Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 8775
Eingetragen
8.2.2002
Branche
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnEinzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Friseurgeschäftes, der Großund Einzelhandel mit Drogerieartikeln, Friseurbedarf und Accessoires in Herzogenrath-Merkstein und alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Nurcan Bayhan
seit 3.6.2002
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Nurcan Bayhan
52134 Herzogenrath
50.00%
Maria-Luisa Goncalves
52134 Herzogenrath
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Magic Hair GmbH

Herzogenrath

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 41.582,57
I. Sachanlagen 41.582,57
B. Umlaufvermögen 30.101,69
I. Vorräte 14.910,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.628,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.563,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.266,44
Bilanzsumme, Summe Aktiva 75.950,70

Passiva

 
  31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 28.320,77
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00
II. Bilanzgewinn 2.320,77
B. Rückstellungen 12.807,76
C. Verbindlichkeiten 34.822,17
Bilanzsumme, Summe Passiva 75.950,70

Anhang

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Grundlagen und Methoden

Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter Berücksichtigung des BilMoG erstellt.

Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben, soweit das BilMoG keine Abweichungen vorsieht.

Die Posten des Jahresabschlusses sind insoweit mit den Vorjahreszahlen vergleichbar.

Die Vorschriften des BilMoG wurden gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB ab dem Geschäftsjahr 2010 erstmalig angewendet.

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr, Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte

Das Beibehaltungs- und Fortführungswahlrecht von Bilanzpositionen nach dem alten Recht vor dem BilMoG wurde gem. Art. 66 und 67 EGHGB in Anspruch genommen.

Eine Eröffnungsbilanz nach BilMoG und HGB n.F. wurde daher zulässigerweise nicht erstellt, da keine Bilanzpositionen nach zwingenden Vorschriften des BilMoG, HGB n.F. sowie der Art. 66 und 67 EGHGB zu ändern waren.

Soweit die Vereinfachungs- und Übergangsregelungen des BilMoG nach den Art. 66 und 67 EGHGB die Fortführung der Bewertungsregelungen der Vorjahresbilanzwerte erlauben, wurden diese in Anspruch genommen.

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich insoweit daher nicht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Die Bewertung der Neuzugänge des Anlagevermögens erfolgte gem. § 252 HBG n.F.

Der Altbestand wurde gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB in der Bewertung nach § 252 HGB a.F. fortgeführt.

Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmässige Abschreibungen.

Die planmässigen Abschreibungen wurden linear bzw. degressiv vorgenommen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Ergibt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere Jahresabschreibung, wird der Übergang vollzogen.

Bewegliche Anlagegüter mit einem Wert in Höhe von 150 € bis 1.000 € netto wurden im Jahr der Anschaffung in einen Sammelposten eingestellt, der im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen ist.

Nach herrschender Meinung kann § 254 a.F. weiter angewendet werden analog § 6 Abs. 2a EStG, wenn der Wert von untergeordneter Bedeutung ist.

Die Bilanzposition der beweglichen Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 150 € bis 1.000 € aus Vorjahren wurde weiterhin auf 5 Jahre unabhängig von Ihrem tatsächlichen Wert und Bestand typisiert entsprechend den Vorgaben des § 6 Abs. 2a EStG 2008-2009 fortgeführt, da nach herrschender Meinung diese Position beibehalten werden kann, wenn der Wert von untergeordneter Bedeutung ist ( § 254 HGB a.F. analog).

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.

Die Vorratsbewertung der Berichtspflichtigen wurde lt. der von der GmbH erstellten Inventur ungeprüft übernommen.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden mit den Herstellungskosten angesetzt. War der Tageswert zum Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.

Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.

Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen betreffen ausschließlich sonstige Rückstellungen.

Diese werden so bemessen, daß sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag passiviert. Falls die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert ausgewiesen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren lagen am Bilanzstichtag nicht vor.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Wechseln, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften bestanden nicht.

Ebenso wurden Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten nicht bestellt.

Latente Steuern

Nach § 274 HGB sind latente Steuern in der Handelsbilanz auszuweisen.

Latente Steuern lagen nicht vor, da die Handelsbilanz mit der Steuerbilanz übereinstimmt. (Einheitsbilanz)

Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Das Bilanzergebnis 2010 wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von € 240,46 ausgewiesen. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2010 beträgt € 2.320,77. Dieser Bilanzgewinn wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.

Sonstige Pflichtangaben

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.

Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen lagen nicht vor.

Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00 €.

Im Wirtschaftsjahr 2010 waren durchschnittlich 19 Personen beschäftigt.

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

-Geschäftsführer: Frau Nurcan Bayhan

Frau Maria-Luisa Goncalves

Liste der Gesellschafter nach dem Stand vom 31.12.2010

1. Nurcan Bayhan

An Speenbruch 25

52134 Herzogenrath

Betrag der Stammeinlage: 13.000,00 €

2. Maria-Luisa Goncalves

Schümmerstr. 1

52134 Herzogenrath

Betrag der Stammeinlage: 13.000,00 €

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Verrechnungskonto Euro
1792 Maria-Luisa Goncalves 12.022,08 H
1793 Nurcan Bayhan 12.012,44 H

 

Herzogenrath

Magic Hair GmbH

Geschäftsführer

Feststellungsdatum: 02.05.2011

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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