Clean Fast
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
130.475,00 |
156.781,27 |
| I.
Sachanlagen |
130.475,00 |
154.507,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
2.274,27 |
| B.
Umlaufvermögen |
295.451,96 |
243.052,29 |
| I.
Vorräte |
16.834,41 |
13.405,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
276.669,84 |
229.039,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
55.367,79 |
41.444,03 |
| davon
gegen Gesellschafter |
38.282,30 |
37.851,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.947,71 |
607,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.279,70 |
6.562,80 |
| Aktiva |
429.206,66 |
406.396,36 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
85.159,74 |
84.519,27 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
35.000,00 |
35.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
50.000,00 |
40.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
159,74 |
9.519,27 |
| davon
Gewinnvortrag |
9.519,27 |
9.470,00 |
| B.
Rückstellungen |
33.157,32 |
39.783,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
298.238,85 |
282.094,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
200.970,92 |
132.152,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
97.267,93 |
149.941,41 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
5.000,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.650,75 |
|
| Passiva |
429.206,66 |
406.396,36 |
Anhang
zum 31.12.23
Clean Fast GmbH, Köln
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungs-vorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH Gesetzes sowie
des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde überwiegend
der Ausweis in der Bilanz beziehungsweise in der Gewinn-
und Verlustrechnung gewählt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde
aufgrund des
§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB
verzichtet.
Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
Bei der Bewertung der einzelnen Aktiv- und
Passivposten ist von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen worden.
Bei der Jahresabschlusserstellung konnten die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden. Die Form der
Darstellung konnte beibehalten werden. Ein grundlegender
Darstellungswechsel gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibung erfolgte
linear unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
Vorräte sowie Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs-
beziehungsweise Herstellungskosten, oder soweit
erforderlich, mit dem diesen beizulegenden niedrigeren
Teilwert am Abschlussstichtag angesetzt. Hierbei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe
abgeschrieben.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben sowie Guthaben bei
Kreditinstituten wurden mit dem jeweiligen Nennbetrag
bewertet.
Rückstellungen wurden zu ihrem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag und Verbindlichkeiten zur
ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz der jeweiligen Rechnungsabgrenzungsposten
erfolgte mit dem entsprechenden Nennbetrag.
Der Ausweis der in Ansatz gebrachten latenten Steuern
erfolgt auf die jeweiligen Bilanzposten bezogen unsaldiert.
Angaben bezüglich Grundlagen der
Währungsumrechnung sind nicht zu machen, da der
Jahresabschluss keine Posten enthält denen
Fremdwährungsbeträge zugrunde liegen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach teilweiser
Verwendung des Jahresergebnisses.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die für Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs.
2a EStG gebildeten Sammelposten der Vorjahre wurden
aufgrund deren Unerheblichkeit im handelsrechtlichen
Jahresabschluss beibehalten und fortgeführt.
Die Ermittlung der Bestandsveränderung von Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgte durch Einzelbewertung
der jeweiligen Vermögensgegenstände.
Mittel- bis langfristige Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe
von 37.851,03 Euro (Vorjahr: 71.803,51Euro) in Form von
Darlehensforderungen gegenüber Gesellschaftern.
Der Ansatz des gezeichneten Kapitals erfolgt mit
dessen Nennbetrag.
Steuerrückstellungen für das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern, bestehen zum Abschlussstichtag in Höhe von
29.783 Euro (Vorjahr: 10.692,00 Euro). Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Beträge die gemäß § 268 Abs. 8
HGB der Ausschüttungssperre unterliegen sind am
Bilanzstichtag nicht vorhanden.
Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Unternehmens wieder.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Erhan Deniz, Kaufmann, geführt. Der
Geschäftsführer ist vom
Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit.
Angaben zur Aufstellung, Feststellung und
Offenlegung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte im
Dezember des Kalenderjahres 2023. Die Offenlegung des
Abschlusses erfolgt nach dessen Feststellung.
Köln, den 12.12.2024
Erhan Deniz (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2024
festgestellt.
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