Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 25443 HL
Eingetragen
18.10.2004
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und Regulierung von Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Geschäftsführer Rolf Pirch sowie die Verwaltung entsprechender Deckungsmittel.

Historie

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Management

NameRolle
Rolf Pirch
seit 16.10.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Rolf Pirch
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Rolf Pirch
Tiroler Ring 343, 2300 Kiel 14
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rolf Pirch GmbH

Kiel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 95.084,00 76.137,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.828,00 0,00
II. Sachanlagen 93.256,00 76.137,00
B. Umlaufvermögen 311.436,70 383.896,42
I. Vorräte 3.526,03 8.880,23
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 113.096,51 209.463,55
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 80.180,28 4.614,52
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 194.814,16 165.552,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.620,53 10.271,93
Summe Aktiva 417.141,23 470.305,35

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 123.398,92 165.026,01
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 139.461,42 123.834,71
III. Jahresfehlbetrag 41.627,09 -15.626,71
B. Rückstellungen 265.431,00 236.538,76
C. Verbindlichkeiten 28.311,31 68.740,58
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 28.311,31 61.466,95
Summe Passiva 417.141,23 470.305,35

Anhang


I. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesell­schaften.

Gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB hat die Gesellschaft die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Vorschriften des HGB für den Jahresabschluss vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 erstmals angewendet. Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB ist daher gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB nicht anwendbar, sofern sich durch die erstmalige Anwendung die bisherige Form der Darstellung oder die bisher angewandten Bewertungsmethoden geändert haben. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgte gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht.

Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften gem. §§ 274 a HBG (Aufstellung eines Anlagengitters) und 288 HGB (Anhangsangaben) wurde Gebrauch gemacht.


II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nach­folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraus­sichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden bis 2009 im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgabe angesetzt; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 wurde bis 2009 ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren zeitanteilig über fünf Jahre abgeschrieben wird. Ab 2010 wurde das Wahlrecht wie Folgt angewandt: Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgabe angesetzt; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit Anschaffungskosten von EUR 151,00 bis EUR 410,00 erfolgte eine Sofortabschreibung im Jahr des Zugangs; ihr sofortiger Abgang wurde ebenfalls unterstellt.
 
Die Vorrätewerden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffensind zu durchschnittlichen Einstands­preisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lager­dauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksich­tigt.

Die Rückstellungen für Pensionenwerden auf der Grundlage von versicherungsmathematischen Gutachten nach den Grundsätzen des deutschen Handelsrechts in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nach der PUC-Methode angesetzt. Der Berechnung der Verpflichtung wurden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck, ein Rechnungszins von 5,15 % p. a. sowie ein Renten- und Gehaltstrend von 0,00 % p a. zugrunde gelegt.
Aufgrund der geänderten Bewertungsmethoden und -parameter ergibt sich eine um EUR 4.850,00 höhere Rückstellung per 01. Januar 2010 (Unterschiedsbetrag/Unterdotierung). Das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB zur Verteilung der Zuführung des Unterschiedsbetrags über maximal 15 Jahre wurde nicht in Anspruch genommen.
Das zu der Rückstellung für Pensionen vorliegende Deckungsvermögen wurde mit der Rückstellung gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 Halbsatz 1 HGB zum 01. Januar 2010 verrechnet. Zum 31. Dezember 2010 betragen der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens EUR 0,00 und der Erfüllungsbetrag der verrechneten Rückstellung für Pensionen EUR 260.043,00.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


III. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten EUR 81.652,32 Forderungen gegen Gesellschafter. Es handelt sich dabei um sonstige Vermögensgegenstände.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist noch nicht auf EUR umgestellt. Es beträgt DEM 50.000,00.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.


IV. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende alleinvertretungsberechtigte Person geführt:
  

Herr Rolf Pirch, Dachdeckermeister.


Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung

Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr 2010 ein Darlehen in Höhe von nominal EUR 80.000,00 gewährt, welches mit 4,7 % p. a. verzinst wird. Tilgungsbeginn ist im März 2011. Darüber hinaus wird ein variables Gesellschafterdarlehen gewährt, welches mit 5,0% p. a. verzinst wird. 

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB haben nicht bestanden.
          
Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 41.627,09 mit dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 139.461,42 auf neue Rechnung vorzutragen.


Kiel, 29.12.2011

                 Rolf Pirch

  
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.

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