Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Erwin Frey seit 16.7.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Sandra Frey | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FIA GmbHAmbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Firma FIA GmbH, Amberg (Amtsgericht Memmingen, 18832) ist nach der Klassifizierung des § 267(1) HGB eine sogenannte „kleine Kapitalgesellschaft“. Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für die Pflichtangaben des Anhangs sind für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden. Der Jahresabschluss wurde nach den Regelungen der §§ 242 ff. HGB und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gliederung wurde entsprechend den §§ 266 und 275 des HGB vorgenommen. Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr nach § 264 (1) S. 2 HGB, § 265 (2) S. 2 HGB, § 264 (2) S. 3 HGB sind grundsätzlich nicht gegeben. Angaben die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, wurden grundsätzlich im Anhang gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Der Jahresabschluss der FIA GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: - Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. - Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
erfolgten die Abschreibungen nach linearer Methode. - Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag oder je mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. - Der Inventurwert zum 31.12.2023 wurde von der Berichtsfirma übermittelt und ohne materielle, rechnerische und zahlenmäßige Überprüfung in den Bilanzbericht aufgenommen. Bei der Bewertung und körperlichen Aufnahme haben wir nicht mitgewirkt. Die teilfertigen Arbeiten wurden anhand der von der Firma übergebenen Listen bewertet und in den Bilanzbericht aufgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Die übrigen Kundenforderungen wurden wegen des Ausfallwagnisses, des Zinsverlustes, des Skontoabzuges und der Kosten der Beitreibung der Außenstände pauschal wertberichtigt. - Die Guthaben bei Kreditinstituten und die Kassenbestände sind zu Nennwerten bilanziert. - Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Aufwendungen, die die nachfolgenden Geschäftsjahre betreffen. - Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. - Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. - Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen: Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist ausgehend von den historischen Anschaffungskosten dargestellt. Eigenkapital: Angabe des gezeichneten Kapitals in DM, sofern es noch nicht auf Euro umgestellt wurde (Art. 42 (3) EGHGB Das gezeichnete Kapital beträgt in DM 50.000,00. In EUR: 25.000,00. Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit waren zum Bilanzstichtag wie folgt vorhanden:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber dem Gesellschafter Erwin Frey sind zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 184.078,85 passiviert. |
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