Verkehrsinstitut Rhein-Ruhr GmbHLiquidiert

45665 Recklinghausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Recklinghausen HRB 8262
Vorher
Verkehrsinstitut Rhein-Ruhr UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
21.2.2017
Branche
Aufstiegsfortbildung, Schulen der beruflichen FortbildungFahrschulenAllgemeinbildende weiterführende Schulen des Sekundarbereichs II
Gegenstand
Nach AZAV zertifizierter Bildungsträger, Fahr-Schule, Aus- und Weiterbildungen, Umschulungen, Seminare, Fahrtraining, Fahrsicherheit.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Dieter Fild
seit 23.7.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Karl-Dieter Fild
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Karl-Dieter Fild
Feldstraße 23 a, 58285 Gevelsberg
50.500 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Verkehrsinstitut Rhein-Ruhr GmbH

Recklinghausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 150.952,00 163.722,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 434,00
II. Sachanlagen 150.950,00 163.288,00
B. Umlaufvermögen 212.602,44 218.950,07
I. Vorräte 14.533,50 2.100,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 196.424,64 192.986,08
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 157.023,07 138.725,14
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.644,30 23.863,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 19.819,07 20.950,66
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 20.216,60  
Aktiva 403.590,11 403.622,73

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 49.693,47
I. eingefordertes Kapital 25.500,00 25.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 50.500,00 50.500,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -25.000,00 -25.000,00
II. Gewinnvortrag 24.193,47 48.591,42
III. Jahresfehlbetrag 69.910,07 24.397,95
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 20.216,60  
B. Rückstellungen 9.738,00 13.386,00
C. Verbindlichkeiten 393.852,11 340.543,26
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 143.899,70 94.517,14
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 249.952,41 246.026,12
Passiva 403.590,11 403.622,73

4. Anhang

1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Die Verkehrsinstitut Rhein-Ruhr GmbH hat ihren Sitz in Recklinghausen und ist beim Amtsgericht Recklinghausen unter der Handelsregisternummer HRB 8262 eingetragen.

Die Berichtsgesellschaft ist gem. § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Sie ist daher für das Wirtschaftsjahr 2022 verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB aufzustellen. Dabei sind die besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB zu beachten.

Nachstehender Anhang enthält die gesetzlich bestimmten Angaben gem. § 284 HGB sowie die sonstigen Pflichtangaben gem. § 285 HGB, wobei von der Möglichkeit der größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 288 HGB Gebrauch gemacht wurde.

Betrag in Euro
2022
2021
2020
Mitarbeiteranzahl
12
12
9
Bilanzsumme
383.373,51 €
403.622,73 €
319.945,50 €
Umsatzerlöse
862.134,44 €
656.987,74 €
848.498,34 €



2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte unter Be­achtung der handelsrechtlichen und steuer­rechtlichen Buch­führungs- und Bilanzierungsvorschriften (§ 42 GmbHG in Ver­bindung mit §§ 242 und 264 HGB und § 8 KStG). Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen der §§ 252-256 des Handelsgesetzbuches.

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Her­stellungskosten und, soweit absetzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer linear oder degressiv angesetzt worden. Steuerrechtliche Wahlrechte wurden in An­spruch genommen. Die planmäßigen Abschreibungen neuer beweglicher Wirtschaftsgüter wurden auf der Grundlage der betriebs­gewöhnlichen Nutzungsdauer in steuerlich zulässiger Höhe vorgenommen. Die Ab­schreibun­gen auf das Sachanlagevermögen, das bereits zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres vorhan­den war, wurden planmäßig fortgeführt.

Für die in den Wirtschaftsjahren 2010 bis 2017 angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 410,00 €, wurde von den Wahlrechten gemäß § 6 Abs. 2 EStG gebrauch gemacht.

Ab dem 01.01.2018 wurde die Begrenzung für geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG auf eine Höhe von 800,00 € Anschaffungskosten erhöht. Ist ein Wirtschaftsgut zwischen 250 € und 800 € angeschafft worden, so sind diese Anschaffungskosten in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt worden.

In allen Wirtschaftsjahren sind die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 €  gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt worden.

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspielgel zu entnehmen.

Forderungen sind zum Nennbetrag bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt worden.

Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine pauschale Wertberichtigung, erkennbaren Einzelrisiken durch individuelle Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Rückstellungen sind in Höhe der Beträge ausgewiesen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurtei­lung geboten sind und ent­sprechen den zu erwartenden Aufwendungen. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahreesabschluss erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Wechselobligo und Bürgschaften bestehen nicht.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und Gewinn- und Verlustposten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind aus dem beigefügten Erläuterungsbericht zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

3. Bestandsnachweise

Das Anlagevermögen wird kontinuierlich geführt. Der Bestand ist von uns nicht geprüft, jedoch auf Plausibilität beurteilt worden.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind durch eine Debitorenliste nachgewiesen. Diese ist als Anlage zu diesem Bericht beigefügt.

Die Geldbestände sind aus dem Kassenbericht ersichtlich.

Die Guthaben auf den betrieblichen Girokonten sowie die sonstigen Bankguthaben sind durch Kontoauszüge belegt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind einzeln aufgezeichnet.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Kontoauszüge nachgewiesen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch eine Kreditorenliste nachgewiesen. Diese ist als Anlage zu diesem Bericht beigefügt.

4. Bewertungsverfahren

Die Bewertungsverfahren entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Dabei sind folgende allgemeine Bewertungsgrundsätze beachtet worden.

a) Bilanzklarheit

b) Bilanzwahrheit

c) Bilanzvollständigkeit

d) Bilanzidentität

e) Bilanzkontinuität

f) Prinzip der Vorsicht

g) Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prinzip)

h) Einzelbewertung

i) Periodenabgrenzung

5. Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvor­schriften gem. §§ 265 und 266 HGB.

Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, § 275 Abs. 1 HGB. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

6. Zusatzangaben zur Bilanz

Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern § 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte
2022
2021

Euro
Euro
Forderungen
0,00
0,00
Verbindlichkeiten
0,00
0,00



Der leitende Angestellte Herr Fild schuldet der GmbH einen offenen Darlehensbetrag zum 31.12.2022 in Höhe von 157.023,07 €.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2023 festgestellt.

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