Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 8854
Vorher
GUD, Gesellschaft für Umweltdienste, Recycling-, Energiehandel mbH
Eingetragen
24.9.2004
Branche
BeteiligungsgesellschaftenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Der Umschlag, die Lagerung und die Behandlung von Containern, die Verpachtung von gewerblichen Grundstücken, einschließlich Errichtung von Hallen, Büros und Freiflächen. Die Gesellschaft kann sich an ähnlichen und gleichartigen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland unter ihrer oder anderer Firma Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen und/oder Vertretungen von solchen Unternehmen erwerben und wieder aufgeben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Frye
seit 24.9.2004
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

CTT GmbH

Bocholt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 2.281.769,01 2.395.809,01
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 10.292,00
II. Sachanlagen 2.281.764,01 2.385.517,01
B. Umlaufvermögen 249.677,83 315.317,41
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 249.194,05 272.083,64
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 483,78 43.233,77
Aktiva 2.531.446,84 2.711.126,42

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 893.302,20 1.056.465,32
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Bilanzgewinn 793.302,20 956.465,32
davon Gewinnvortrag 956.465,32 851.860,88
B. Rückstellungen 128.497,09 92.109,02
C. Verbindlichkeiten 1.509.647,55 1.562.552,08
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.346.017,44 1.223.132,17
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 163.630,11 339.419,91
Passiva 2.531.446,84 2.711.126,42

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft weist am Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des HGB bezüglich der Aufstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht. Ferner werden die größenabhängigen Erleichterungen hinsichtlich der Prüfungs- und Offenlegungspflichten beansprucht.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde unter Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes berücksichtigt.

Die Bilanz wurde ordnungsgemäß aus dem Inventar und den Büchern entwickelt. Sie enthält alle ausweispflichtigen Vermögensgegenstände und Schulden.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 800,00 Euro nicht übersteigt, wird als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt.

Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, um Abschreibungen vermindert, angesetzt. Bewegliche und unbewegliche Anlagegegenstände werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 250,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 250,00 bis EUR 800,00 werden aktiviert und im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, bilanziert. Soweit der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag ist, so ist der Unterschiedsbetrag in einen Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen worden.

Steuerrückstellungen werden für alle bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern gebildet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet; sie berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Soweit gesetzlich zulässig, wurden Angaben zu bestimmten Posten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen.

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten wurde zulässig in der Bilanz vorgenommen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Hinsichtlich latenter Steuern wird von der größenabhängigen Erleichterung des § 274a Nr. 4 HGB Gebrauch gemacht und die Vorschrift des § 274 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern nicht angewendet.

Haftungsverhältnisse und sonstige Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB bestehen nicht.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane


Während des Geschäftsjahres 2022 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Herr Dipl.-Ing. Andreas Frye, Bocholt

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit.

Sonstige Angaben

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder und vermitteln ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Bocholt, 28. September 2023

gez. Andreas Frye

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.09.2023 festgestellt.

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