DELTA LOGIC
Automatisierungstechnik GmbH
Schwäbisch Gmünd
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
129.718,00 |
136.388,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.029,00 |
16.015,00 |
| II.
Sachanlagen |
119.689,00 |
120.373,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
597.853,97 |
547.198,25 |
| I.
Vorräte |
165.622,88 |
98.983,68 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
259.638,70 |
163.646,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.582,24 |
3.567,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
172.592,39 |
284.567,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.822,37 |
17.942,15 |
| Aktiva |
745.394,34 |
701.528,40 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
503.794,50 |
434.676,77 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
184.676,77 |
249,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
69.117,73 |
184.427,45 |
| B.
Rückstellungen |
131.935,00 |
135.642,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
47.164,84 |
68.709,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
47.164,84 |
68.709,09 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
62.500,00 |
62.500,00 |
| Passiva |
745.394,34 |
701.528,40 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma DELTA LOGIC
Automatisierungstechnik GmbH wurde auf der Grundlage der
deutschen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie ergänzender Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH -
Gesetztes beachtet.
Die Form der Darstellung im Jahresabschluss,
insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches (§§ 266, 275 HGB). Für
die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag nach den
Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB als
kleine GmbH einzustufen
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
dargestellt.
Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Form
auch der steuerlichen Gewinnermittlung zugrunde gelegt
(Einheitsbilanz). Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt
durch eine Überleitungsrechnung entsprechend den
steuerlichen Bestimmungen.
II. Angaben zur Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden einschließlich der Vornahme
steuerrechtlicher Maßnahmen
Die Wertansätze des Vorjahresabschlusses zum
31.12.2022 stimmen mit denen der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres überein.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Zu den einzelnen Posten ist
anzumerken:
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes linear vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter wurden, soweit
Anschaffungen vorlagen im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgte nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
zu Anschaffungskosten. Unter Beachtung des
Niederstwertprinzips wurde ggf. der niedrigere beizulegende
Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Drohenden Ausfallrisiken wurde ggf. in Form von
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Für das
allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die Kassenbestände und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Ggf. zu bildende Steuerrückstellungen sind
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Sie
enthalten die, das Geschäftsjahr betreffenden, noch
nicht veranlagten Steuern.
Die Bildung von sonstigen Rückstellungen
erfolgte unter vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung. Möglichen Einzelrisiken wurde in
angemessenem und in ausreichendem Umfang Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Verbindlichkeiten, die rechtlich erst nach dem
Bilanzstichtag entstehen, existieren nicht. Ebenso
bestanden keine Verbindlichkeiten in ausländischer
Währung.
III. Sonstige (Pflicht-) Angaben
Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei:
Herr Rainer Hönle, Dipl.Ing. (FH),
Frau Petra Hönle, geprüfte Betriebswirtin
(IHK); seit 18.10.2018
Unterschrift der
Geschäftsleitung
Schwäbisch Gmünd,
den 18. April 2024
gezeichnet,
Rainer Hönle
Petra Hönle
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.04.2024
festgestellt.
|