ad-pitch GmbH
An der Wethmarheide 36, 44536 Lünen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manuela Dumke seit 16.12.2015 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ad-pitch GmbHLünenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz
Anhang zum 31. Dezember 2019
1. Rechtliche Verhältnisse Die Firma ad-pitch GmbH in Lünen wird in der Rechtsform der GmbH betrieben. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Nummer HRB 18214. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 63.000,00 Euro € und ist in voller Höhe eingezahlt. Die Gesellschaft wird steuerlich geführt beim FA Dortmund-Unna unter der Steuernummer 316/5701/0757. Wirtschaftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. 2. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Größenmerkmale eine "kleine" Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 286 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. 3. Gliederung des Jahresabschlusses (1) Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem Schema des § 266 Abs. 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. (2) Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus einer Anlage zur Bilanz (Anlagenspiegel). Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). (3) Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 39.028,00 wurden für Jahresabschlüsse, Steuererklärungs- und Beratungskosten, Urlaub, Tantiemen sowie Aufbewahrungpflichten etc. gebildet. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (1) Die Saldenvorträge zum 1. Januar 2019 entsprechen grundsätzlich den Ansätzen in der Bilanz zum 31. Dezember 2018 Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie die Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dem entsprechend nicht angepasst. Damit ist die Bilanzkontinuität gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB gewahrt. (2) Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB (Going-Concern-Prinzip). (3) Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden gem. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB einzeln bewertet. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. (4) Das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB wurden beachtet. (5) Das bewegliche Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten abzüglich angemessener, planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Im Anlagenspiegel werden diese im Zugangsjahr auch als Abgang erfasst. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden degressiv abgeschrieben, sofern dadurch der Entwertungsverlauf des Vermögensgegenstandes angemessen abgebildet wird. Die Zugänge im laufenden Wirtschaftsjahr wurden anteilig (pro rata temporis) abgeschrieben. (6) Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nominalbetrag ausgewiesen. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. (7) Die Rückstellungsbeträge wurden aufgrund vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. (8) Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. (10) Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. (11) Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten. 5. Sonstige Angaben Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin war im Jahr 2019 Frau Manuela Dumke Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Lünen, 02. April 2020 gez. Dumke sonstige Berichtsbestandteile
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