2R Software
GmbH
Erftstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
202.090,00 |
69.474,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
130.082,00 |
9.248,00 |
| II.
Sachanlagen |
72.008,00 |
60.226,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.231.367,75 |
1.752.506,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
997.185,62 |
307.272,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
21.472,41 |
25.719,60 |
| II.
Wertpapiere |
300.959,00 |
299.861,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
933.223,13 |
1.145.373,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.685,59 |
7.743,13 |
| Aktiva |
2.460.143,34 |
1.829.723,89 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
544.604,09 |
1.492.995,03 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
51.609,06 |
|
| III.
Gewinnvortrag |
467.995,03 |
116.274,34 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
1.351.720,69 |
| B.
Rückstellungen |
240.259,00 |
300.453,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.675.280,25 |
36.275,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.675.280,25 |
36.275,78 |
| Passiva |
2.460.143,34 |
1.829.723,89 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
der
2R Software GmbH
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Erftstadt und ist
unter HR B 50691 beim Amtsgericht Köln eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf
der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und unter
Beachtung der Bestimmungen der §§ 264 ff.
HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Es besteht ein Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft.
Die größenabhängigen Erleichterungen
der § 266 Abs. 1, § 276
und § 288 HGB sind, bei der Aufstellung
des Jahresabschlusses, in Anspruch genommen worden.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte gemäß den
§ 266 bzw. § 275 Abs. 2 HGB
(Gesamtkostenverfahren).
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
vorgenommen.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, abzüglich der auf Grundlage der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der jeweiligen
Vermögensgegenstände ermittelten
planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die
Abgänge wurden zu den Buchwerten zum Zeitpunkt des
Ausscheidens des Vermögensgegenstandes erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
bis 800,00 € wurden im Berichtsjahr vollständig
abgeschrieben und als Abgang gezeigt.
Der Ansatz der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen erfolgte unter Berücksichtigung des
strengen Niederstwertprinzips. Notwendige
Wertberichtigungen wurden soweit nötig gebildet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie
die liquiden Mittel sind zum Nennwert bilanziert.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu
Anschaffungskosten bewertet. Dem strengen
Niederstwertprinzip wird durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, werden grundsätzlich unter dem
Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibung sind im Anlagenspiegel dargestellt. Der
Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt.
2.
sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von € 21.472,41 (Vorjahr
€ 25.719,60) eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr.
3.
Eigenkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt €
25.000,00. Es ist in voller
Höhe
eingezahlt.
4.
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestanden € 1.589.123,98 (Vorjahr €
0,00) aus sonstigen Verbindlichkeiten. Diese
Verbindlichkeiten bestehen vollständig gegenüber
der Muttergesellschaft.
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von
€ 1.675.280,25 (Vorjahr € 29.353,48)
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
5.
sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Leasingverträgen für Fahrzeuge in Höhe von
insgesamt T€ 52 mit einer Laufzeit von bis zu 48
Monaten sowie aus Mietverträgen für
Büroräume in Höhe von T€ 30 p.a..
D. Sonstige Pflichtangaben
1.
Anzahl der Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden im Unternehmen 24
Arbeitnehmer beschäftigt.
2.
Organe der Gesellschaft
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von den
alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführern Herrn Robert Schmitz, Erftstadt,
Kaufmann, sowie Herrn Robert Pyrzewski, Bergisch Gladbach,
Kaufmann, geführt.
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
3.
Konzernzugehörigkeit
Die 2R Software GmbH ist ein Tochterunternehmen der
Synqony GmbH, Erftstadt. Die 2R Software GmbH ist deshalb
verbunden mit allen Konzernunternehmen der Synqony GmbH und
wird in den Konzernabschluss der Gesellschaft einbezogen.
Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger bekannt
gemacht.
4.
Nachtragsbericht
Es haben sich keine Vorgänge von besonderer
Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres ergeben.
Erftstadt, den
24.06.2024
sonstige Berichtsbestandteile
Robert Schmitz
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.06.2024
festgestellt.
|