Clean Mission e. K.

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Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRA 35320
Eingetragen
17.3.2021

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Seniorenwohnanlage Gummersbach GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

1. Sachanlagen

Grundstücke und Bauten

12.825.795,00

4.783.050,03

2. Anschaffungsnebenkosten

Grundstücke und Bauten

196.031,00

213.605,00

3. Barmittel und Barmitteläquivalente

Täglich verfügbare Bankguthaben

159.481,73

666.319,79

4. Sonstige Vermögensgegenstände

8,80

7.237,37

5. Aktive Rechnungsabgrenzungskosten

10.589,00

2.472,00

Summe Aktiva

13.191.905,53

5.672.684,19



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

1. Rückstellungen

14.192,00

11.124,50

2. Kredite

von Kreditinstituten

8.029.894,04

0,00

3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

a) aus dem Erwerb von Investitionsgütern

569.778,50

151.086,78

b) aus anderen Lieferungen und Leistungen

10.104,55

4.564,19

579.883,05

155.650,97

4. Sonstige Verbindlichkeiten

Andere

2.249,24

0,00

5. Eigenkapital

a) Kapitalanteile

4.589.469,47

5.507.705,00

b) Nicht realisiertes Ergebnis aus der Neubewertung

und Abschreibungen auf die Anschaffungsnebenkosten

-23.782,27

-1.796,28

4.565.687,20

5.505.908,72

Summe Passiva

13.191.905,53

5.672.684,19

ANHANG

Seniorenwohnanlage Gummersbach GmbH & Co. geschlossene

Investment KG, Köln

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Firma:

Seniorenwohnanlage Gummersbach GmbH & Co. geschlossene

Investment KG

Sitz:

50996 Köln

Anschrift:

Ringstraße 12

Gründung am:

18.12.2017

Handelsregister:

Köln

Eintragung ins Handelsregister:

HRA 35230 am 09.01.2018

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeines

Die Seniorenwohnanlage Gummersbach GmbH & Co. geschlossene Investment KG ist eine Spezialinvestmentkommanditgesellschaft, die den Vorschriften der §§ 149 ff. KAGB unterliegt.

Der Jahresabschluss der Seniorenwohnanlage Gummersbach GmbH & Co. geschlossene Investment KG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie unter Anwendung der Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (KARBV) sowie nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Gemäß § 158 KAGB in Verbindung mit § 135 Absatz 3 Satz 1 KAGB ist die Bilanz in Staffelform aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz ergibt sich aus § 21 Absatz 4 KARBV. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 21 und 22 KARBV.

Die besonderen Bestimmungen des § 264c HGB i.V.m. § 21 Abs. 4 S. 2 KARBV wurden beachtet.

Bei der Gesellschaft handelt es sich gemäß den Vorschriften §§ 267 Abs. 1 i.V.m. § 267a Abs. 3 Nr. 1 HGB um eine kleine Personengesellschaft i.S.v. §264a HGB. Für den Anhang wurde von größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 274a und 288 HGB Gebrauch gemacht.

Für die Aufstellung des Anhangs wird § 25 KARBV beachtet.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Geschäftsjahr 2023 entspricht dem Kalenderjahr. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung wurden ebenfalls berücksichtigt. Der Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität ist erfüllt. Der Grundsatz der Stetigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wird beachtet.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens (Grundstücke und Bauten) werden gemäß § 30Abs. 1 KARBV KAGB mit dem Verkehrswert angesetzt. Zur Ermittlung der Verkehrswerte wurde als Grundlage die aus der Planungstätigkeit und der Bautätigkeit resultierende Vermögensmehrungen herangezogen. Bei der Bewertung zum 31.12.2023 ergaben sich keine Änderungen bei dem angewendeten Verfahren.

Die Anschaffungsnebenkosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Sachwerte angefallen sind, sind gemäß § 271 Abs. 1 Nr. 2 KAGB (analog) über die voraussichtliche Dauer der Zugehörigkeit des Vermögensgegenstandes, höchstens über die Laufzeit von 10 Jahren, linear abzuschreiben.

Der Bestand an Barmitteln und Barmitteläquivalenten ist mit dem Nennwert bewertet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind nicht erkennbar.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages dotiert und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, wie von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der RückAbzinsV ermittelt, abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 29 Abs.3 KARBV mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erträge bzw. Aufwendungen wurden erfasst, soweit der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verursachung dem Geschäftsjahr zuzurechnen ist.

II. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Investmentanlagevermögen

Die Sachanlagen enthalten die Erwerbsnebenkosten für einen am 29.10.2020 abgeschlossenen Kaufvertrag für ein Grundstück in der Industriestraße in Gummersbach mit einer Größe von insgesamt ca. 8.372 qm. Auf dem Grundstück entstehen 130 Pflegeplätze sowie 28 altenbetreute Wohnungen und 14 Tagespflegeplätze. Des Weiteren sind in den Sachanlagen bereits erfolgte Planungsleistungen und Bautätigkeit enthalten. Mit dem zukünftigen Betreiber Alloheim Senioren-Residenzen SE konnte ein Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren, beginnend mit dem Tag der Übergabe vereinbart werden. Weiterhin gibt es die Möglichkeit für den Pächter die Pachtzeit einmal um fünf Jahre zu verlängern.

Die Anschaffungsnebenkosten entfallen größtenteils auf die Grunderwerbsteuer und Maklergebühren sowie auf weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Grundstücke. Sie werden über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen mit EUR 8,80 (i.V. EUR 7.237,37) die Vorsteuer Folgejahr.

3. Sonstige Rückstellungen

Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um die Vergütung für die Prüfung und Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen in Höhe von TEUR 14 (i.V. TEUR 11).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 580 (i.V. TEUR 156) betreffen noch nicht geleistete Zahlungen für erbrachte Leistungen und resultieren im Wesentlichen aus der Bautätigkeit.

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

Stand 31.12.2023

Restlaufzeit bis 1 Jahr

Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren

Restlaufzeit mehr als 5 Jahre

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

0,00

0,00

0,00

0,00

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

579.883,05

579.883,05

0,00

0,00

Sonstige Verbindlichkeiten

2.249,24

2.249,24

0,00

0,00

- davon gegenüber Gesellschafter

- davon aus Steuern

0,00

2.249,24

0,00

0,00

0,00

4. Kapital

Die in das Handelsregister eingetragene Hafteinlage beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 601.000,00. Das zum 31. Dezember 2023 gezeichnete Kommanditkapital beträgt EUR 6.010.000.

Die Gliederung des Kommanditkapitals in der Bilanz entspricht den Bestimmungen gemäß § 21 KARBV i.V.m. § 264c HGB sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt.

Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch ihre Komplementärin RGP Verwaltungs GmbH, Köln, vertreten durch Herrn Klaus Rosenthal, Frau Stephanie Rosenthal-Strepp und Herrn Sven Rosenthal ausgeübt.

Die Geschäftsführer Klaus Rosenthal, Stephanie Rosenthal-Strepp und Sven Rosenthal sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Geschäftsführende Kommanditistin ist die SWP Seniorenwohnbauprojekte GmbH, Hilden vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Sven Rosenthal, Köln, Herrn Tobias Trost. Die SWP GmbH ist seit dem 17. Februar 2014 als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter dem Kennzeichen WA 46-Wp-6000-10134924-2013/0001 registriert.

Der Geschäftsführer Herr Sven Rosenthal ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Beruf der Mitglieder der Geschäftsführung entspricht ihrer Organstellung.

Für die Organe sind im Jahr 2023 folgende Aufwendungen angefallen:

- Haftungsvergütung und Geschäftsführung gemäß Gesellschaftsvertrag an den persönlich haftenden Gesellschafter die RGP Verwaltungs GmbH (EUR 6.000,00).

- Vergütung für die geschäftsführende Kommanditistin SWP GmbH (EUR 125.740,32).

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die SWP Seniorenwohnbauprojekte GmbH, Hilden.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen lagen im Geschäftsjahr 2023 nicht vor.

Ergebnisverteilung

Der realisierte Fehlbetrag von EUR 894.256,32 wird gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrags den Kapitalkonten II der Kommanditisten zugewiesen.

Verwendungs- und Entwicklungsrechnung

Die Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten zum 31. Dezember 2023 stellt sich wie folgt dar:

Entwicklungsrechnung des Vermögens der Kommanditisten

I.Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres

EUR

5.505.908,72

1. Zwischenentnahmen

EUR

-23.979,21

2. Mittelzufluss (netto)

EUR

0,00

a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten

EUR

0,00

b) Mittelabflüsse aus Gesellschafteraustritten

EUR

0,00

3. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung

EUR

-894.256,32

4. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres

EUR

-21.985,99

Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres

EUR

4.565.687,20

Verwendungsrechnung

31.12.2023

1. Reslisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres

EUR

-894.256,32

2. Belastung auf Kapitalkonten

EUR

894.256,32

Bilanzgewinn

0,00

Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre

31.12.2023

31.12.2022

31.12.2021

1. Vermögen

EUR

13.191.905,53

5.672.684,19

3.609.881,67

2. Schulden

EUR

8.626.218,33

166.775,47

344.320,71

Nettoinvestmentvermögen

4.565.687,20

5.505.908,72

3.265.560,96

 

Köln, den 10. Mai 2024

gez. Klaus Rosenthal gez. Sven Rosenthal

Die Geschäftsführung

WEITERE DATEN

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Seniorenwohnanlage Gummersbach GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Köln:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Seniorenwohnanlage Gummersbach GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Köln, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Seniorenwohnanlage Gummersbach GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

● entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

● vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Gemäß § 159 Satz 1 KAGB i.V.m. §136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 KAGB i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung,dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 KAGB i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Darüber hinaus

● identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

● gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

● beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

● ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

● beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

● beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Seniorenwohnanlage Gummersbach GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hilden zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 KAGB i.V.m. § 136 Abs 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) "Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 KAGB i.V.m. § 136 Abs 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) "Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

● identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

● beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.

 

Bergisch Gladbach, den 10. Mai 2024

WRG Finvestra Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jens Grimm

Wirtschaftsprüfer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. Juni 2024

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