Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 141338
Vorher
KYOSHO Deutschland GmbH
Eingetragen
21.12.1998
Branche
Großhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikEinzelhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von elektronischen Artikeln aller Art, insbesondere der Marke KYOSHO.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Bernd Höhbus
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

iScale GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 15.005,00 16.430,00
I. Sachanlagen 15.005,00 16.430,00
B. Umlaufvermögen 3.159.243,32 2.210.148,60
I. Vorräte 1.776.819,40 1.232.740,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 938.352,53 458.454,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 444.071,39 518.954,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 235,44 235,44
Aktiva 3.174.483,76 2.226.814,04

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 993.121,86 142.189,07
I. Gezeichnetes Kapital 255.645,94 255.645,94
II. Verlustvortrag 113.456,87 406.539,97
III. Jahresüberschuss 850.932,79 293.083,10
B. Rückstellungen 3.500,00 3.500,00
C. Verbindlichkeiten 2.177.861,90 2.081.124,97
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 245.409,58 40.907,39
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.932.452,32 2.040.217,58
davon gegenüber Gesellschaftern 1.932.452,32 2.040.217,58
Passiva 3.174.483,76 2.226.814,04

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2024 festgestellt.

iScale GMBH, HAMBURG
ANHANG 2023

I. Allgemeines

Der Abschluß zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde grundsätzlich beachtet, eine Anpassung der Vorjahreszahlen oder die Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz war nicht erforderlich.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gliederung des Abschlusses erfolgte nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Soweit eine weitere Untergliederung der Posten zum Zwecke der Bilanzklarheit erforderlich erschien, wurde gem. § 265 Abs. 5 HGB hiervon Gebrauch gemacht.

Die Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens unddes Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte lineare Abschreibungen, bewertet.

Die Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der amtlichen AfA-Tabellen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Das Guthaben bei Kreditinstituten, welches in einer Fremdwährung bestand, wurde mit dem Referenzkurs der EZB vom 31.12.2023 umgerechnet.

Der Warenbestand wurde mit dem jeweiligen Tageskurs der Fremdwährung, vorgegeben vom Geschäftsführer, bewertet. Der Warenbestand wurde vom Geschäftsführer ermittelt und ungeprüft übernommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Pauschalwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Einzelwertberichtigungen erfolgten nach Angaben der Geschäftsführung.

Die übrigen Vermögensgegenstände sind ebenfalls unter Beachtung des § 253 HGB bewertet.

Die Rückstellungen wurden jeweils in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen, nach Auskunft der Geschäftsführung, alle erkennbaren Risiken und andere ungewisse Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.
Die Gesellschaft hat zum 31.12.2023 eine Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter Herrn Möbus in Höhe von € 1.932.452,32 Diese wurde mit 0,5% p.a. verzinst.
Der Bilanzausweis erfolgt unter den sonstigen Verbindlichkeiten.

III. Geschäftsführung

Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herr Bernd Möbus. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

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