Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 290889
Eingetragen
29.1.2001
Branche
Herstellung von MetallkonstruktionenHerstellung von Ausbauelementen aus MetallHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
Gegenstand
Der Anlagenbau sowie Schlosser- und Stahlbauarbeiten jeglicher Art.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Andrea Eisele
seit 11.9.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

74321 Bietigheim-Bissingen, Steigstraße 42
18.500 €
74.00%
74321 Bietigheim-Bissingen
6.500 €
26.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Metallbau Andreas Eisele GmbH

Vaihingen/Enz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 190.436,00 108.490,64
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.119,00 1,00
II. Sachanlagen 187.317,00 99.696,00
III. Finanzanlagen 0,00 8.793,64
B. Umlaufvermögen 107.552,99 90.721,11
I. Vorräte 49.630,93 59.219,39
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 43.698,64 28.303,42
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.223,42 3.198,30
C. Aktive latente Steuern 22.908,16 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 42.132,14 20.433,82
Bilanzsumme, Summe Aktiva 363.029,29 219.645,57

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 564,59 564,59
III. Verlustvortrag 45.998,41 21.770,82
IV. Jahresfehlbetrag 21.698,32 24.227,59
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 42.132,14 20.433,82
B. Rückstellungen 24.812,53 57.679,00
C. Verbindlichkeiten 338.216,76 161.966,57
Bilanzsumme, Summe Passiva 363.029,29 219.645,57

Anhang


  A. Allgemeine Angaben

Der nachstehende Anhang ist der Anhang in der Fassung für Offenlegungszwecke.

Der Jahresabschluss der Metallbau Andreas Eisele GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr auf Grund der erstmaligen Anwendung der neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verändert worden.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

II. Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

III. Rückstellungen

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen Euro 20.769,00.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst.

IV. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

V. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr und darunter sind die Grundsätze der Anschaffungskostenrestriktion (§253 Abs. 1 Satz 1 HGB) und des Realisationsprinzips (§252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) nicht anzuwenden.

C. Angaben zu den Posten der Bilanz

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Teilwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
  

Zinssatz
5,25
%
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen
0,00
%
zugrunde gelegte Sterbetafel
2005 G von Klaus Heubeck
 


Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
  

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
Euro
Erfüllungsbetrag der Schulden
20.769,00
 
 
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte
1.758,22
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
1.758,22
 
 
verrechnete Aufwendungen
1.035,00
verrechnete Erträge
1.758,22


Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2010 auf insgesamt Euro 338.216,76 (Vorjahr: Euro 161.966,57), davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 201.079,88 (Vorjahr: Euro 57.995,84) bzw. mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre Euro 23.680,61 (Vorjahr: Euro 0,00).

D. Sonstige Angaben

I. Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Erster Geschäftsführer:
Andrea Eisele, Bietigheim-Bissingen
ausgeübter Beruf:
Kauffrau
Weitere Geschäftsführer:
Andreas Eisele, Bietigheim-Bissingen
ausgeübter Beruf:
Metallbau-Meister


II. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
  Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
 
Vorjahr
 
Betrag
Betrag
 
Euro
Euro
Ausleihungen
0,00
0,00
Forderungen
0,00
0,00
Verbindlichkeiten
75.704,54
80.226,57


Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.

III. Ausschüttungssperre

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 22.908,16. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
  

Gesamtbetrag gemäß Ausschüttungssperre
 
 
 
 
Bilanzansatz
Latente Steuern
Ausschüttungs- gesperrter Betrag
 
Euro
Euro
Euro
Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
0,00
0,00
0,00
Aktivierung latenter Steuern
0,00
22.908,16
-22.908,16
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert
0,00
0,00
0,00
Gesamtbetrag
 
 
-22.908,16
 
 
 
 



Unterzeichnung des Jahresabschlusses


Vaihingen/Enz-Aurich, 30.06.2011


 ............................................................................
(gez. Andreas Eisele)

 ............................................................................
(gez. Andrea Eisele)
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.02.2012 festgestellt.

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