Commodum
AG
Schönberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.929,00 |
27.846,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.429,00 |
25.346,00 |
| II.
Finanzanlagen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
24.832,63 |
48.025,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.923,10 |
47.777,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
14.041,92 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
909,53 |
248,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
907,02 |
1.901,59 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
60.008,64 |
44.288,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
104.677,29 |
122.061,91 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
94.288,84 |
68.345,12 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
15.719,80 |
25.943,72 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
60.008,64 |
44.288,84 |
| B.
Rückstellungen |
850,00 |
750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
103.827,29 |
121.311,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
18.103,66 |
34.182,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
104.677,29 |
122.061,91 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Commodum AG wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen
werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 50.000,00 (Vorjahr: Euro 48.000,00).
Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach Verwendung des
Vorjahresergebnisses aufgestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Herr Sönke Jensen
Der Aufsichtsrat besteht aus 3 Mitglieder:
Herr Thomas Kupfer
Herr Peter Blötz
Herr Ronald Blötz
Geschäftsführer im Jahr 2010 war Herr
Sönke Jensen.
9.
Allgemeine Auftragsbedingungen
Die folgenden "Allgemeinen Auftragsbedingungen"
gelten für Verträge zwischen uns als
Auftragnehmer und Ihnen als Auftraggeber, soweit nicht
ausdrücklich individuell schriftlich vereinbart oder
gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
| • |
Umfang und Ausführung des Auftrags
|
a. Grundlage des Leistungsumfanges ist der erteilte
Auftrag.
b. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung
ausgeführt.
c. Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber
erhaltenen Angaben und Unterlagen, insbesondere
Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen.
d. Die Prüfung auf Richtigkeit,
Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der
übergebenen Angaben und Unterlagen gehört nur zum
Auftrag, wenn dieses schriftlich vereinbart ist.
| • |
Verschwiegenheitspflicht
|
a. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind
verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im
Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur
Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Die
Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses fort.
b. Der Auftragnehmer ist von der
Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den
Versicherungsbedingungen seiner
Berufshaftpflichtversicherung zur Information und
Mitwirkung verpflichtet ist.
c. Gesetzliche Auskunfts- und
Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53
StPO, § 383 ZPO bleiben bestehen.
d. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer von der
Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbinden.
a. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur
Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige
Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen einzusetzen.
b. Bei dem Einsatz von fachkundigen Dritten und
datenverarbeitenden Unternehmen müssen diese sich zur
Verschwiegenheit verpflichten.
a. Lehnt der Auftragnehmer eine
Mängelbeseitigung ab oder beseitigt der Auftragnehmer
geltend gemachte Mängel nicht innerhalb einer
angemessenen Frist, so kann der Auftraggeber zu Lasten des
Auftragnehmers die Mängel durch einen anderen
Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung verlangen.
b. Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler,
Rechenfehler) können vom Auftraggeber stets auch
Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige
Mängel darf der Auftragnehmer Dritten gegenüber
mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die
Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte
Interessen des Auftragnehmers den Interessen des
Auftraggebers vorgehen.
a. Der Auftragnehmer haftet für eigenes sowie
für das Verschulden seiner Mitarbeiter.
b. Der Anspruch des Auftraggebers gegen den
Auftragnehmer auf Ersatz eines nach Ziff. a) dieses
Absatzes fahrlässig verursachten Schadens ist auf Euro
1 Mio. begrenzt.
c. Soweit ein Schadensersatzanspruch des
Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren
Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in drei
Jahren vom Entstehungszeitpunkt an.
| • |
Pflichten des Auftraggebers
|
a. Der Auftraggeber wirkt mit bei der
ordnungsmäßigen Erledigung des Auftrags. Er
übergibt unaufgefordert alle für die
Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen
vollständig und rechtzeitig für eine angemessene
Bearbeitungszeit dem Auftragnehmer. Dieses gilt auch
für die Unterrichtung über Vorgänge und
Umstände, die für die Ausführung des
Auftrags von Bedeutung sein können.
b. Der Auftraggeber unterläßt alles, was
die Unabhängigkeit des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen beeinträchtigt.
c. Der Auftraggeber darf Arbeitsergebnisse des
Auftragnehmers nur mit dessen schriftlicher Einwilligung
weitergeben.
d. Setzt der Auftragnehmer beim Auftraggeber in
dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, folgt
der Auftraggeber den Hinweisen des Auftragnehmers zur
Installation und Anwendung der Programme. Der Auftraggeber
darf die Programme nur in dem vom Auftragnehmer
vorgeschriebenen Umfang vervielfältigen. Der
Auftragnehmer bleibt Inhaber der Nutzungsrechte.
| • |
Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des
Auftraggebers
|
1. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten
nicht nach oder ist er mit der Annahme der vom
Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug, kann der
Auftragnehmer innerhalb einer Frist erklären,
daß er die Fortsetzung des Vertrags ablehnt. Nach
erfolglosem Ablauf der Frist darf der Auftragnehmer den
Vertrag fristlos kündigen. Der Anspruch des
Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die
unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen
Mehraufwendungen bleibt bestehen, ebenso der Ersatz des
verursachten Schadens, wenn der Auftragnehmer von seinem
Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
| • |
Bemessung der Vergütung
|
a. Für die Tätigkeiten, die in der
Gebührenverordnung keine Regelung erfahren (z.B.
§ 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte
Vergütung, andernfalls die übliche Vergütung
(§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB).
b. Eine Aufrechnung gegenüber einem
Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig.
| • |
Beendigung des Vertrags
|
a. Der Vertrag endet durch Erfüllung der
vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten
Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag bleibt bei
Tod , durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit
des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch
deren Auflösung bestehen.
b. Bei Kündigung des Vertags durch den
Auftragnehmer nimmt dieser zur Vermeidung von
Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch
diejenigen Handlungen vor, die zumutbar sind und keinen
Aufschub dulden.
c. Der Auftragnehmer händigt auf Verlangen des
Auftraggebers alles, was er zur Ausführung des
Auftrages erhalten hat heraus. Außerdem ist der
Auftragnehmer verpflichtet, auf Verlangen dem Auftraggeber
über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen.
Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den
Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien
anfertigen und zurückbehalten.
d. Mit Beendigung des Vertrages hat der Auftraggeber
dem Auftragnehmer die bei ihm zur Ausführung des
Auftrages eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme
einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige
Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von
der Festplatte zu löschen.
| • |
Aufbewahrung, Herausgabe und
Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und
Unterlagen
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a. Der Steuerberater bewahrt die Handakten auf die
Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrags auf.
Ist der Auftraggeber der schriftlichen Aufforderung nicht
nachgekommen die Handakten in Empfang zu nehmen, erlischt
die Aufbewahrungsfrist schon vor Beendigung dieses
Zeitraums binnen sechs Monaten nach Aufforderung zur
Abholung der Unterlagen.
b. Die Handakten bestehen aus allen
Schriftstücken die der Auftraggeber aus Anlaß
seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder
für ihn erhalten hat. Nicht dazu gehören der
Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem
Auftraggeber und die Schriftstücke, die der
Auftraggeber bereits in Urschrift erhalten hat, sowie
interne Arbeitspapiere.
| • |
Anzuwendenden Recht und Erfüllungsort
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a. Für den Auftrag, seiner Ausführung und
die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur
deutsches Recht.
b. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen
Niederlassung des Auftragnehmers.
| • |
Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
|
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht
berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine
gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel
möglichst nahe kommt.
| • |
Änderungen und Ergänzungen
|
Änderungen und Ergänzungen dieser
Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.12.2011 festgestellt.
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