) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 I
Nr. 3 HGB).
4) Es wird vorsichtig bewertet, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden
sind (§ 252 I Nr. 4 HGB).
5) Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind (§ 252 I Nr. 4
HGB).
6) Aufwendungen und Erträge werden
periodengerecht abgegrenzt
(§ 252 I Nr. 5 HGB).
7) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten, soweit
nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes keine Anpassungen
erforderlich waren.
III. ANGEWANDTE BEWERTUNGS- UND
BILANZIERUNGSMETHODEN
BESTANDSNACHWEISE
Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240
I HGB aufgestellt worden.
a) Das Anlagevermögen wird in einem
Anlagenverzeichnis geführt. Der Bestand ist von der
Auftraggeberin überprüft worden.
b) Die Forderungen sind in Saldenlisten nachgewiesen.
c) Die Geldbestände sind aus dem Kassenbuch
ersichtlich sowie durch Bestätigungen der Banken
nachgewiesen.
d) Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
genau aufgezeichnet.
e) Die Schulden sind in Saldenlisten sowie
Bestätigungen der Banken nachgewiesen.
SACHANLAGEVERMÖGEN
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der
Nutzungsdauer stellen wir auf die betrieblichen Erfahrungen
ab.
FORDERUNGEN/SONSTIGES UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken.
Einzelrisiken werden durch Abschreibungen auf diese
Forderungen berücksichtigt.
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Passivierungspflichtige Rückstellungen sind nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit
ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
GLIEDERUNG
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden.
Die in § 266 II + III HGB bezeichneten Posten
sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Die in § 275 II + III HGB bezeichneten Posten
sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
IV. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
MITGLIEDER DES GESCHÄFTSFÜHRUNGSORGANS
Geschäftsführer sind: Frau Ruth Sieg
Frau Solveig König-Sieg
FORDERUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER
GESELLSCHAFTERN (§ 42 ABS. 3 GMBHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 118.463,68 (Vj.
112.058,18 Euro).
V. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Sieg GmbH
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.......................................................
Ruth
Sieg
Solveig König-Sieg
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2011 festgestellt.
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