SIM GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
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Sebastian Greif seit 8.2.2018 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
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| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadt-Sparkasse SolingenSolingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 20231. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Stadt-Sparkasse SolingenDie Stadt-Sparkasse Solingen ist gemäß § 1 des Sparkassengesetzes NRW eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands, Düsseldorf, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Wuppertal unter der Nummer A 20345 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist die Stadt Solingen. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers und die Städte Remscheid, Wuppertal und Leverkusen sowie die Gemeinden des Kreises Mettmann als auch die Städte und Gemeinden Leichlingen, Burscheid, Wermelskirchen, Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth, Kürten und Odenthal. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Als Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband ist die Stadt-Sparkasse Solingen über den Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat am 27.08.2021 einen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist unter anderem ein zusätzlicher Sicherungsfonds (Zusatzfonds), der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein. Aufgabe der Sparkasse ist es gemäß § 2 des Sparkassengesetzes NRW, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers, zu dienen. Sie stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie versorgt im Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise. Sie führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags. Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Sie betreibt im Rahmen des Sparkassengesetzes NRW und den nach diesem Gesetz erlassenen Begleitvorschriften alle banküblichen Geschäfte. Die Gesamtzahl der aktiven Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 3 auf 480 Mitarbeiter verringert. Die Zahl der Auszubildenden ist um 8 auf 50 gestiegen. Die Gesamtzahl der Geschäftsstellen beträgt unverändert 7. Gleichzeitig bestehen 9 SB-Filialen. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen2.1.1. Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDie Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter. Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9%), wurde mit 3,1% leicht übertroffen, u.a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4% zu, statt wie prognostiziert um 2,4% zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete. Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3% (arbeitstäglich bereinigt: -0,1%), die Prognosen hatten zwischen -0,7% bis +0,3% gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3% war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5% verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6% zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7% zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte. Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4% jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2%), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte. Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkt. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0%). Dabei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat. Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen. Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1% zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1% auf 11,4%. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9%). Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8%) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3% im Jahr 2022 auf 5,7% im vergangenen Jahr. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7% nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm. Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8%). Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5% auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z.B. 2013: 26.120). Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2%) und im Handel (+26%). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8%), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62. Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9% gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9% betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14% verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4%) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30% über dem Basisjahr 2020. Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel. Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6%) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4% (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert. Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8% rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7%). Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2%. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60% über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum. Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5% geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25% bis 4,5% zu Jahresbeginn bis auf 5,25% bis 5,50% zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5% zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5% (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2% auf 4% angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert. Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 Prozent im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19%; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14% zu. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5% (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3%. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06%. 2.1.2. Branchenbezogenes UmfeldDie im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war. Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0% von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5% im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1% über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7%. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60% im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach. Auch die Sparkassen im Rheinland verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+0,6%). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+1,9%), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-1,3%) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,4%), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-22,7%). Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 Prozent. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften. In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0% zu (2022: +4,1%). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6% zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4% gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9%) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten. Auch die Entwicklung bei den rheinischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten. Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der rheinischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 23 Mrd. Euro und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert. Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben. Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die rheinischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die rheinischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau. 2.1.3. Regionale EinflussfaktorenDas lokale Umfeld des Geschäftsgebiets unserer Sparkasse war durch die zuvor beschriebenen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen determiniert und konnte sich nicht entkoppeln. Sowohl die sektorspezifischen als auch die peripheren Entwicklungen zeichneten in der Tendenz gleiche Entwicklungen. Zwar ist die Arbeitslosigkeit in Solingen mit 4,6% weniger stark gestiegen, befindet sich mit 7,7% per Dezember 2023 aber über dem Bundesdurchschnitt. Auch die Insolvenzen verzeichnen einen deutlichen Zuwachs. Der Industrieumsatz ging um 5,4 % zurück. 2.2. Veränderungen der rechtlichen RahmenbedingungenDie aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften. Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75% der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0% der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken. Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt. Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht. 2.3. Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenFolgende Kennzahlen stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar: Kennzahlen Cost-Income-Ratio 1) Ergebnis nach Steuern 2)
1) Cost-Income-Ratio =Verwaltungsaufwand in
Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss
zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen
Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung
des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und
aperiodische Positionen)
Die Kennziffer Ergebnis nach Steuern, die der internen Steuerung dient und in die Berichterstattung einfließt, wurde im Berichtsjahr erstmals als bedeutsamster finanzielle Leistungsindikator definiert und ersetzt damit die vorherige Kennzahl Betriebsergebnis vor Steuern. 2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der GeschäftsentwicklungDie Stadt-Sparkasse Solingen blickt, gemessen an ihren strategischen Zielen, auf ein gutes Geschäftsjahr 2023 zurück.
1) Durchschnittsbilanzsumme
2.4.1. BilanzsummeDie Bilanzsumme ist mit 3.712 Mio. Euro nahezu unverändert und bewegt sich damit auf dem prognostizierten Niveau. 2.4.2. Aktivgeschäft2.4.2.1. BarreserveDie Barreserve (Kassenbestand und Guthaben bei der Deutschen Bundesbank) verringerte sich um 13,1 Mio. Euro auf 42,6 Mio. Euro. Wesentliche Teile unseres Guthabens bei der Bundesbank werden als sogenannte Einlagefazilität angelegt. Diese wird als Forderung an Kreditinstitute ausgewiesen (siehe auch 2.4.2.2). 2.4.2.2. Forderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute reduzierten sich um 29,6 Mio. Euro auf 362,5 Mio. Euro. Der Rückgang resultiert hauptsächlich aus dem Ausweis der Einlagefazilität bei der Bundesbank. 2.4.2.3. KundenkreditvolumenIn Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch erhöhte sich das Kundenkreditvolumen. Die Forderungen an Kunden (Aktiva 4) stiegen um 1,8 % = 49,8 Mio. Euro auf 2.855,3 Mio. Euro. Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich fast ausschließlich im langfristigen Bereich. Hier wurden vor allem Investitionskredite von Unternehmen und Selbständigen nachgefragt. Die Dynamik im Wohnungsbau ist in 2023 weiterhin zurückgegangen. Unsere Prognosen, die von einem Wachstum in Höhe von 1,2 % ausgingen, wurden unter der Berücksichtigung der Auflösung von Vorsorgereserven übertroffen. Die Darlehenszusagen beliefen sich im Jahr 2023 auf insgesamt 305,6 Mio. Euro und lagen damit unter dem Wert des Vorjahres (513,4 Mio. Euro). 2.4.2.4. WertpapieranlagenZum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr geringfügig um insgesamt 0,4 Mio. Euro. 2.4.2.5. BeteiligungenIm Geschäftsjahr 2023 veränderte sich das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen marginal. 2.4.2.6. SachanlagenDie Sachanlagen reduzierten sich in 2023 um 5,6 Mio. Euro auf 81,6 Mio. Euro. Trotz Investitionen im Rahmen des Neubaus unserer Hauptstelle, ergibt sich, aufgrund einer außerplanmäßigen Abschreibung, eine Reduktion der Sachanlagen. Die Herstellungskosten für Neubauten sind deutlich gestiegen (Corona, Lieferengpässe, Energiepreiskrise). Gleichzeitig ist vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen (insbesondere Zinsanstieg) ein relativ breiter Rückgang der Immobilienpreise wahrzunehmen. Obwohl das Objekt noch nicht fertiggestellt ist, haben wir vor dem Hintergrund des Marktumfeldes im Sinne einer vorsichtigen Bewertung eine Überprüfung durchgeführt, ob eine dauerhafte Wertminderung vorliegt und eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Ergänzend wird auf die Darstellungen im Anhang verwiesen. 2.4.3. Passivgeschäft2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich um 59,9 Mio. Euro auf 764,8 Mio. Euro. Das Wachstum ergibt sich durch die Aufnahme längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte in Form von Sparkassenbriefen und Termingeldern. Dieser Zuwachs ist deutlich höher als die Prognose ausgefallen, die von einem deutlich geringeren Anstieg ausgegangen war. 2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sanken um 92,3 Mio. Euro auf 2.515,3 Mio. Euro. Der in den Vorjahren vorherrschende Trend eines starken Anstiegs der Kundeneinlagen hat sich im Jahr 2023 angesichts des geänderten Zinsniveaus nicht fortgesetzt. Unsere Kunden haben mit Blick auf das gestiegene Zinsniveau die Möglichkeit genutzt, Umschichtungen der kurzfristig angelegten Gelder sowohl in längerfristige Anlagen der Sparkasse als auch in nicht bilanzwirksame Wertpapieranlagen vorzunehmen. Diese Entwicklung verlief etwa im Rahmen unserer Erwartungen. 2.4.4. DienstleistungsgeschäftIm Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben: Vermittlung von WertpapierenDer Schwerpunkt der Vermittlung von Wertpapieren lag bei den festverzinslichen Wertpapieren. Der Nettoabsatz an Wertpapieren betrug in 2023 32,1 Mio. Euro und lag damit unter dem erwarteten Wert. ImmobilienvermittlungDie Volumina der vermittelten Immobilien sind um 2,0 Mio. EUR gestiegen. Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenIm Geschäftsjahr wurden Bausparverträge mit einer Bausparsumme von insgesamt 146,8 Mio. Euro abgeschlossen. Das gestiegene Zinsniveau führte zu einer neuen Attraktivität des Bausparens und damit zu einem deutlich über der Erwartung liegenden Absatzes. Im Bereich der Lebensversicherung wurde ein Absatz mit einer Gesamtversicherungssumme von 33,7 Mio. Euro realisiert. Das sind rund 30 Mio. Euro weniger als im Vorjahr und läuft deutlich entgegen der Planung, wo von einer Steigerung ausgegangen wurde. 2.4.5. DerivateDie derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. 2.4.6. Wesentliche Baumaßnahmen/InvestitionenDer Neubau der Sparkassenhauptstelle liegt im Plan. Neben der Geschäftsstelle werden eine Tiefgarage und Einheiten zur Vermietung integriert. Außerdem wird die Verkehrsführung um das Objekt angepasst. Die sich aus dem Projekt ergebenden weiteren finanziellen Verpflichtungen sind im Anhang angegeben. 2.4.7. Sonstige wesentliche Ereignisse im GeschäftsjahrSonstige wesentliche Ereignisse haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben. 2.5 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.5.1. VermögenslageDie zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse vor Gewinnverwendung eine Sicherheitsrücklage von 167,6 Mio. Euro (Vorjahr 163,6 Mio. Euro) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 29,7 Mio. Euro auf 204,8 Mio. Euro erhöht. Hierin enthalten ist eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt; im Einzelnen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss 2023. Die Gesamtkapitalquote (Verhältnis der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel bezogen auf die mit Eigenmitteln zu unterlegenden Positionen ("Gesamtrisikobetrag") aus Adressenausfall-, Operationellen und CVA-Risiken) beträgt zum 31. Dezember 2023 16,1 % (Vorjahr: 17,1 %). Die zu erfüllenden Mindestquoten, die sich aus der nachfolgenden Übersicht ergeben, wurden übertroffen.
Der Gesamtrisikobetrag zum 31.12.2023 beläuft sich auf 2.216,6 Mio. Euro, das Kernkapital auf 335,1 Mio. Euro und die Eigenmittel auf 357,8 Mio. Euro. Die Kernkapitalquote beträgt zum 31.12.2023 15,1 % des Gesamtrisikobetrags, die Gesamtkapitalquote 16,1 % des Gesamtrisikobetrags. Aufgrund der insgesamt positiven Entwicklung, sind die prognostizierten Kapitalanforderungen, trotz unserer vorsichtigen Bewertung des Neubauvorhabens, fast erreicht worden. Zum 1. Februar 2022 wurde der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte erhöht. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für die Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die Verschuldungsquote gemäß Artikel 429 CRR (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 8,83 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung zu erwarten. 2.5.2. FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 144,0 % bis 202,4 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR lag zum 31. Dezember 2023 bei 181,32 %. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 121,5 % bis 123,0 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Die NSFR ist eine Liquiditätskennzahl, die als Ergänzung zur kurzfristig ausgelegten LCR beurteilen soll, inwiefern die Sparkasse ihre Zahlungsfähigkeit innerhalb der nächsten 12 Monate aufrechterhalten kann. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank und der Landesbank Hessen-Thüringen. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von regulären Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 nicht genutzt. Wir haben jedoch in der Vergangenheit an drei gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (TLTRO III) der Europäischen Zentralbank (EZB) teilgenommen. Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die Umsetzung des Bauprojekts zur neuen Hauptstelle geht planmäßig voran. Die sich hieraus ergebenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Finanzlage (s. auch Punkt 2.4.6). Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gesichert. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als gut. 2.5.3. ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
eventuelle Abweichungen in den Summen beruhen auf Rundungsdifferenzen
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Ertragslage sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,14 % (Vorjahr 0,56 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023. Das entspricht einem Zuwachs von 21,7 Mio. Euro. Damit wurde die prognostizierte Steigerung von 10,1 Mio. Euro weit übertroffen. Die als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung definierten Größen Cost-Income-Ratio und Ergebnis nach Steuern haben sich im Jahr 2023 wie folgt entwickelt: Die Cost-Income-Ratio verbesserte sich von 72,86 % auf 57,59 %. Die im Vorjahr prognostizierte Verbesserung auf 65,43% ist deutlich übertroffen worden. Dies liegt vor allem an dem veränderten Zinsniveau, das zu einer Erhöhung des Zinsüberschusses geführt hat. Ohne Bereinigung durch periodenfremde oder außergewöhnliche Posten lassen sich im Jahresabschluss folgende Veränderungen erkennen: Im Geschäftsjahr erhöhte sich der Zinsüberschuss um 28,8 Mio. Euro auf 77,4 Mio. Euro. Auf Basis des Betriebsvergleichs waren wir von einem geringeren Wachstum des Zinsüberschusses ausgegangen. Die Erhöhung des Zinsüberschusses ging hauptsächlich auf eine marktzinsbedingte Verbesserung des Zinsergebnisses aus Swapvereinbarungen, den positiven Beitrag der kurzfristigen Mittelanlagen bei der Zentralbank und auf gestiegene Zinserträge bei Darlehen an Kunden zurück, wodurch die gestiegenen Zinsaufwendungen überkompensiert wurden. Der Provisionsüberschuss erhöhte sich um 5,3 % auf 26,1 Mio. Euro. Beim Personalaufwand ergab sich eine Steigerung von 2,2 %. Nach Betriebsvergleichszahlen bewegte sich dieser unter Prognoseniveau und damit unter unserem erwarteten Anstieg von 5,9 %. Die anderen Verwaltungsaufwendungen stiegen um 10,3 % auf 20,8 Mio. Euro. Nach dem Betriebsvergleich ergab sich eine Steigerung, die leicht über dem geplanten Anstieg von 4,8 % lag. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 28,4 Mio. Euro auf 35,1 Mio. Euro, insbesondere aufgrund der außerplanmäßigen Abschreibung auf Sachanlagen. Für unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Dotierung des Zusatzfonds im Rahmen des Sicherungssystems der S-Finanzgruppe haben wir 2023 zulasten des Verwaltungsaufwandes eine Rückstellung in Höhe von 0,2 Mio. EUR gebildet. Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) beliefen sich auf +22,2 Mio. EUR (Vorjahr -6,0 Mio. EUR). Während sich aus dem Kreditgeschäft ein negatives Bewertungsergebnis ergab (1,8 Mio. EUR), das über dem Vorjahreswert (-0,8 Mio. Euro) lag, stellte sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen aufgrund der Marktentwicklung positiv dar und übertraf den negativen Vorjahreswert aufgrund der Zinsentwicklung deutlich. Die sonstigen Bewertungsmaßnahmen waren von untergeordneter Bedeutung. Das Ergebnis nach Steuern stieg um 1,8 Mio. Euro auf 11,0 Mio. Euro. Belastende Faktoren waren die außerplanmäßige Abschreibung auf Sachanlagen sowie der in 2023 erneut gestiegene Verwaltungsaufwand. Positiv wirkte sich hingegen der Anstieg des Zinsergebnisses und der Ertrag aus Bewertung und Risikovorsorge aus. Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde unter Berücksichtigung einer Umwidmung stiller Vorsorgereserven um 29,7 Mio. Euro aufgestockt. Vor dem Hintergrund des politischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der veränderten Zinssituation ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die Prognosen wurden insgesamt übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Ertragslage als günstig beurteilt. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir die Geschäftsentwicklung als gut. Ursächlich für die positive Entwicklung des Geschäftsvolumens war in erster Linie die Stabilität bei den Kundeneinlagen und die Zinsentwicklung. Es war erneut eine Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich. 3. NachtragsberichtDie Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang. 4. Nicht finanzieller BerichtDie Sparkasse ist nicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b Abs. 3 Nr. 2. a HGB verpflichtet. Es wurde aber freiwillig von der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 289b Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. 5. Risiko- und Chancenbericht5.1. RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die unwesentlichen Risiken existiert eine Abzugsposition im Risikodeckungspotenzial. Der sogenannte "Risikopuffer für nicht wesentliche Risiken" wird im Rahmen der Risikoinventur ermittelt und beträgt auf Basis der letzten Risikoinventur 1,06 % des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Unser Risikodeckungspotenzial und die bereitgestellten Limite reichten auf Basis unserer Risikoberichte sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die vorhandenen Risiken abzudecken. Die limitierten Risiken betrugen zum Stichtag 50,3 % des strategiekonform verwendbaren Risikodeckungspotenzials und das Gesamtbanklimit war zu 80,8 % ausgelastet. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständige Abteilung steuert die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für mehrere adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditobergrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen für den Zeitraum von 3 Jahren, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen Darüber hinaus wurden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB als Micro-Hedges zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken von Wertpapieren gebildet. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Der Bericht enthält neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch ausgewählte Mitarbeiter der Abteilung Unternehmenssteuerung wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem stellvertretenden Vorstandsmitglied. Die stellvertretende Leitung der Risikocontrolling-Funktion ist an die Stelle der stellvertretenden Abteilungsdirektion der Unternehmenssteuerung geknüpft. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 5.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken5.2.1 AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. 5.2.1.1 Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft. Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 52,5 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 45,0 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 17,3 % die Ausleihungen an Unternehmen des Grundstücks- und Wohnungswesens sowie an den Bereich Dienstleistungen für Unternehmen 8,9%. Darüber hinaus entfallen 5,3 % auf Beratung, Planung, Sicherheit sowie 4,4 % an das verarbeitende Gewerbe. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts, 38,5 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 0,5 Mio. EUR. 30,1 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG / Kundenkreditvolumens betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 5,0 Mio. EUR. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich in Bezug auf das bewertete Kundengeschäftsvolumen folgende Ratingklassenstruktur:
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 3,4 % (davon 69,9% innerhalb der EU) des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG. Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Größenkonzentration bei zwei Einzelengagements sowie bei den Kreditnehmerverbünden mit Gesamtobligo größer 5 Mio. Euro, Risikokonzentration zusammen mit den Marktpreisrisiken bei der Branche Grundstücks- und Wohnungswesen sowie bei gruppeninternen Kreditinstituten, Risikokonzentrationen aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes und dem Schwerpunkt Immobilienfinanzierungen, Konzentration im Bereich der grundpfandrechtlichen Sicherheiten. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir angemessene Pauschalwertberichtigungen gebildet. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Entwicklung der Risikovorsorge:
* für nicht in der Bilanz enthaltene
Geschäfte
Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung aufgrund höherer Zuführungen bei den Pauschalwertberichtigungen. Dies ist im Wesentlichen auf einen Anstieg der volumengewichteten Ausfallwahrscheinlichkeiten zurückzuführen. 5.2.1.2 Adressenrisiko im EigengeschäftDie Adressenrisiken im Eigengeschäft umfassen die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungsrisiko, ein Vorleistungsrisiko und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung der Adressenrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte in Wertpapieren umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen (Marktwerte) von 301,1 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (259,8 Mio. EUR). Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen verzinslichen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Keine Ratings liegen bei Anteilen an Investmentfonds vor, bei denen aber die Anlagerichtlinien Vorgaben zu Bonitäten enthalten, in die investiert werden darf. Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an die Branche Grundstücks- und Wohnungswesen. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie unsere Beteiligungen, von denen ein hoher Anteil auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfällt. Ein Teil dieser Konzentrationen ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. 5.2.2 MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von marktabhängigen Risikofaktoren wie Zinsen, Aktienkurse, Volatilitäten etc. ergibt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für den Spezialfonds. 5.2.2.1 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zur Steuerung und Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken in folgenden Bereichen: Hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse, hoher Anteil an Rentenpapieren im Depot A der Sparkasse. Durch das Geschäftsmodell der Sparkassen insgesamt und durch die strategische Ausrichtung unseres Hauses werden diese Konzentrationen bewusst eingegangen. Sie werden regelmäßig beobachtet, reportet und über das Limitsystem implizit gesteuert. Der Zinsanstieg der vergangenen zwei Jahre führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen. 5.2.2.2 SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
5.2.2.3 AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
5.2.2.4 ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, verbundene Unternehmen). Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Immobilien werden hauptsächlich im Eigenbestand und bei dem verbundenen Unternehmen gehalten. Immobilienfonds werden ausschließlich in Form von Kundenvorkäufen in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. Konzentrationen bestehen im Immobilienportfolio in folgenden Bereichen: Deutschland Wohnen und Deutschland Büro. 5.2.3 BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden. Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio in folgendem Bereich: Konzentration aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen. Durch das Geschäftsmodell der Sparkassen insgesamt und durch die strategische Ausrichtung unseres Hauses werden diese Konzentrationen bewusst eingegangen. Sie werden regelmäßig beobachtet und reportet. 5.2.4 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Sparkasse hat einen Refinanzierungsplan aufgestellt, der die Liquiditätsstrategie und den Risikoappetit des Vorstands angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont umfasst den Zeitraum von 5 Jahren. Grundlage des Refinanzierungsplans sind die geplanten Entwicklungen, die im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung, der festgelegten Ziele aus der Geschäftsstrategie, der strategischen Ziele und des wirtschaftlichen Umfelds zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus wird auch ein Szenario unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen durchgeführt. Unplanmäßige Entwicklungen, wie zum Beispiel vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine Erhöhung der Haircuts für die Wertpapiere des Liquiditätsdeckungspotenzials simuliert wird. In liquiditätsmäßig engen Märkten erfolgen keine Investitionen. Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 5 Monate. Konzentrationen bestehen bei dem Liquiditätsrisiko in folgenden Bereichen: Der Großteil der Refinanzierung entfällt auf Kundeneinlagen sowie hoher Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen, die wir als breit diversifiziert und überwiegend stabil einstufen. Außerdem weisen einige wenige Laufzeiten Konzentrationen auf. Durch das Geschäftsmodell der Sparkassen insgesamt und durch die strategische Ausrichtung unseres Hauses werden diese Konzentrationen bewusst eingegangen. Sie werden regelmäßig beobachtet, reportet und über das Limitsystem implizit gesteuert. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 5.2.5 Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken im folgenden Bereich: Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. 5.2.6 Sonstige RisikenEs wurden keine sonstigen wesentlichen Risiken identifiziert. 5.3. ChancenberichtDie Chancen für unsere geschäftliche Entwicklung sind eng mit der Entwicklung des politischen und wirtschaftlichen Umfelds verknüpft. Sofern sich dieses positiv entwickelt, erwarten wir auch eine Stabilisierung der Nachfrage nach Krediten für den Wohnungsbau. Dies würde sich positiv auf unseren Zinsüberschuss auswirken. In der aktuellen wirtschaftlichen Situation stehen wir unseren Kunden im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach unserem Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und gewerblichen Kunden. Chancen sehen wir darüber hinaus auch in der Neuausrichtung unserer Geschäftsstellenstruktur. Weniger, gut verteilte und moderne Geschäftsstellen geben positive Impulse für unser Wachstum. Darüber hinaus stellen wir flächendeckend SB-Technik zur Verfügung und bauen kontinuierlich das Multikanalbanking, die Internetbanking-Angebote und die digitalen Vertriebskanäle aus. Chancen erwarten wir aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien. Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen. 5.4 Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Gemäß unseren internen Risikoberichten bewegten sich die Risiken im Jahr 2023 innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum 30.06.2023 aufgrund von veränderten Risikosimulationsparametern sowie zum 31.12.2023 im Zuge der turnusmäßigen Überarbeitung der Geschäfts- und Risikostrategie. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 80,80 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden gemäß unseren internen Risikoberichten sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Auf dieser Basis war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3) und im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur. Im Hinblick auf die weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig mit einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Da unser Risikodeckungspotenzial die eingegangenen Risiken deutlich übersteigt und sich dies auf Basis unserer Ergebnis- und Kapitalplanung voraussichtlich nicht wesentlich ändern wird, beurteilen wir unsere Risikolage insgesamt als günstig. 6. PrognoseberichtAusblick 2024Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1% angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3% (2023: +0,4%). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2% und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6%. Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um +0,5% bis +0,9% im Jahr 2024 und um 1,0% bis 1,4% im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2% für das laufende und 1,0% für das kommende Jahr. Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen. Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF- prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken. Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9% niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate). Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6% bis -2,5%. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig. Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen. Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8% bis 5,9% und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1% bis +0,2%). Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9%) und 2023 (+5,9%) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2% bis +3,0% nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8% bis +2,3% wieder weitgehend der 2%-EZB-Zielmarke entsprechen. Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40% über dem Wert vor einem Jahr und 20% über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich. Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss. Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an. Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen Die Renditen der 10Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10% und Ende April 2024 bei 2,55%. Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u.a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus. Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind. Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen. 6.1. RahmenbedingungenDie nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. 6.1.1. GeschäftsentwicklungAufbauend auf den Beständen des Jahres 2023 rechnen wir mit einem geringen Zuwachs im Kundenkreditgeschäft in Höhe von 1,1 %. Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2024 einen weiteren geringen Rückgang der Kundeneinlagen (ohne institutionelle Refinanzierungen) in Höhe von 1,3 %. Für die Einlagen von Kreditinstituten bzw. institutionellen Anlegern gehen wir von einem Rückgang in Höhe von 14,2 % aus. Aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft erwarten wir für das Folgejahr eine geringfügig (-0,5%) sinkende Bilanzsumme. Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 aufgrund der rückläufigen konjunkturellen Voraussetzungen von sich verschlechternden Rahmenbedingungen aus. Wir erwarten einen deutlich geringeren Absatz von Wertpapieren und Bausparverträgen an Kunden in 2024. Der Absatz von Versicherungsverträgen wird voraussichtlich spürbar gesteigert werden können. 6.1.2. FinanzlageAufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. Wir erwarten, dass die Umsetzung des Bauprojekts für die neue Hauptstelle im Jahr 2024 planmäßig vorangehen wird. 6.1.3. Ertrags- und VermögenslageAuf Basis des Betriebsvergleichs der Sparkassen-Finanzgruppe rechnen wir für 2024 mit einem in etwa gleichbleibenden Zinsüberschuss. Weiter steigende Kosten können teilweise durch eine Ausweitung des Provisionsüberschusses kompensiert werden. Dennoch rechnen wir mit einem Rückgang des Betriebsergebnisses vor Bewertung von rund 3,7 Mio. Euro. Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 folgende Entwicklung unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren auf Basis der Betriebsvergleichswerte: Das Ergebnis nach Steuern wird nach unseren Planungen für 2024 mit 18,9 Mio. Euro um 7,9 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau liegen (2023: 11,0 Mio. Euro). Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einer leichten Steigerung des Ertrages aus. Dabei erwarten wir sinkende Erträge aus der Vermittlung von Immobilien. Die Erträge aus der Vermittlung von Versicherungsverträgen werden voraussichtlich um ca. 20 % steigen, während die Vermittlungserträge im Bauspargeschäft auf Vorjahresniveau angenommen werden. Die Fokussierung auf Produkte der Altersvorsorge in Verbindung mit einer im Vorjahr angepassten Diversifikation unserer Versicherungspartner führt zu einer erwarteten Ertragsausweitung im Versicherungsgeschäft. Vor dem Hintergrund des weiterhin herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds wurde eine konservative Ertragsplanung verfolgt. Trotz unseres stringenten Kostenmanagements erwarten wir infolge weiterer Kostensteigerungen einen Anstieg des Verwaltungsaufwands von 6,8 %. (Personalaufwand +10,2 %, Sachaufwand +1,2 %). Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir insbesondere als Folge der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein insgesamt deutlich steigendes negatives Bewertungsergebnis. Aus den eigenen Wertpapieren rechnen wir mit keinen Belastungen. Hier wurden bereits in 2022 die wesentlichen Verluste realisiert. Das sonstige Bewertungsergebnis ist 2024 von untergeordneter Bedeutung. Hier erwarten wir weder Erträge noch Aufwendungen. Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel, so dass die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs-, antizyklischem Kapital- und Systemrisikopuffer) mit einem geplanten Wert von 16,2 % auch 2024 deutlich überschritten werden. Bei der Cost-Income-Ratio rechnen wir 2024 mit einem Wert von 61,7 % (2023: 57,6 %). Bei einer fortdauernden Konjunkturschwäche bzw. einer verzögerten konjunkturellen Erholung könnten sich weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (zum Beispiel erhöhte Kapitalanforderungen im Rahmen der sogenannten Basel IV-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können. 6.2. GesamtaussageDie Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass trotz der Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterhin eine positive Entwicklung der Ertragslage der Sparkasse angenommen werden kann. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als günstig. Insgesamt rechnen wir vor diesem Hintergrund und der daraus resultierenden Risikofaktoren für das Geschäftsjahr 2024 mit einer weiterhin guten Ertragslage. Aufgrund unserer Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Das wirtschaftliche und politische Umfeld kann die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen, ggf. über das bereits in unserem internen Reporting enthaltene Ausmaß hinaus negativ beeinflussen. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023der Stadt-Sparkasse Solingen
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum Jahresabschluss 2023A. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAllgemeinesDie auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen wurden, mit Ausnahme derjenigen, die auf Guthaben bei der Deutschen Bundesbank entfallen, demjenigen Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören. Die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge beinhalten keine anteiligen Zinsen. ForderungenForderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen; sie werden planmäßig auf die Zinsbindungsdauer bzw. die Laufzeit verteilt. Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld und die Situation einzelner Branchen ebenso berücksichtigt wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sogenannten Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachten werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sogenannter Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Zusätzlich besteht Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute. Von Kunden im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Anpassung von Festzinsvereinbarungen an das aktuelle Marktzinsniveau erhaltene Ausgleichsbeträge - wie Vorfälligkeitsentgelte - wurden unmittelbar in voller Höhe erfolgswirksam vereinnahmt. WertpapiereDie Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde. Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert grundsätzlich den Börsenpreis angesetzt. Für den Spezialfonds haben wir als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt. Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenDie Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen wegen dauernder sowie voraussichtlich vorübergehender Wertminderung, bilanziert. Ausstehende Verpflichtungen zur Leistung gesellschaftsvertraglich begründeter Einlageverpflichtungen wurden dann aktiviert, wenn sie am Bilanzstichtag bereits eingefordert wurden. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 (Ertragswertverfahren). Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligungen dies rechtfertigen. In einem Fall wurde bei der Bewertung ein Andienungsrecht berücksichtigt. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenDie Sachanlagen und die immateriellen Anlagewerte, die nach Inkrafttreten des BilMoG angeschafft worden sind, werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Vor Inkrafttreten des BilMoG angeschaffte Vermögensgegenstände schreiben wir unter Nutzung der Übergangsmöglichkeiten des BilMoG (Artikel 67 Abs. 4 EGHGB) weiterhin mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen ab. Niedrigere Wertansätze auf Sachanlagevermögen, die aus der Übernahme steuerrechtlicher Regelungen resultierten (§ 6b EStG), haben wir ebenfalls nach Artikel 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten von mehr als 250,00 Euro bis 1.000,00 Euro bzw. bei Software bis 800,00 Euro wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird. Software wurde nach den Grundsätzen des Rechnungslegungsstandards HFA 11 des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. bilanziert. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt. Verbindlichkeiten aus den noch laufenden sogenannten gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG III) zeichnen sich dadurch aus, dass sämtliche Zinserträge und -aufwendungen trotz der grundsätzlich dreijährigen Laufzeit erst zum Zeitpunkt der Rückzahlung abgerechnet werden. Sämtliche Zinsaufwendungen und Zinserträge haben wir saldiert. Hieraus ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Verpflichtungsüberhang, den wir analog zur Hauptverbindlichkeit im Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen haben. RückstellungenRückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs. Aufzinsungseffekte und Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen werden für Rückstellungen aus dem Bankgeschäft im Zinsergebnis und für Rückstellungen aus dem Nicht-Bankgeschäft im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Erfolge aus einer geänderten Schätzung der Laufzeit werden in dem Posten erfasst, in dem die Ersterfassung des abgezinsten Erfüllungsbetrags erfolgte. Die Pensionsrückstellungen wurden nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % und Rentensteigerungen von 1,5 % bzw. 2,5 % (anzurechnende Rente bzw. Bruttorente) unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren. Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes, des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher Vereinbarungen abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 %, abweichend hiervon für 2025 von 4,0 % sowie für 2026 von 3,0 %, angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu sieben Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren im Sinne des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt. Der BGH hat mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) über die Revision im Musterfeststellungsverfahren zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entschieden. Gegenstand des aktuellen Verfahrens war im Kern die Frage, wie der während der typischerweise längeren Laufzeit dieser von vielen Banken und Sparkassen angebotenen Verträge veränderliche Zinssatz für die laufende Verzinsung zu berechnen ist. Vertragliche Regelungen mit dem Kunden, die eine Festlegung im Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, sind unzulässig. Im Sinne einer einvernehmlichen Lösung haben wir dem Großteil unserer Kunden angeboten, eventuelle Ansprüche im Wege eines Vergleichs zu regulieren. Die potenziellen bilanziellen Folgen haben wir bereits im Jahresabschluss 2021 und 2022 bewertet. Die Rückstellung zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen wurde im Jahr 2023 fortentwickelt. DerivateDie Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen. Darüber hinaus wurden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB als Micro-Hedge zur Absicherung von Zinsrisiken von Wertpapieren gebildet. Die Angaben nach § 285 Nr. 23 HGB erfolgen in einem separaten Abschnitt des Anhangs. Derivate, die nicht in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden, halten wir nicht. Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen. Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 unter Berücksichtigung des fachlichen Hinweises des IDW vom 29.11.2022 im Rahmen einer barwertigen Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands mit vergleichbarer maximaler Zinsbindungsdauer. Bei der Beurteilung wird die Summe der Barwerte aller zinsbezogenen Finanzinstrumente deren Buchwerten gegenübergestellt. Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die Verwaltung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungskosten auf Basis der Konditionen für Pfandbriefemissionen, Risikokosten, Verwaltungskosten) gemindert. Bei der Bemessung der Verwaltungskosten wurden sogenannte Overheadkosten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung einbezogen. Die Ermittlung der Barwerte erfolgt auf Basis der zukünftigen Zahlungsströme des Bankbuchs, abgezinst mit der Zinsstrukturkurve für Zinsswapgeschäfte unter Banken am Abschlussstichtag. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nach unseren Berechnungen nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. WährungsumrechnungNicht dem Handelsbestand zugeordnete oder nicht in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB aufgenommene, auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Unsere Fremdwährungsbestände sind im Rahmen einer Währungsgesamtposition besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um laufende Konten von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind. Die Aufwendungen und Erträge der besonders gedeckten Geschäfte wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Übrigen wurden die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung unabhängig von der Restlaufzeit erfolgswirksam berücksichtigt und im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Die Erträge aus der Umrechnung von Fremdwährungsposten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden erfolgswirksam vereinnahmt und analog ausgewiesen. Auf Fremdwährung lautende Bargeldbestände wurden zum Kassakurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. C. Angaben und Erläuterungen zur BilanzAktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute
Aktiva 4 - Forderungen an Kunden
Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereVon den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
Die Sparkasse hält mehr als 10 % der Anteile an einem Sondervermögen im Sinne des § 1 Absatz 10 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), das nachfolgend dargestellt ist:
Der Graf Engelbert I-Fonds ist ein gemischter Spezialfonds. Die Anlage erfolgt zu 53 % in Unternehmenswerte aus dem IBoxx Euro Corp. Non-Financial 1-3 Jahre in EUR, zu 29 % in High Yield Emissionen aus dem ICE BofAML 0-5 Year Euro Developed Markets High Yield 2 % Constrained Index (HEDC) und zu 18 % in Anleihen inländischer öffentlicher Emittenten bzw. Pfandbriefe inländischer Emittenten sowie Aktienfonds bzw. Barvermögen. Die Anlagen in Corporate Bonds und High Yields werden passiv nach Benchmark gesteuert. Der Spezialfonds ist dem Anlagevermögen zugeordnet. Eine tägliche Rückgabe ist möglich. Es wurden keine Abschreibungen unterlassen. Es sind keine Wertpapiere des Anlagevermögens bilanziert, deren Buchwert über ihrem beizulegenden Zeitwert liegt (Angabe gemäß § 285 Nr. 18 HGB). Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Aktiva 7 - BeteiligungenAngaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB, soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
* Eigenkapital und Jahresergebnis entsprechen
dem Stand gemäß letztem festgestellten
Jahresabschluss per 31.12.2022, für RSL
Beteiligungs-GmbH & Co KG per 30.09.2022 und für
die Stadtwerke Solingen GmbH per 30.09.2023.
Bei der Stadtwerke Solingen GmbH verfügt die Stadt-Sparkasse Solingen über 8,5 % der Stimmrechte. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 8 - Verbundene UnternehmenAngaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB:
Die Angabe des Jahresergebnisses entfällt, da der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag wegen eines Gewinnabführungsvertrages regelmäßig ausgeglichen ist. Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung des Tochterunternehmens für die Beurteilung der Ertragslage der Sparkasse wurde auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 9 - TreuhandvermögenDas ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden dar. Aktiva 12 - Sachanlagen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 13 - Sonstige VermögensgegenständeIn den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamtbetrag der Vermögensgegenstände in FremdwährungUnter den Aktiva lauten auf Fremdwährung Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 2.801 TEUR. Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel)
Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 228.365 TEUR als Sicherheit übertragen worden. Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Passiva 3 - Verbriefte Verbindlichkeiten
Passiva 4 - TreuhandverbindlichkeitenBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Passiva 5 - Sonstige VerbindlichkeitenIn den sonstigen Verbindlichkeiten sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:
Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva 7 - RückstellungenDer Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31.12.2023 262 TEUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich EventualverbindlichkeitenIn diesem Posten werden für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Für die unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 2.685 TEUR als Sicherheit übertragen. Andere VerpflichtungenDie unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden. Gesamtbetrag der Schulden in FremdwährungUnter den Passiva und den Eventualverbindlichkeiten lauten auf Fremdwährung Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 2.571 TEUR. D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGGewinn- und Verlustrechnung 3 - Laufende ErträgeIm Gegensatz zum Vorjahr sind in diesem Posten Ausschüttungen aus dem Wertpapierspezialfonds in Höhe von 10.000 TEUR enthalten. Im Vorjahr wurden die Erträge thesauriert. Gewinn- und Verlustrechnung 8 - Sonstige betriebliche ErträgeDer Posten enthält folgende wesentliche Einzelbeträge:
Gewinn- und Verlustrechnung 11 - Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und SachanlagenDer Posten enthält folgende außerplanmäßige Abschreibungen:
Gewinn- und Verlustrechnung 12 - Sonstige betriebliche AufwendungenDer Posten enthält folgende wesentliche Einzelbeträge:
E. Sonstige AngabenKapitalrenditeDas gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG zu ermittelnde Verhältnis von Jahresüberschuss und Bilanzsumme zum 31.12.2023 beträgt 0,108 %. Latente SteuernAus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbelastungs- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes von 15 % zzgl. hierauf entfallende 5,5 % Solidaritätszuschlag und einem Gewerbesteuersatz von 16,625 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet. Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:
Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde. Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Veränderung des Fonds für allgemeine Bankrisiken sowie auf steuerlich nicht berücksichtigte Abschreibungen zurückzuführen. Derivative FinanzinstrumenteDie Sparkasse hat im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken Deckungsgeschäfte in Form von Swapgeschäften abgeschlossen. Bei den Deckungsgeschäften handelt es sich um die in Bewertungseinheiten bzw. in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogenen schwebenden Geschäfte. Zum Bilanzstichtag gliedern sich die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente, bei denen es sich ausschließlich um OTC-Produkte handelt, wie folgt:
1) Aus Sicht der Sparkasse negative Zeitwerte
werden mit Minus angegeben.
Die ausgewiesenen Zeitwerte enthalten keine Abgrenzungen und Kosten (clean-price). Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in Bewertungseinheiten bzw. die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet. Für die Swapgeschäfte wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei fanden die am Markt beobachtbaren Zinssätze für Zinsswapgeschäfte per 31.12.2023 Verwendung. Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich um deutsche Kreditinstitute. BewertungseinheitenIm Risikomanagement eingegangene Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen des § 254 HGB erfüllen, werden auch für bilanzielle Zwecke als Sicherungsbeziehung (Bewertungseinheit) behandelt. Die bilanzielle Behandlung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften und den Interpretationen des Rechnungslegungsstandards IDW RS HFA 35. Auf dieser Basis ermitteln wir für die zum Bilanzstichtag bestehende Bewertungseinheit die Wertänderung von Grund- und Sicherungsgeschäft. Wir differenzieren dabei nach Wertänderungen, die auf gesicherte Risiken und solche, die auf ungesicherte Risiken entfallen. Die auf gesicherte Risiken entfallenden Wertänderungen werden auf der Grundlage der sog. "Einfrierungsmethode" außerhalb der bilanziellen Wertansätze miteinander verrechnet. Sofern sich die Wertänderungen nicht vollständig ausgleichen, bilden wir für einen Aufwandsüberhang eine Rückstellung, ein positiver Überhang bleibt unberücksichtigt. Da im Wesentlichen alle wertbestimmenden Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft identisch sind, unterstellen wir einen vollständigen Wertausgleich hinsichtlich der gesicherten Risiken (Critical Term Match Methode). Die auf ungesicherte Risiken entfallenden Wertänderungen werden unsaldiert nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der zu Grunde liegenden Geschäfte behandelt. Grundlage jeder Bewertungseinheit ist eine Dokumentation u. a. unserer Sicherungsabsicht und Sicherungsziele sowie die Darlegung, dass die Sicherungsgeschäfte objektiv geeignet sind, den angestrebten Sicherungserfolg zu gewährleisten. Zur prospektiven Beurteilung der Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung wenden wir folgendes Verfahren an: Simulation anhand des Tools "Rendite und Derivate" der Moosmüller und Knauf AG. Bei der Bildung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB wurden folgende Posten einbezogen:
Mit den Bewertungseinheiten wurden Zinsänderungsrisiken mit einem Gesamtbetrag von 55,0 Mio. Euro abgesichert. In der nachfolgenden Aufstellung ist dargestellt, warum und in welchem Umfang sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme künftig voraussichtlich ausgleichen.
Der Zeitraum, in dem sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme künftig voraussichtlich ausgleichen, beginnt mit der Bildung der Bewertungseinheit und endet mit dem Wegfall des Grundgeschäfts bzw. des Sicherungsgeschäfts. Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle VerpflichtungenLeistungszusage der ZusatzversorgungskasseDie Stadt-Sparkasse Solingen hat ihren Beschäftigten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Für die Durchführung der Zusage bedient sich die Sparkasse der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (im Folgenden: RZVK) und somit eines externen Versorgungsträgers. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die RZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der RZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses (Gruppenversicherungsvertrag) die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Maßgeblich für die Höhe der Rentenleistung ist die Summe der vom Beschäftigten bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungpunkte, die auf Basis des jeweiligen versorgungspflichtigen Entgelts und des Alters der Beschäftigten ermittelt werden. Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines 100-jährigen, gleitenden Deckungsabschnitts ein Gesamtfinanzierungssatz bezogen auf die versorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem vor dem 01.01.2002 erworbenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld, das Teil des Gesamtfinanzierungssatzes ist. Der Gesamtfinanzierungssatz (einschl. Sanierungsgeld) beträgt derzeit 7,75 % des versorgungspflichtigen Entgelts; davon entfallen 4,25 % auf die Umlage. Der Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung betrugen bei versorgungspflichtigen Entgelten von 26,7 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023 2,1 Mio. Euro. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der RZVK handelsrechtlich eine mittelbare Altersversorgungsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes im Namen und für Rechnung der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 durch die Heubeck AG ermitteln lassen. Unabhängig davon, dass es sich beim Vermögen der RZVK im Abrechnungsverband I um Kollektivvermögen aller Mitglieder handelt (sogenanntes Puffervermögen, das dazu dient, den Finanzierungssatz im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der RZVK stabil zu halten), wird gemäß IDW RS HFA 30 für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB für die Sparkasse anteiliges Vermögen in Abzug gebracht. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag für die Sparkasse auf 75,3 Mio. Euro. Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte durch die Heubeck AG auf der Grundlage des Anwartschaftsbarwertverfahrens, wobei die Heubeck-Richttafeln 2018G (modifiziert im Hinblick auf die Besonderheiten des Versichertenbestandes), mit einem Zinssatz von 1,83 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der auf Basis der einschlägigen Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank für November 2023 auf den 31.12.2023 fortgeschrieben wurde) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 HGB) sowie einer Rentendynamik entsprechend der Satzung der RZVK von 1 % zugrunde gelegt wurden. Da es sich nicht um ein endgehaltsbezogenes Versorgungssystem handelt, ist ein Gehaltstrend nicht zu berücksichtigen. Die Daten des Versichertenbestands zum 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand zum 31.12.2022 abgestellt wurde. Anwartschaftszuwächse wurden auf der Grundlage der versorgungspflichtigen Entgelte auf den 31.12.2023 hochgerechnet. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, nach der diese für die Erfüllung der zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die RZVK die Leistungen nicht selbst erbringt. Hierfür liegen gemäß einer aktuellen gutachterlichen Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars keine Anhaltspunkte vor. Der Verantwortliche Aktuar hat darüber hinaus die Gewährleistung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen der RZVK zum 31.12.2022 gemäß § 7 der Satzung der RZVK bestätigt. Er hält somit die Annahmen zur Ermittlung des Gesamtfinanzierungssatzes für angemessen. Das im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung vorhandene Vermögen und die zukünftigen Ansprüche auf Zahlung von Umlagen und Sanierungsgeld reichen danach auf der Grundlage der Annahmen über die weitere Entwicklung des Vermögens und des Versichertenbestandes (einschließlich Neuzugang) aus, um zu jedem Zeitpunkt die bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versicherten zu erfüllen (versicherungsmathematisches Äquivalenzprinzip). Sicherungssystem der deutschen SparkassenorganisationDie Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus: 1. Freiwillige Institutssicherung Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden. 2. Gesetzliche Einlagensicherung Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte. Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem RSGV und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der SparkassenFinanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden. Für die Stadt-Sparkasse Solingen beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 8,6 Mio. Euro. Für den noch nicht eingezahlten Betrag von 0,2 Mio. EUR erfolgte eine Rückstellungsbildung. EU-BankenabgabeZusätzlich zahlte die Sparkasse in den europäischen Restrukturierungsfonds ein, dessen Ziel ein Aufbau der Deckung aller Einlagen bis 100 TEUR auf europäischer Ebene bis Ende 2023 gewesen ist. Die Stadt-Sparkasse Solingen hat das aufzubringende Zielvolumen von 4,2 Mio. Euro vollständig erbracht. Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)Als ehemaliger Aktionär der WestLB AG ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf -RSGV - mit rd. 25,03 % an der "Erste Abwicklungsanstalt" beteiligt. Auf diese Abwicklungsanstalt gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) wurden in den Jahren 2009 und 2012 Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der ehemaligen WestLB AG zum Zwecke der Abwicklung übertragen. Der RSGV ist entsprechend seinem Anteil (25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. Euro und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. Euro zu übernehmen. Bis zu einer auf den Höchstbetrag anzurechnenden Höhe von 37,5 Mio. Euro besteht die Verpflichtung, bei Bedarf Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen. Auf die Sparkasse entfällt als Mitglied des RSGV eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2023 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Sparkasse während der Abwicklungsdauer entsprechend ihrem Anteil am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Die Sparkasse ist verpflichtet, über einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres jährlich eine bilanzielle Vorsorge zu treffen. Die Höhe der Vorsorge orientiert sich an unserer Beteiligungsquote am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (1,6074 %). Die Notwendigkeit einer weiteren bilanziellen Vorsorge wird vertragsgemäß von allen Beteiligten regelmäßig überprüft. Neben dem Erreichen eines Mindestvorsorgevolumens muss auf Basis des Abwicklungsplans der "Erste Abwicklungsanstalt" erwartet werden, dass während der gesamten Abwicklungsdauer kein Verlustausgleich zu leisten ist. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung im Jahr 2016 wurde die Dotierung der bilanziellen Vorsorge zum 31.12.2015 b. a. W. ausgesetzt. Die Voraussetzungen für die Aussetzung sind auch zum 31.12.2023 erfüllt. Die bis zum 31.12.2014 gebildete bilanzielle Vorsorge von 7,3 Mio. Euro in Form der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB bleibt von der Aussetzung unberührt. Weitere finanzielle VerpflichtungenIm Zusammenhang mit dem Neubau der Hauptstelle bestehen aus abgeschlossenen Verträgen finanzielle Verpflichtungen gegenüber den Planungsunternehmen und den Bauhandwerkern im Gesamtbetrag von 29,1 Mio. Euro. Die Verpflichtungen aus Verträgen mit unserem Rechenzentrum für die Bereitstellung und Entwicklung von Produkten und Prozessen belaufen sich auf 7,9 Mio. Euro. AbschlussprüferhonorareIm Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
Weitere andere Bestätigungsleistungen wurden durch die Prüfungsstelle des RSGV erbracht (40 TEUR). Berichterstattung über die Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des VorstandsFür die Festlegung der Struktur und der Höhe der Bezüge der Mitglieder des Vorstands ist der vom Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. Die Dienstverträge für die Herren Grunwald und Tangemann basieren weiterhin auf den Verbandsempfehlungen von 1996. Der Dienstvertrag für Herrn Greif basiert dagegen auf den aktuellen Verbandsempfehlungen für Vorstandsmitglieder ab März 2017. Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 % bzw. Jahresfestgehalt) kann den Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts bzw. Jahresfestgehalts gewährt werden. Über die Leistungszulage beschließt der Hauptausschuss des Verwaltungsrates jährlich nach Feststellung des Jahresabschlusses aufgrund einer individuellen erfolgs- und leistungsorientierten Beurteilung unter Beachtung des Unternehmenszwecks und des öffentlichen Auftrags (§ 2 SpkG NRW). Dabei werden die Vorschriften der Institutsvergütungsverordnung (IVV) beachtet. Die Orientierungsmaßstäbe für die Zahlung der individuellen Leistungszulage der Vorstandsmitglieder werden unmittelbar bzw. mittelbar aus der Geschäfts- und Risikostrategie der Sparkasse abgeleitet. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.
1) Im Falle von Herrn Greif
erfolgsunabhängiges Jahresfestgehalt.
Die sonstigen Vergütungen betreffen in Höhe von 109 TEUR die Beiträge für die beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung von Herrn Greif und im Übrigen die Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen. Diese werden gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ermittelt und haben sich in 2023 durch die Nutzung des Hybrid-Dienstwagens deutlich reduziert. Im Geschäftsjahr 2022 wurden die Vertragsbedingungen von Herrn Greif für weitere fünf Jahre mit Wirkung ab 01.01.2023 angepasst. Im Falle der Nichtverlängerung des Dienstvertrags hat Herr Grunwald Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgelds bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist. Der Anspruch beträgt zum 31.12.2023 55 %. Im Geschäftsjahr 2022 wurden die Vertragsbedingungen von Herrn Grunwald für weitere fünf Jahre mit Wirkung ab 01.01.2023 angepasst. Der Anspruch auf Übergangsgeld steigt somit ab diesem Zeitpunkt auf 55 % an. Mit Herrn Greif wurde ein gesonderter beitragsorientierter Versorgungsvertrag abgeschlossen, in dem die Sparkasse Herrn Greif Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Wege der Durchführung über eine Unterstützungskasse zugesagt hat. Zur Finanzierung der Versorgungsleistungen stellt die Sparkasse in der aktuellen Bestellungsperiode einen jährlichen Versorgungsbeitrag i. H. v. 25 % des Jahresfestgehalts zur Verfügung, der unmittelbar an die Unterstützungskasse gezahlt wird. Bei einer Vertragsverlängerung steigt der Versorgungsbeitrag jeweils um 5 %-Punkte bis max. 35 % des Jahresfestgehalts. Herr Tangemann hat im Falle einer Nichtverlängerung des Dienstvertrages Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist. Der Anspruch beträgt zum 31.12.2023 40 %. Der Anspruch steigt im Falle einer weiteren Wiederbestellung um 5 %-Punkte bis auf 50 % an. Hinsichtlich des Ruhegelds und der Versorgungsbezüge besteht eine Regelung für Hinterbliebenenbezüge. Altersversorgung der Mitglieder des Vorstands:
* inklusive Zuführung aus Zinseffekten
Die Altersversorgung beträgt maximal 55 % der festen Bezüge der Vorstandsmitglieder zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand. Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Erreichung des Rentenalters wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Bezüge der Mitglieder der AufsichtsgremienDen Mitgliedern des Verwaltungsrats (einschließlich stellvertretende Mitglieder) wurde für ihre Tätigkeit in dem Aufsichtsgremium der Sparkasse einschließlich seiner Ausschüsse (Hauptausschuss/ Bilanzprüfungsausschuss, Risikoausschuss und Bauausschuss) ein Sitzungsgeld in Höhe von 450,00 Euro gezahlt; die Vorsitzenden erhalten für die Verwaltungsrats-, Risikoausschuss- und Hauptausschusssitzungen den doppelten Betrag. Außerdem erhalten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrats für die Tätigkeit im Verwaltungsrat bzw. Risikoausschuss einen jährlichen Pauschalbetrag von 2.370,00 Euro; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht. Teilweise haben Mitglieder Umsatzsteuer auf die Sitzungsgelder und Pauschalen erhoben. In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich damit im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge in Euro:
Gesamtbezüge für bzw. an Mitglieder des Vorstands und deren HinterbliebeneFür die früheren Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge von 595 TEUR gezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 13.167 TEUR. Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den VerwaltungsratDie Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31.12.2023 Kredite und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von zusammen 1.398 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats (einschließlich stellvertretende Mitglieder) in Höhe von 5.799 TEUR gewährt. Mitarbeiter/-innen
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien großer KapitalgesellschaftenDer Vorstandsvorsitzende Stefan Grunwald ist Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Solingen GmbH. Offenlegung der Angaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen durch InstituteDie nicht aus dem Jahresabschluss ersichtlichen offenzulegenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sind auf der Internetseite der Sparkasse (www.sparkasse-solingen.de) unter der Rubrik "Ihre Sparkasse/Ihre Sparkasse vor Ort" veröffentlicht. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Verwaltungsrat
Vertreter der Dienstkräfte:
Vorstand
Zusätzlich sind mit Herrn Reinhold Atts und Herrn Fabian Blasberg zwei Verhinderungsvertreter bestellt.
Solingen, 23.04.2024 Vorstand Grunwald Greif Tangemann Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Stadt-Sparkasse Solingen hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Stadt-Sparkasse Solingen besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Stadt-Sparkasse Solingen definiert den Umsatz als Saldo folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 109.272 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 379. Der Gewinn vor Steuern beträgt 9.135 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 4.801 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Stadt-Sparkasse Solingen hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadt-Sparkasse SolingenVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Stadt-Sparkasse Solingen bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadt-Sparkasse Solingen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung der Forderungen an Kunden 2. Bewertung des Hauptstellenneubaus Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt aufgebaut: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung der Forderungen an Kundena) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 76,9 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023 wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in Form eines Anstiegs der Energiepreise, der Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit, von Lieferengpässen und einer hohen Inflation geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu. b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen. Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers (Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist. Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt. c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.3 und 5.2.1.1). 2. Bewertung des Hauptstellenneubausa) Die Sparkasse führt unter Einbeziehung einer Tochtergesellschaft, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, eine in Vorjahren beschlossene Baumaßnahme zur Errichtung einer Sparkassenhauptstelle durch. Teile des neu errichteten Gebäudes sollen fremdvermietet werden. Aufgrund der Größenordnung hat die Maßnahme wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen kommt dem Aspekt der Bewertung des Neubaus eine besondere Bedeutung zu. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir durch Aufbau- und Funktionsprüfungen eine Beurteilung der Bauorganisation vorgenommen. Zudem haben wir die Ermittlung der zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten des Gebäudes, die Vorgehensweise zur Beurteilung des beizulegenden Werts sowie einer bestehenden Wertminderung einschließlich der Auswirkungen auf den Jahresabschluss geprüft. Die vom Vorstand eingerichteten Prozesse zur Baumaßnahme bzw. deren Bewertung sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt. c) Weitere Informationen sind im Anhang in den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Kapitel B.), den Angaben und Erläuterungen zur Bilanz (Kapitel C.), den Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (Kapitel D.) sowie den Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen finanziellen Verpflichtungen (Kapitel E.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.6, 2.5.3 und 5.2.2.4). Sonstige InformationenDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 2 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Arne Wagner.
Münster, 23. Mai 2024 Sparkassenverband Westfalen-Lippe Prüfungsstelle Wagner, Wirtschaftsprüfer Grobbel, Wirtschaftsprüfer Bericht des VerwaltungsratesDer Verwaltungsrat der Stadt-Sparkasse Solingen hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach dem Sparkassenrecht obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er trat zu insgesamt sieben Sitzungen zusammen, in denen er Berichte des Vorstandes über die Wirtschafts- und Geschäftslage entgegennahm, Fragen der Geschäftspolitik erörterte und die erforderlichen Beschlüsse fasste. Der Rat der Stadt Solingen hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 den Sparkassenorganen Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 erteilt. Der Jahresabschluss 2023 und der Lagebericht wurden von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt und damit testiert, dass Buchführung und Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Gemäß § 15 Abs. 2 d) SpkG NRW hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss 2023 festgestellt und den Lagebericht für das Jahr 2023 gebilligt. Die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 4.018.757,77 Euro erfolgt nach § 25 SpkG NRW. Aktuell werden Kreditinstitute regelmäßig mit steigenden Kapitalanforderungen konfrontiert, u. a. durch das EU-Bankenpaket 2021, welches sich in der Umsetzung befindet und voraussichtlich ab 2025 zur Anwendung kommen wird. Ziel ist es u. a., Kreditinstitute durch erhöhte Eigenmittelanforderungen widerstandsfähiger gegen wirtschaftliche Schocks zu machen. Vor diesem Hintergrund schlägt der Verwaltungsrat daher gemäß § 24 Abs. 4 Satz 2 SpkG NRW der Vertretung des Trägers vor, auf eine Gewinnausschüttung zu verzichten und das Jahresergebnis vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Solingen, 17. Juni 2024 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Tim Kurzbach, Oberbürgermeister Beschlüsse der Vertretung des Trägers(Sitzung des Rates der Stadt Solingen vom 27. Juni 2024)Der Rat als Vertretung des Trägers der Stadt-Sparkasse Solingen beschließt mehrheitlich mit einer Gegenstimme gemäß § 8 Abs. 2 f) SpkG NRW, den Organen der Sparkasse (Verwaltungsrat und Vorstand) für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. Der Rat der Stadt Solingen fasst mehrheitlich nachstehende Beschlussfassung: Die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 4.018.757,77Euro erfolgt nach § 25 SpkG NRW. Der Rat als Vertretung des Trägers der Stadt-Sparkasse Solingen beschließt mehrheitlich mit einer Gegenstimme gemäß § 8 Abs. 2 g) SpkG NRW in Verbindung mit § 24 Abs. 4 und § 25 SpkG NRW, den Betrag von 4.018.757,77 Euro in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen. |
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