Herstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
A. Uhlich GmbH
Florianstraße 8, 71665 Vaihingen an der Enz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Adrian Uhlich seit 25.6.2014 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
A. Uhlich GmbHVaihingen an der EnzJahresabschluss zum 31.12.2020Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDie A. Uhlich GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 (1) HGB. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unverändert gegenüber dem Vorjahr. Die Posten des Anlagevermögens sind ausgewiesen zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind bewertet mit ihren Nennwerten. Abzinsungen waren nicht erforderlich. Verbindlichkeiten werden entsprechend der gesetzlichen Regelung mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend den Vorschriften des HGB vorgenommen. Die zu den einzelnen Posten der Bilanz angegebenen Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres sind vergleichbar. Soweit ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld unter mehrere Posten der Bilanz fällt, ist ein Vermerk über die Mitzugehörigkeit zu anderen Posten im Interesse eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses nicht erforderlich. B. Erläuterungen zur BilanzAufwendungen für Ingangsetzung oder Erweiterung des Geschäftsbetriebes sind nicht angefallen. Unter den "Sonstigen Vermögensgegenständen" werden keine Beträge für Vermögensgegenstände ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Ebenso wenig werden unter dem Posten "Verbindlichkeiten" Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Mithin sind die nach § 268 Abs. 5 HGB vorgeschriebenen Erläuterungen nicht veranlasst. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die unter "Sonstigen Rückstellungen" ausgewiesenen Beträge dotieren in Höhe des erforderlichen Aufwands. |
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