boat-Orlowski GmbH
Henningweg 46, 45149 Essen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Niclas Orlowski seit 18.2.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Christiane Orlowski | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
W. Orlowski Gesellschaft mit beschränkter HaftungEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2011I Allgemeine Feststellungen Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde gemäß § 244 HGB in Euro aufgestellt. II Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz entspricht dem § 266 Absatz 2 und Absatz 3 HGB. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung habe ich das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB angewandt. Die Grundsätze sind im Verhältnis zum Vorjahr unverändert. III Bewertungsgrundsätze Die angewandten Bewertungsgrundsätze entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Gesellschaft stellt den Jahresabschluss unter der Prämisse der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB auf. Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz 1 und/oder Absatz 2 HGB und, vermindert um planmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 und 2 HGB, aktiviert. Alle Anlagegüter werden, soweit sie nutzbar sind, nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode abgeschrieben. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert aktiviert. Risiken werden mit Wertberichtigungen berücksichtigt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um allen am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken Rechnung zu tragen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Absatz 1 HGB zu ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung bestehen nicht. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB sind nicht zu verzeichnen. IV Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Aufstellung des Anlagegitters entfällt gemäß § 274 a Nr. 1 HGB. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR: 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Aufwendungsabgrenzungen des nächsten Wirtschaftsjahres. Eigenkapital Die Bilanz wird nicht unter Ergebnisverwendung aufgestellt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschlusskosten. Verbindlichkeiten Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 20.986,57 (im Vorjahr EUR 19.840,17), davon aus Steuern EUR 7.191,02 (im Vorjahr EUR 4.326,40), davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 1.922,05 (im Vorjahr EUR 307,31), davon Gesellschafter EUR 2.017,33 (im Vorjahr EUR 0,00), haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. V Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Angabe zur Gewinn- und Verlustrechnung unterbleiben gemäß § 326 HGB. VI Sonstige Angaben Gewinnverwendung Die Bilanz wird nicht unter Ergebnisverwendung aufgestellt. VII Organe der gesellschaft Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2011 an: Herr Wolfgang Orlowski, Essen. Aufwendungen für Organmitglieder Die Angabe der Aufwendungen für Organmitglieder unterbleibt gemäß § 288 HGB.
Essen, den 30. März 2012 Wolfgang Orlowski, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.03.2012 |
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