Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 5968
Eingetragen
7.11.1994
Branche
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenFußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, TapezierereiGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
die Verlegung von Fliesen, Platten und Mosaik sowie deren An- und Verkauf.

Historie

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Management

NameRolle
Beate Sodomlak
seit 11.12.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Beate Sodomlak
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Jerzy Sodomlak
Blütenallee 30, 64291 Darmstadt
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ARCUS GmbH

Darmstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 109,00
I. Sachanlagen 109,00
B. Umlaufvermögen 70.382,91
I. Vorräte 3.425,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.156,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 51.801,23
C. Aktive latente Steuern 14.331,47
Summe Aktiva 84.823,38

Passiva

31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital -15.471,57
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 6.391,15
II. Verlustvortrag 2.784,52
III. Jahresfehlbetrag 32.295,90
B. Rückstellungen 89.634,05
C. Verbindlichkeiten 10.660,90
Summe Passiva 84.823,38

1 Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
 
Die Firma Arcus GmbH hat ihren Sitz in Darmstadt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Darmstadt unter HRB 5968 eingetragen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB auf.
  
 
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
 
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
 
Es wurden keine Anpassungsbuchungen im Vorjahr vorgenommen.
 
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
 
Die Umsatzerlösdefinition ist durch die Neudefinition gem. § 277 I HGB erheblich ausgeweitet worden. Die in diesem Bericht dargestellten Umsatzerlöse des aktuellen Wirtschaftsjahres sowie des Vorjahres sind miteinander vergleichbar.
 
Durch den Wegfall des außerordentlichen Ergebnisses durch das BilRUG ist das GuV-Gliederungsschema anzupassen und die Vorjahresberträge in den gestrichenen Posten umzugliedern.
 
Die Zuführung des Anpassungsbetrages nach BilMOG für die Pensionsrückstellung von EUR 759,34 wurden nunmehr in den sonstigen betrieblichen Aufwand umgegliedert.
 
Ebenfalls durch die Folgewirkungen der neuen Umsatzerlösdefinition durch das BilRUG ist der Materialaufwand mit dem Vorjahr vergleichbar.
    
III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands nach dessen Produktlebenszyklus oder dessen erwarteten Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gem.
§ 253 III HGB mit zehn Jahren angenommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibung bilanziert (§§ 253, 255 I HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253 III 5 HGB) waren nicht erforderlich.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer wie folgt abgeschrieben:

Gebäude, Bauten auf fremden Grundstücken : 20 bis 50 Jahre

Technische Anlagen und Maschinen: 5 bis 20 Jahre

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 bis 10 J.

 
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
 
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis € 800 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
 
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).
 
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
 
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
   
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die auf fremde Währung lauten, werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gem. § 256a HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
 
 
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden kumulierten Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30,00 %.
   
Pensionsrückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend nach dem folgenden Verfahren durchgeführt: Teilwertverfahren. Die Pensionsrückstellungen beträgt laut mathematischem Gutachten € 150.237,00.
 
Die Rückstellungen für Pensionen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Als biometrische Rechungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als Abzinsungssatz wurde nach Art. 75 Abs. 7 EGHGB n.F. der von der Deutschen Bundesbank für diese Restlaufzeit ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre statt wie im Vorjahr der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre verwendet, um die aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase zunehmende Zuführungsdynamik möglichst frühzeitig abzumildern. Der neue Abzinsungssatz betrug zum Bilanzstichtag 3,21 %. Der nach bisherigen Regeln ermittelte Abzinsungssatz betrug zum Bilanzstichtag 3,68 %.
 
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von € 21.081,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt, gemäß § 253 Abs. 6 HGB.
 
Mit einer Anpassung des § 253 HGB hat der Gesetzgeber auf die anhaltende Niedrigzinsphase reagiert. Der bislang zugrunde gelegte 7-Jahres-Durchschnitt des Marktzinses wurde auf einen 10-Jahres-Durchschnitt umgestellt. Das führt - zumindest vorübergehend - zu einem höheren Abzinsungssatz und damit zu einer Entlastung der Unternehmen.
 
Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 11.390,00 zum 01.01.2010. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also € 759,34 den Pensionsrückstellungen jährlich zugeführt.
 
Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12. beträgt € 73.774,05 gem. Art. 67 II EGHGB.
 
Zum 01.01.2014 wurde die Möglichkeit im Rahmen des Future-Service gewählt und die Pension entsprechend herabgesetzt.
 
 
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode im Wesentlichen übernommen werden.
 
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
 
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
   
IV. Erläuterungen zur Bilanz
 
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt € 0,00.
  
Angaben nach §42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von EUR 79,72 (Vorjahr: EUR 134,60).
 
 
V. Sonstige Angaben
 
Angaben nach § 288 I Nr. 2 HGB 
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 2.
  
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
 
Name des Geschäftsführers: Herrn Jerzy Sodomlak
   
Unterschrift der Geschäftsleitung
  


Darmstadt, 10. Juli 2019

Jerzy Sodomlak

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.7.2019.

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