H.
Stockmann GmbH
Nottuln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
35.568,31 |
34.794,86 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.548,30 |
34.400,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
32.480,56 |
31.843,68 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20,01 |
394,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
35.568,31 |
34.794,86 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.263,93 |
31.684,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.119,48 |
4.970,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
579,86 |
1.149,36 |
| B.
Rückstellungen |
3.304,38 |
3.010,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
100,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
100,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
35.568,31 |
34.794,86 |
Anhang
1. Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB aufgestellt.
Gemäß § 264 a (1) HGB gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
entsprechend.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).
Es handelt sich um die erste Bilanz unter Anwendung
des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom
25.05.2009 [BilMoG]. Insoweit wurden § 252 Abs. 1 Nr.
6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und §
313 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht angewendet [Artikel 67 Abs. 8 S.
1 EGHGB] und die Vorjahreszahlen wurden gem. Artikel 67
Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Darüber hinaus sind keine zusätzlichen
Angaben zur Vermögenslage im Anhang zu machen, da
keine besonderen Umstände vorliegen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Es wurde das Fortführungswahlrecht für
Vermögensgegenstände, dessen Werte auf
Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 S. 3 HGB a.F.,
§ 253 Abs. 4 HGB a.F. oder nach §§ 254, 279
Abs. 2 HGB a.F. zurückzuführen sind, in Anspruch
genommen [Artikel 67 Abs. 4 EGHGB].
Das
Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Das abnutzbare
Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert. Als
Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung
angegebenen Werte berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie
der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Es wurden keine
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§
284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Die
Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen wurde
beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB).
Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4
(Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB
(Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch
genommen.
Da es sich bei der H. Stockmann GmbH um eine kleine
Gesellschaft i. S. d. § 267 HGB handelt, wird
hinsichtlich der Abgrenzung latenter Steuern die
Erleichterung des § 274 a Nr. 5 HGB angewandt. Sollte
sich die Rechtslage hinsichtlich des Widerspruchs zu §
249 (1) HGB ändern, werden unaufgefordert evtl.
anfallende latente Steuern abgegrenzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
A. Umlaufvermögen
Das Umlaufvermögen umfasst Forderungen
gegenüber der H. Stockmann GmbH & Co. KG in
Höhe von 3.067,74 € sowie Forderungen
gegenüber dem Gesellschafter H. Stockmann in Höhe
von 32.480,56 €.
(B) Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen umfassen die
Jahresabschlusskosten, die Körperschaft- und die
Gewerbesteuer.
4. Weitere Angaben
A. Haftungsverhältnisse
Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
B. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt Herrn Heribert
Stockmann. Die Gesellschaft ist persönlich haftendende
Gesellschafterin der H. Stockmann GmbH & Co. KG mit
Sitz in Nottuln.
Nottuln, 30.12.2011
Der Geschäftsführer
gez. Heribert Stockmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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