ARCUS
GmbH
Darmstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
109,00 |
| I.
Sachanlagen |
109,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
70.382,91 |
| I.
Vorräte |
3.425,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.156,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.801,23 |
| C.
Aktive latente Steuern |
14.331,47 |
| Summe
Aktiva |
84.823,38 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
-15.471,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
6.391,15 |
| II.
Verlustvortrag |
2.784,52 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
32.295,90 |
| B.
Rückstellungen |
89.634,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.660,90 |
| Summe
Passiva |
84.823,38 |
1 Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Firma Arcus GmbH hat ihren Sitz in Darmstadt. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Darmstadt unter
HRB 5968 eingetragen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB auf.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Es wurden keine Anpassungsbuchungen im Vorjahr
vorgenommen.
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Die Umsatzerlösdefinition ist durch die
Neudefinition gem. § 277 I HGB erheblich ausgeweitet
worden. Die in diesem Bericht dargestellten
Umsatzerlöse des aktuellen Wirtschaftsjahres sowie des
Vorjahres sind miteinander vergleichbar.
Durch den Wegfall des außerordentlichen
Ergebnisses durch das BilRUG ist das GuV-Gliederungsschema
anzupassen und die Vorjahresberträge in den
gestrichenen Posten umzugliedern.
Die Zuführung des Anpassungsbetrages nach BilMOG
für die Pensionsrückstellung von EUR 759,34
wurden nunmehr in den sonstigen betrieblichen Aufwand
umgegliedert.
Ebenfalls durch die Folgewirkungen der neuen
Umsatzerlösdefinition durch das BilRUG ist der
Materialaufwand mit dem Vorjahr vergleichbar.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer
des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands nach
dessen Produktlebenszyklus oder dessen erwarteten
Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich
geschätzt werden können. Ansonsten wird die
Nutzungsdauer gem.
§ 253 III HGB mit zehn Jahren angenommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich der
planmäßigen linearen Abschreibung bilanziert
(§§ 253, 255 I HGB).
Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253
III 5 HGB) waren nicht erforderlich.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer wie
folgt abgeschrieben:
| • |
Gebäude, Bauten auf fremden
Grundstücken
: 20 bis 50 Jahre
|
| • |
Technische Anlagen und
Maschinen: 5 bis 20 Jahre
|
| • |
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung: 3 bis 10 J.
|
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis € 800
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die auf
fremde Währung lauten, werden zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gem. §
256a HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274
HGB. Die sich ergebenden kumulierten Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§
274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten
Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30,00 %.
Pensionsrückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend nach
dem folgenden Verfahren durchgeführt:
Teilwertverfahren. Die Pensionsrückstellungen
beträgt laut mathematischem Gutachten €
150.237,00.
Die Rückstellungen für Pensionen werden
nach anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Anwendung der
"Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Als biometrische
Rechungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von
Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde
pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren
unterstellt. Als Abzinsungssatz wurde nach Art. 75 Abs. 7
EGHGB n.F. der von der Deutschen Bundesbank für diese
Restlaufzeit ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre statt wie im Vorjahr der
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre verwendet, um die aufgrund der andauernden
Niedrigzinsphase zunehmende Zuführungsdynamik
möglichst frühzeitig abzumildern. Der neue
Abzinsungssatz betrug zum Bilanzstichtag 3,21 %. Der nach
bisherigen Regeln ermittelte Abzinsungssatz betrug zum
Bilanzstichtag 3,68 %.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von €
21.081,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt, gemäß § 253
Abs. 6 HGB.
Mit einer Anpassung des § 253 HGB hat der
Gesetzgeber auf die anhaltende Niedrigzinsphase reagiert.
Der bislang zugrunde gelegte 7-Jahres-Durchschnitt des
Marktzinses wurde auf einen 10-Jahres-Durchschnitt
umgestellt. Das führt - zumindest vorübergehend -
zu einem höheren Abzinsungssatz und damit zu einer
Entlastung der Unternehmen.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 11.390,00 zum 01.01.2010. Von der
Übergangsregelung gem.
Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch
gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15,
also € 759,34 den Pensionsrückstellungen
jährlich zugeführt.
Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum
31.12. beträgt € 73.774,05 gem. Art. 67 II EGHGB.
Zum 01.01.2014 wurde die Möglichkeit im Rahmen
des Future-Service gewählt und die Pension
entsprechend herabgesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt € 0,00.
Angaben nach §42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Forderungen in Höhe von EUR 79,72 (Vorjahr: EUR
134,60).
V. Sonstige Angaben
Angaben nach § 288 I Nr. 2 HGB
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 2.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Name des Geschäftsführers: Herrn Jerzy
Sodomlak
Unterschrift der Geschäftsleitung
Darmstadt, 10. Juli 2019 |
Jerzy Sodomlak |
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 10.7.2019.
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