CTT
GmbH
Bocholt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.281.769,01 |
2.395.809,01 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
10.292,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.281.764,01 |
2.385.517,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
249.677,83 |
315.317,41 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
249.194,05 |
272.083,64 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
483,78 |
43.233,77 |
| Aktiva |
2.531.446,84 |
2.711.126,42 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
893.302,20 |
1.056.465,32 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
793.302,20 |
956.465,32 |
| davon
Gewinnvortrag |
956.465,32 |
851.860,88 |
| B.
Rückstellungen |
128.497,09 |
92.109,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.509.647,55 |
1.562.552,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.346.017,44 |
1.223.132,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
163.630,11 |
339.419,91 |
| Passiva |
2.531.446,84 |
2.711.126,42 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist am Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
des HGB bezüglich der Aufstellung des Anhangs wurde
Gebrauch gemacht. Ferner werden die
größenabhängigen Erleichterungen
hinsichtlich der Prüfungs- und Offenlegungspflichten
beansprucht.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2022 wurde unter Anwendung der handelsrechtlichen
Vorschriften aufgestellt. Ergänzend wurden die
Vorschriften des GmbH-Gesetzes berücksichtigt.
Die Bilanz wurde ordnungsgemäß aus dem
Inventar und den Büchern entwickelt. Sie enthält
alle ausweispflichtigen Vermögensgegenstände und
Schulden.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften und den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden
aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren
Anschaffungskosten 800,00 Euro nicht übersteigt, wird
als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens
behandelt.
Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, um Abschreibungen vermindert,
angesetzt. Bewegliche und unbewegliche
Anlagegegenstände werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis
zu EUR 250,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller
Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
über EUR 250,00 bis EUR 800,00 werden aktiviert und im
Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, bilanziert.
Soweit der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit
höher als der Ausgabebetrag ist, so ist der
Unterschiedsbetrag in einen Rechnungsabgrenzungsposten auf
der Aktivseite aufgenommen worden.
Steuerrückstellungen werden für alle bis
zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet; sie
berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen
sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Soweit gesetzlich zulässig, wurden Angaben zu
bestimmten Posten in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung vorgenommen.
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten wurde
zulässig in der Bilanz vorgenommen. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
bestehen nicht.
Hinsichtlich latenter Steuern wird von der
größenabhängigen Erleichterung des §
274a Nr. 4 HGB Gebrauch gemacht und die Vorschrift des
§ 274 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern
nicht angewendet.
Haftungsverhältnisse und sonstige
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB bestehen nicht.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des Geschäftsjahres 2022 wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Geschäftsführer: Herr Dipl.-Ing. Andreas
Frye, Bocholt
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen nach § 181 BGB befreit.
Sonstige Angaben
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder und vermitteln ein tatsächliches Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
sonstige Berichtsbestandteile
Bocholt, 28. September
2023
gez.
Andreas Frye
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.09.2023
festgestellt.
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