Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 540710
Eingetragen
18.1.1990
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenEinzelhandel mit Textilien
Gegenstand
Handel mit Textilien und Vliesen aller Art, Färberei, Veredelung und Konfektion einschließlich des branchenüblichen Zubehörs.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Henrike Weidmann
seit 16.6.2006
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Sommerhalde 27, 73072 Donzdorf
130.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Weidmann GmbH

Süßen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 6.316.124,44 6.704.630,62
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 38.489,00 53.242,00
II. Sachanlagen 5.643.752,11 6.026.414,59
III. Finanzanlagen 633.883,33 624.974,03
B. Umlaufvermögen 11.132.265,19 13.330.193,65
I. Vorräte 4.534.877,17 7.853.291,23
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.984.844,66 3.498.085,64
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 300.000,00 300.000,00
III. Wertpapiere 1.283.940,96 529.699,60
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.328.602,40 1.449.117,18
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.031,50 1.054,83
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 62.774,00 19.303,00
Aktiva 17.524.195,13 20.055.182,10

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 14.203.247,41 14.716.356,26
I. Gezeichnetes Kapital 130.000,00 130.000,00
II. Gewinnrücklagen 500.000,00 500.000,00
III. Gewinnvortrag 13.406.356,26 13.752.747,68
IV. Jahresüberschuss 166.891,15 333.608,58
B. Rückstellungen 220.421,89 308.379,89
C. Verbindlichkeiten 3.100.525,83 5.030.445,95
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.314.837,72 3.155.030,80
Summe Passiva 17.524.195,13 20.055.182,10

Anhang

A. Allgemeine Angaben
Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 liegen die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) zugrunde.
Die einschlägigen, den Abschluss tangierenden Vorschriften des GmbHG sind beachtet.

Angaben nach § 264 Abs. 1a HGB:

Firma: Weidmann GmbH
Sitz: Süßen
Registergericht: Amtsgericht Ulm
Handelsregisternummer: HRB 540710
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft hat gemäß § 267 Abs. 1 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften Rechnung zu legen.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr un­verändert.
Die angewandten Bewertungsgrundsätze entsprechen den §§ 252 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Die Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um plan­mäßig lineare Abschreibungen, bewertet. Den Abschreibungen werden Nutzungsdauern von drei bis fünf Jahren zugrunde gelegt.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen sowohl linear als auch degres­siv entsprechend den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Die Umstellung von degressiver Abschreibung auf die gleichmäßige Verteilung des Restwertes auf die Restnutzungsdauer erfolgt jeweils in dem Jahr, in dem der lineare Abschreibungsbetrag den degressiven übersteigt. Die im Berichtsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Im Berichtsjahr vorgenommene Zuschreibungen erfolgten in Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Wegfalls des ursprünglichen Abschreibungsgrundes.
Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen, Wertpapiere des Anlagevermögens und Genossenschaftsanteile sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Verzinsliche Ausleihungen werden zum Nennwert oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Ausleihungen in fremder Währung erfolgte die Bewertung zum Stichtagskurs.
Die Vorräte sind ausgehend von den Anschaffungs- oder Herstellkosten nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte bei den Handelswaren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Anschaffungskosten am Bilanzstichtag. Konfektionswaren wurden retrograd ausgehend von den Verkaufspreisen unter Berücksichtigung des Fertigungsstandes abzüglich noch anfallender Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie eines Gewinnabschlages bewertet. Die anderen Halb- und Fertigerzeugnisse wur­den mit den Materialkosten einschließlich der Materialgemeinkosten und den Lohn- und Lohn­gemeinkosten sowie direkt zuzurechnenden Fremdkosten bewertet. Auf schwergängige und nicht mehr veräußerbare Artikel wurden Abschläge vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Beachtung der erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken - soweit bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen eine Pauschalwertberichtigung abgesetzt. Die Fremdwährungsforderungen bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem am Bilanz­stichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag bewertet.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Fremdwährungsverbindlichkeiten bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Längerfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen nicht.

C. Erläuterungen zur Bilanz
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Aus der Anwendung der 10-Jahres-Durchschnittsbildung für den Rechnungszins bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung ergibt sich ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von 5.296,00 Euro (Ausschüttungssperre).
Darüber hinaus ergibt sich gemäß § 268 Abs. 8 S. 3 HGB eine Ausschüttungssperre in Höhe von 91.774,00 Euro aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der verrech­neten Vermögensgegenstände und deren Anschaffungskosten.
Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 708.369 EUR
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände  678.014 EUR
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände  769.788 EUR
Im Berichtsjahr übersteigt der Zeitwert des saldierbaren Deckungsvermögens den Erfüllungsbetrag der Schulden. In Höhe der verpflichtungsbezogenen Überdeckung ist ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 62.774,00 Euro auszuweisen.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 403.869,95 Euro (Vorjahr: 488.966,99 Euro).
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von 270.833,15 Euro durch eine erstrangige Grundschuld am Objekt Fabrikstraße, 73079 Süßen, sowie in Höhe von 1.304.582,00 Euro durch Sicherungsübereignung an Maschinen gesichert.
Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren.

Ergänzende Angaben
Die jährlichen Verpflichtungen aus Pachtverträgen betragen 303 TEuro (§ 285 Nr. 3a HGB).
Im Berichtsjahr ergab sich gemäß § 285 Nr. 7 HGB eine durchschnittliche Zahl an beschäftigten Arbeitnehmer von 37 (Vorjahr: 38).

Geschäftsführer ist:
Frau Henrike Weidmann, Dipl.-Betriebswirtin, Donzdorf
Der Beruf des jeweiligen Geschäftsführers entspricht seiner Organstellung.
Von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

Süßen, den 05.06.2024
Henrike Weidmann


sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024 festgestellt.

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