Rolf Pirch
GmbH
Kiel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
95.084,00 |
76.137,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.828,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
93.256,00 |
76.137,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
311.436,70 |
383.896,42 |
| I.
Vorräte |
3.526,03 |
8.880,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
113.096,51 |
209.463,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
80.180,28 |
4.614,52 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
194.814,16 |
165.552,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.620,53 |
10.271,93 |
| Summe
Aktiva |
417.141,23 |
470.305,35 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
123.398,92 |
165.026,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
139.461,42 |
123.834,71 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
41.627,09 |
-15.626,71 |
| B.
Rückstellungen |
265.431,00 |
236.538,76 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.311,31 |
68.740,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
28.311,31 |
61.466,95 |
| Summe
Passiva |
417.141,23 |
470.305,35 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten
die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB hat die
Gesellschaft die durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten
Vorschriften des HGB für den Jahresabschluss vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2010 erstmals angewendet. Der
Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB ist
daher gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB nicht
anwendbar, sofern sich durch die erstmalige Anwendung die
bisherige Form der Darstellung oder die bisher angewandten
Bewertungsmethoden geändert haben. Eine Anpassung der
Vorjahreszahlen erfolgte gemäß Art. 67 Abs.
8 Satz 2 EGHGB nicht.
Von den größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften gem. §§ 274 a HBG
(Aufstellung eines Anlagengitters) und 288 HGB
(Anhangsangaben) wurde Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern
sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um planmäßige, lineare
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage
steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von
EUR 150,00 wurden bis 2009 im Jahr des Zugangs in
voller Höhe als Betriebsausgabe angesetzt; ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für
Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR
150,00 bis zu EUR 1.000,00 wurde bis 2009 ein Sammelposten
gebildet, der im Jahr der Bildung und den folgenden vier
Geschäftsjahren zeitanteilig über fünf Jahre
abgeschrieben wird. Ab 2010 wurde das Wahlrecht wie Folgt
angewandt: Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert
von EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe als Betriebsausgabe angesetzt; ihr sofortiger
Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit
Anschaffungskosten von EUR 151,00 bis EUR 410,00
erfolgte eine Sofortabschreibung im Jahr des Zugangs; ihr
sofortiger Abgang wurde ebenfalls unterstellt.
Die Vorrätewerden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffensind zu durchschnittlichen
Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am
Bilanzstichtag aktiviert.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die Rückstellungen für Pensionenwerden auf
der Grundlage von versicherungsmathematischen Gutachten
nach den Grundsätzen des deutschen Handelsrechts in
der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nach
der PUC-Methode angesetzt. Der Berechnung der Verpflichtung
wurden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck, ein
Rechnungszins von 5,15 % p. a. sowie ein Renten- und
Gehaltstrend von 0,00 % p a. zugrunde gelegt.
Aufgrund der geänderten Bewertungsmethoden und
-parameter ergibt sich eine um EUR 4.850,00 höhere
Rückstellung per 01. Januar 2010
(Unterschiedsbetrag/Unterdotierung). Das Wahlrecht
gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB zur Verteilung der
Zuführung des Unterschiedsbetrags über maximal 15
Jahre wurde nicht in Anspruch genommen.
Das zu der Rückstellung für Pensionen
vorliegende Deckungsvermögen wurde mit der
Rückstellung gemäß § 246 Abs. 2
S. 2 Halbsatz 1 HGB zum 01. Januar 2010 verrechnet. Zum 31.
Dezember 2010 betragen der beizulegende Zeitwert des
Deckungsvermögens EUR 0,00 und der
Erfüllungsbetrag der verrechneten Rückstellung
für Pensionen EUR 260.043,00.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten EUR 81.652,32
Forderungen gegen Gesellschafter. Es handelt sich dabei um
sonstige Vermögensgegenstände.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist noch nicht auf EUR
umgestellt. Es beträgt DEM 50.000,00.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
alleinvertretungsberechtigte Person geführt:
| • |
Herr Rolf Pirch,
Dachdeckermeister.
|
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der
Geschäftsführung
Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurde
im Geschäftsjahr 2010 ein Darlehen in Höhe von
nominal EUR 80.000,00 gewährt, welches mit 4,7 % p. a.
verzinst wird. Tilgungsbeginn ist im März 2011.
Darüber hinaus wird ein variables
Gesellschafterdarlehen gewährt, welches mit 5,0% p. a.
verzinst wird.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
haben nicht bestanden.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 41.627,09 mit
dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 139.461,42 auf
neue Rechnung vorzutragen.
Kiel, 29.12.2011
Rolf Pirch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.
|