Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 620379
Eingetragen
10.11.1978
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnFriedhöfe und KrematorienBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Der Betrieb einer Schreinerei sowie die Durchführung von Bestattungen, der Vertrieb von Gegenständen und Artikeln der Schreinerei-, Möbel-, Bestattungs-Branche und sonstigen ähnlichen Gegenständen und Artikel. Die Gesellschaft kann auch andere Geschäfte betreiben. Sie kann die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen, solche erwerben, pachten oder sich an solchen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten und alle einschlägigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Gesellschaft und ihr Unternehmen zu fördern.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Mattern
seit 22.8.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Ralf Mattern
Kirchstraße 8, 79774 Albbruck
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mattern GmbH

Albbruck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 96.802,50 68.453,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 245,00 540,00
II. Sachanlagen 96.057,50 67.413,50
III. Finanzanlagen 500,00 500,00
B. Umlaufvermögen 103.120,13 166.544,77
I. Vorräte 50.238,00 80.263,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.422,83 83.460,72
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.459,30 2.821,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.486,00 2.136,21
Bilanzsumme, Summe Aktiva 202.408,63 237.134,48

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 20.290,15 19.089,19
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Kapitalrücklage 51.420,40 51.420,40
III. Verlustvortrag 57.130,25 58.331,21
B. Rückstellungen 117.129,28 138.817,31
C. Verbindlichkeiten 64.989,20 79.227,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 202.408,63 237.134,48

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Forderungen mit einer Laufzeit über einem Jahr: € 4.157,87

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 2.679,75 ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 26.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 35.757,97

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren: € 0,00

Unter den Verbindlichkeiten sind keine gegenüber verbundenen Unternehmen oder Gesellschaftern enthalten.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer:

Mattern Ralf, Albbruck

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Albbruck, den 17. Januar 2012

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.1.2012.

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