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GmbH
Tübingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
238.460,00 |
231.408,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
200.300,00 |
187.119,00 |
| II.
Sachanlagen |
38.060,00 |
44.189,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
131.466,56 |
176.003,50 |
| I.
Vorräte |
43.200,00 |
79.633,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
87.873,84 |
95.117,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.370,88 |
30.269,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
392,72 |
1.253,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.027,00 |
4.811,38 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
128.903,75 |
85.040,70 |
| Summe
Aktiva |
500.857,31 |
497.263,58 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.100,00 |
25.100,00 |
| II.
Verlustvortrag |
110.140,70 |
80.402,66 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
43.863,05 |
29.738,04 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
128.903,75 |
85.040,70 |
| B.
Rückstellungen |
6.503,00 |
6.903,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
494.354,31 |
490.360,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
134.683,85 |
117.846,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
51.982,96 |
47.171,40 |
| Summe
Passiva |
500.857,31 |
497.263,58 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf
die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind
einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang
gesondert aufgegliedert und erläutert.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden linear pro rata
temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen
Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode
ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der
Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten
abgezogen.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von
Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als
Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pau¬schalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen
worden.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Sonstige Vermögensgegenstände 87.874 2.371 95.117
30.269
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
werden Forderungen gegen Gesellschafter von 2.371 €
ausgewiesen.
Eigenkapital
Das Stammkapital von 25.100 € ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der
bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der
Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur
Beseitigung einer möglichen Überschuldung im
Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen
vorgenommen worden:
Garantieübernahmeerklärungen der
Gesellschafter gegenüber der MBG
Baden-Württemberg
und der S-Capital für die stillen Beteiligungen
in Höhe von insgesamt 300.000 €.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Urlaubsverpflichtungen und Kosten für die Erstellung
des Jahresabschlusses.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern
sich wie folgt:
Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon
Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 494.354 142.572 308.821
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon
Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 490.361 117.846 300.000
Für Verbindlichkeiten in Höhe von 308.821
€ bestehen Rangrücktrittsvereinbarungen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Triscari Sprimuto, Pietro Geschäftsführer
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Tübingen, den 28.06.2021
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Pietro Triscari Sprimuto, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Der Geschäftsführer unterzeichnet den
Jahresabschluss wie folgt:
Tübingen, den 28.06.2021
Pietro Triscari Sprimuto, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 08.07.2021
festgestellt.
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