Stadtwerke Hemau
HemauStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Mehring seit 26.3.2018 | Sonstige |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke HemauHemauJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Allgemeine Angaben und Erläuterungen Gesellschaftsrechtliche Angaben Die Stadtwerke Hemau sind ein Eigenbetrieb der Stadt Hemau gemäß Art. 88 Abs. 1 GO Bayern mit Sitz in der Stadt Hemau. Eine Eintragung der Stadtwerke in das Handelsregister erfolgte am 13. März 2000 unter der Nummer HRA 6258 beim Amtsgericht Regensburg. Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde wie in den Vorjahren nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, der Vorschriften der Bayerischen Eigenbetriebsverordnung (EBV) sowie der Satzung erstellt. Gemäß § 20 der Bayerischen Eigenbetriebsverordnung (EBV) werden Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung kam das Gesamtkostenverfahren gem. § 22 Abs. 1 EBV mit dem ergänzenden Formblatt 4 zur Anwendung. Als Energieversorgungsunternehmen sowie als Betreiber eines Elektrizitätsverteilernetzes unterliegen die Stadtwerke Hemau den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), insbesondere den Vorschriften zur Rechnungslegung und internen Buchführung gemäß § 6b EnWG. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegegenstände werden nach dem tatsächlichen Werteverzehr überwiegend linear und in früheren Jahren teils degressiv - mit Übergang zur linearen Abschreibung - vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegütern erfolgt die Abschreibung im Jahr des Zugangs pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 250,00 werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Für geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten von € 250,00bis € 1.000,00 wird ein so genannter Sammelposten gebildet, der auf fünf Jahre verteilt linear abgeschrieben wird. Bei den aktivierten Eigenleistungen werden angemessene Gemeinkostenzuschläge berücksichtigt. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Bedingt verwendungsfähige Vermögensgegenstände bleiben außer Ansatz. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Langfristig gestundete Forderungen auf Herstellungsbeiträge der Wasserversorgung wurden in Vorjahren vollständig im Wert berichtigt. Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Die bis einschließlich 2002 zugegangenen empfangenen Ertragszuschüsse wurden passiviert und werden gegenwärtig jährlich mit 5 % der Zugangswerte aufgelöst. In den Geschäftsjahren 2003 bis 2008 wurden die Zugänge der empfangenen Ertragszuschüsse von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens abgesetzt. Die ab dem Geschäftsjahr 2009 zugegangenen empfangenen Ertragszuschüsse wurden wiederum passiviert und werden mit dem durchschnittlichen Abschreibungssatz der damit finanzierten Erzeugungs- und Verteilungsanlagen den jährlichen Erfolg erhöhend aufgelöst. Ab dem Geschäftsjahr 2025 erfolgt die Auflösung der Ertragszuschüsse wieder einheitlich mit 5 % p.a. im Stromnetz und im Wärmenetz sowie mit 3% p.a. im Wassernetz. Die Rückstellungen für Pensionen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen gebildet unter Anwendung der Richttafeln 2018G von Dr. Klaus Heubeck. Der zugrunde gelegte Zinssatz wurde auf den durchschnittlichen Zehnjahreswert von 1,82 % (im Vorjahr 1,78 %) vermindert. Bei Anwendung des durchschnittlichen Siebenjahreswerts von 1,74 % für 2023 (im Vorjahr 1,44 %) würde die Bewertung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2023 den Wert von 587.560 € (im Vorjahr 612.852 €) ergeben, also einen um 4.618 € (im Vorjahr 21.117 €) höheren Wert. Eine Dynamisierung für künftige Einkommenssteigerungen wurde i.H.v. 0,94 % (im Vorjahr 0,94 %) p.a. berücksichtigt. Unter den Steuerrückstellungen werden grundsätzlich die erwarteten Ertragsteuern für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ausgewiesen. Für das Geschäftsjahr 2023 wird keine Vermögensbelastung aus Ertragsteuern erwartet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Stromsteuer offen von den Umsatzerlösen abgesetzt. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im nachstehenden Anlagespiegel dargestellt. Finanzanlage Die Stadtwerke haben 2022 einen Geschäftsanteil von nominell T€ 3,5 bzw. quotal 0,8 % an der kfe Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke mbH mit Sitz in Eichstätt gegen Bareinlage von T€ 13,5 erworben. Das Stammkapital der kfe beträgt T€ 436,5.; der Jahresgewinn 2023 der Gesellschaft beträgt T€ 2.673. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind vollständig innerhalb eines Jahres fällig. Der Posten entfällt überwiegend auf die Salden aus der Verbrauchsabrechnung der Energie- und Wasserversorgung inklusive der für die Stadt erhobenen Abwassergebühren. Die pauschale Wertberichtigung beträgt T€ 8 (Vj. T€ 5). Die Forderungen gegen die Gemeinde (Stadt Hemau) betreffen mit einem Betrag von T€ 73 (Vj. T€ 50) Forderungen aus Energie- und Wasserlieferungen. Darüber hinaus sind Verrechnungen für den Einsatz von Personal und Fuhrpark, die Bereitstellung von Zählerdaten für die Abwassergebühr und die Verrechnung von Leistungen von T€ 111 (Vj. T€ 85) enthalten. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Enthaltene Erstattungsansprüche und Entlastungen aus Steuern in Höhe von T€ 40 (Vj. T€ 76) entstehen rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag. Eigenkapital Das mit T€ 300 ausgewiesene Stammkapital entspricht dem in § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung festgelegten Wert. Empfangene Ertragszuschüsse Die Position beinhaltet die Zugänge auf erhobene Beiträge und Hausanschlusskosten der Energie- und Wasserversorgung bis einschließlich 2002 und wieder ab 2009. Auch ein im Geschäftsjahr 2010 erhaltener Tilgungszuschuss i. H. v. T€ 43 zur Erweiterung des Nahwärmenetzes wurde in diesen Posten eingestellt. Seit 2011 werden ferner die von der Stadt Hemau geleisteten Baukostenzuschüsse im Rahmen der Sanierung des Bauhofes bei den Empfangenen Ertragszuschüssen geführt. Die passivierten empfangenen Ertragszuschüsse bis einschließlich 2002 werden über einen Zeitraum von 20 Jahren aufgelöst. Die Auflösung der Ertragszuschüsse ab 2009 richtet sich nach der durchschnittlichen Jahresabschreibung des jeweiligen Zugangsjahres. Die in 2023 zugegangenen Ertragszuschüsse wurden mit 5,0% für die Stromversorgung und 3,0% für die Wasserversorgung aufgelöst. Die Ertragszuschüsse entwickelten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt:
Steuerrückstellungen Aufgrund des negativen Ergebnisses sind keine Rückstellungen zu bilden. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Für Pensionsverpflichtungen war entsprechend dem Gutachten der Bayerischen Versicherungskammer eine Rückstellung mit dem Teilwert gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe von T€ 583 (Vj. T€ 592) zu bilden. Die Rückstellung betrifft Beamtenversorgungen. Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen (T€ 381, Vj. T€ 383) sind im Wesentlichen künftige Beihilfeverpflichtungen für Beamte, Verpflichtungen aus Urlaub und Überstunden der Beschäftigten, Jahresabschlusskosten und Personalkosten enthalten. Verbindlichkeiten
Keine der oben angeführten Verbindlichkeiten ist durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:
Im Geschäftsjahr 2023 sowie im Vorjahr sind die Umsätze ausschließlich im Inland angefallen. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 41; Vj. T€ 11) und Erträge aus Versicherungsentschädigungen (T€ 13; Vj. T€ 7). Materialaufwand In den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthalten sind im Wesentlichen folgende Positionen:
In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind im Wesentlichen enthalten:
Ergänzende Angaben Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte / sonstige finanzielle Verpflichtungen Aufgrund eines Wasserabnahmevertrags mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Jachenhausener Gruppe, Riedenburg, besteht eine Verpflichtung zu einer jährlichen Mindestwasserabnahme. Die daraus resultierende finanzielle Verpflichtung beträgt jährlich T€ 11. Die Bayerische Versorgungskammer, Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden, gewährt Versorgungsrenten und Versichertenrenten für Versicherte und deren Hinterbliebene. Für 2023 war unverändert ein Umlagesatz von 3,75 % und ein Zusatzbeitrag von 4,0 % der Bemessungsgrundlage festgesetzt. Für die bei der Zusatzversorgungskasse angemeldeten Beschäftigten sind 2023 Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von T€ 45 (Vj. T€ 45) angefallen. Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Bezugsverträgen für Energie, die gemessen an der künftigen Verbrauchsmenge zu unterschiedlichen Verpflichtungen führen. Aus der Langfristbeschaffung von Strom bestehen zum Bilanzstichtag 31.12.2023 Abnahmeverpflichtungen aus preislich fixierten Mengen in Höhe von T€ 1.500. Im Bereich des Energievertriebs wurden für die folgenden Geschäftsjahre zwei Bewertungseinheiten mit verschiedenen Ein- und Verkaufspreisen gebildet. Derzeit wird bei beiden Bewertungseinheiten von einem positiven Deckungsbeitrag ausgegangen. Weitere wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen oder nach § 251 HGB anzugeben wären, bestehen nicht. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr erwartete Gesamthonorar teilt sich gem. § 285 Nr. 17 HGB wie folgt auf (in T€):
Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor. Angaben gemäß § 6b EnWG Verbundene oder assoziierte Unternehmen sind nicht vorhanden. Entflechtung gemäß EnWG Für die Entflechtung gem. § 6b Abs. 3 EnWG werden Aktiva, Passiva, Aufwendungen und Erträge grundsätzlich direkt auf die Tätigkeiten zugeordnet. Nicht direkt zuordenbare Geschäftsvorfälle werden sowohl bei Aktiva und Passiva als auch bei Aufwendungen und Erträgen wie folgt verteilt:
In Vorjahren erfolgte die Verteilung zweistufig mit 72 % auf die Stromversorgung, 24 % auf die Wasserversorgung und 4 % auf die Wärmeversorgung zugerechnet. Zur Schlüsselung auf die Tätigkeiten Stromverteilung, Messstellenbetrieb und die übrigen Aktivitäten kam im Vj. überwiegend der Umsatzschlüssel (71,8 % Verteilung, 0,4 % Messstellenbetrieb und 27,8 % übrige Aktivitäten) zur Anwendung. Geschäfte mit nahestehenden Personen Wesentliche nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen lagen nicht vor. Der Austausch von Lieferungen und Leistungen mit der Stadt Hemau (Personaleinsatz, Verwaltungskosten, Betriebskosten gemeinsam genutzter Grundstücke und Gebäude, Zähler zur Ermittlung der Abwassergebühren und Betriebsstoffe) erfolgt zu angemessenen Konditionen. Für städtische Verbrauchstellen wird ein angemessener Nachlass auf den Strompreis (Netzzugang) gewährt. Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt Die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt ergibt sich entsprechend der Ermittlung nach § 267 Abs. 5 HGB auf Quartalsbasis wie folgt:
Eine Arbeitnehmerin ist in Teilzeit angestellt. Ausbildungsverhältnisse sind nicht enthalten. In der Beschäftigtenzahl enthalten ist der Werkleiter mit 1,0 Stellen. Geschäftsführung und Werkausschuss Herr Thomas Mehring war zum alleinigen Werkleiter bestellt. Die Eintragung des Werkleiters im Handelsregister erfolgte am 26.03.2018. In Anlehnung an § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Werkleitung verzichtet. Der Werkausschuss setzte sich aus nachfolgenden Personen zusammen:
Mit Ausnahme von Sitzungsgeldern i. H. v. € 595,00 (Vj. € 595,00) wurden keine Aufwendungen für Mitglieder des Werkausschusses getätigt.
Hemau, den 24.10.2024 Stadtwerke Hemau der Werkleiter Thomas Mehring Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 29. April 2025 festgestellt. Tätigkeitsabschluss gem. § 6b EnWGBilanz zum 31. Dezember 2023 - Verteilnetz Strom
Gewinn- und Verlustrechnung 2023 - Verteilnetz Strom
Bilanz zum 31. Dezember 2023 - Messstellenbetrieb
Gewinn- und Verlustrechnung 2023 - Messstellenbetrieb
Bilanz zum 31. Dezember 2023 - Ladepunkte
Gewinn- und Verlustrechnung 2023 - Ladepunkte
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