POFNETZ
GmbH
Hille
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
470.939,93 |
262.326,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
230,00 |
797,00 |
| II.
Sachanlagen |
470.609,93 |
261.429,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
708.977,08 |
750.251,03 |
| I.
Vorräte |
322.513,63 |
231.943,67 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
207.008,05 |
220.249,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
179.455,40 |
298.057,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.668,36 |
9.904,05 |
| Summe
Aktiva |
1.186.585,37 |
1.022.481,08 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
713.967,46 |
430.991,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
105.000,00 |
105.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
30.000,00 |
30.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
275.991,86 |
88.156,93 |
| IV.
Jahresüberschuss |
302.975,60 |
207.834,40 |
| B.
Rückstellungen |
146.638,00 |
91.369,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
325.979,91 |
500.120,75 |
| Summe
Passiva |
1.186.585,37 |
1.022.481,08 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die POFNETZ GmbH hat ihren Sitz in Hille. Sie ist im
Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Bad Oeynhausen
unter 14851 eingetragen.
II. Allgemeine Abschlusserläuterungen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die aufgrund
steuerlicher Vorschriften festgelegte voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes
(§ 253 I 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus
Vereinfachungsgründen gem. § 6 IIa EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu
Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung einer
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
sind zeitanteilig abgegrenzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
IV. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 III
HGB).
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben
i.H.v. € 5.817,20 eine Restlaufzeit von über
einem Jahr (Vorjahr: T€ 29).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 32.682,25 (Vorjahr: T€ 43).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268
V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie
folgt:
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 147.039,86 EUR
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre: 100.000,00 EUR
Restlaufzeit > 5 Jahre: 87.500,00 EUR
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen € 34.121,90 (Vorjahr:
T€ 32).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
VI. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 47
(Vorjahr: 25) Arbeitnehmer beschäftigt.
Während des laufenden Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Falko Bredthauer, Vlotho
Willi Holstein, Hille
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Hille, den 01.08.2022
gez. Falko Bredthauer
gez. Willi Holstein
sonstige Berichtsbestandteile
Hille, den 01.08.2022
gez. Willi Holstein, Geschäftsführer gez.
Falko Bredthauer, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 01.08.2022
festgestellt.
|