FECOM Maschinenbau GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mary Beth Martino seit 15.11.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
WEILER Abrasives, umetni brusi in nekovine, d.o.o. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Weiler Abrasives GmbHBindlachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023HandelsbilanzAktiva
AnhangOffenzulegende Fassung gem. § 326 HGB
Allgemeines Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Zum 01. Oktober 2018 erfolgte die Änderung des Firmennamens toroflex Schleifmittel GmbH in Weiler Abrasives GmbH. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die um Abschreibungen vermindert wurden. Sachanlagen sind mit Anschaffungs-/Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen bewertet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die Bewertung eines Teils des Bestands an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt mittels Festwert in Höhe von EUR 10.850,00 (Vorjahr: EUR 7.500,00). Im Warenbestand befinden sich Produkte, die in den Vorjahren angeschafft wurden und äußerst schwierig zu veräußern sind. Diese Produkte wurden deshalb gemäß § 253 Abs.4 HGB abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigung - bei erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigung angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den tatsächlichen Ein- bzw. Auszahlungen angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Abgrenzung latenter Steuern wurde nicht vorgenommen (§ 274a Nr.4 HGB). Erläuterungen zur Bilanz Das bei der HypoVereinsbank in Chinesischer Renminbi Yuan (CNY) geführte Bankkonto wurde in der Bilanz zum 31.12.2023 wie im Vorjahr im Posten "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" ausgewiesen. Der Wert des Bankkontos zum Bilanzstichtag beträgt EUR 75.016,75 (Vorjahr: EUR 74.107,19). Forderungen mit einer Restlaufzeit zum Bilanzstichtag von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von EUR 1.009,40 (Vorjahr: EUR 1.009,40). Forderungen gegen Gesellschafter bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 266,43). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zum Bilanzstichtag bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von EUR 708.550,27 (Vorjahr: EUR 799.361,74). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zum Bilanzstichtag von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 630.000,00 (Vorjahr: EUR 683.435,10). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt zum Bilanzstichtag EUR 8.638,97. Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, gesichert durch Eigentumsvorbehalt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkurs am Abschlussstichtag umgerechnet (§ 256a HGB). Der Posten "sonstige Vermögensgegenstände" enthält Kreditoren mit Sollsaldo in Höhe von EUR 33.572,70 (Vorjahr: EUR 21.558,24). Der Posten "sonstige Verbindlichkeiten" enthält Debitoren mit Habensaldo in Höhe von EUR 7.319,95 (Vorjahr: EUR 1.732,67). Pensionsrückstellungen: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs.1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Pensionsrückstellungen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Rückdeckungsversicherungsansprüche werden handelsrechtlich grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (allgemeiner Bewertungsgrundsatz). Diese entsprechen dem steuerlichen Aktivwert. Zum Deckungsvermögen gehörende Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen sind mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten, welcher i.A. den fortgeführten Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherungsansprüche entspricht (allgemeiner Bewertungsgrundsatz). Der IDW Rechnungslegungshinweis IDW RH FAB 1.021 wurde erstmals bei dem Abschluss 2022 angewendet, da eine Nichtanwendung nur bei Abschlüssen für Zeiträume, die vor dem 31.12.2022 enden, nach Auffassung des FAB nicht zu beanstanden ist. Folgende Rechnungsgrundlagen wurden zu Grunde gelegt: A. Passivseite Bewertungsmethode für die Verpflichtungen: Projected-Unit-Credit-Methode Rechnungszins 10-Jahresdurchschnitt zum Stichtag: 1,83% p.a. Rechnungszins 7-Jahresdurchschnitt zum Stichtag: 1,76% p.a. Rechnungszins 10-Jahresdurchschnitt zum Vorjahresstichtag: 1,79% p.a. Rententrend: 2,00% jährlich Fluktuationsrate: 0,00% p.a. Biometrische Annahmen: Heubeck-Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck Der Rechnungszins entspricht dem zum Stichtag von der Bundesbank veröffentlichten bzw. ggf. zum Stichtag prognostizierten Abzinsungssatz gem. § 253 Abs.2 Satz 2 HGB bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren. B. Aktivseite Bewertungsmethode für die Vermögenswerte: beizulegender Zeitwert Bewertungsmethode für die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen: Aktivwert C. Spezielle Annahmen gemäß IDW RH FAB 1.021 für kongruente Bestandteile zwischen Pensionsverpflichtungen und Rückdeckungsversicherungen Bewertungsmethode unter IDW RH FAB 1.021: Aktivprimat Faktorbasierte Verfahren gemäß DAV-Ergebnisbericht vom 26.04.2022: Deckungskapitalverfahren Gesamtverzinsungserwartung der Rückdeckungsansprüche: Altersrentner Gesamtverzinsungserwartung 3,25% p.a., Aktivwert der Versicherung EUR 93.848,00, Bewertung des Rückdeckungsversicherungsanspruchs EUR 93.848,00 Altersrentner Gesamtverzinsungserwartung 3,20% p.a., Aktivwert der Versicherung EUR 12.967,00, Bewertung des Rückdeckungsversicherungsanspruchs EUR 12.967,00 Berechnungsergebnisse Versorgungsverpflichtungen: Erfüllungsbetrag unter Anwendung des IDW RH FAB 1.021 EUR 202.250,00 Bewertung der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen unter Anwendung des IDW RH FAB 1.021 EUR 106.815,00 Unterschiedsbetrag (§ 253 Abs.6 HGB) unter Anwendung des IDW RH FAB 1.021 EUR 623,00 Der Unterschiedsbetrag durch die Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre (Erfüllungsbetrag 10-Jahresdurchschnittszins unter Anwendung des IDW RH FAB 1.021 Zins 1,83% p.a. EUR 202.250,00) anstelle mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre (Erfüllungsbetrag 7-Jahresdurchschnittszins unter Anwendung des IDW RH FAB 1.021 Zins 1,76% p.a. EUR 202.873,00) beläuft sich auf EUR 623,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen), wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Bezüglich der Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor: Erfüllungsbetrag Pensionen EUR 202.250,00 Wertpapierdepot Kurswert EUR 59.740,21 (Anschaffungskosten EUR 56.848,56) Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen EUR 106.815,00 (Der steuerrechtliche Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen beträgt ebenso wie der handelsrechtliche Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen EUR 106.815,00.) Die saldierten Beträge (Saldo EUR 35.694,79) werden wie im Vorjahr im Posten "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" ausgewiesen. Rückstellung Altersteilzeit: Das Altersteilzeitverhältnis ist nach Maßgabe des Blockmodells ausgestaltet. Die Zuführung zur Rückstellung Altersteilzeit wurde in 2019, 2020 und 2021 als Personalaufwand erfasst. Die für Verpflichtungen aus der Altersteilzeitvereinbarung gebildete Rückstellung ist durch Vermögensgegenstände i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB abgesichert. Die Vermögensgegenstände des saldierungsfähigen Deckungsvermögens wurden mit der Rückstellung für Altersteilzeit verrechnet. In 2022 und 2023 erfolgten Teilauszahlungen. Die Vermögensgegenstände des saldierungsfähigen Deckungsvermögens verminderten sich in 2023 um EUR 39.838,21 und die Rückstellung für Altersteilzeit verminderte sich in 2023 um EUR 40.568,40. Bezüglich der Saldierung von Deckungsvermögen und Verpflichtungen Altersteilzeit liegen zum Bilanzstichtag folgende Werte vor: Aktivwert der Versicherungen (Deckungsvermögen) EUR 79.501,74 (Garantiezins 0,9% / Tarifgeneration 2019; zur Ableitung der zugrundeliegenden DAV-Sterbetafel gemäß DAV/IVS Ergebnisbericht zum IDW Rechnungslegungshinweis IDW RH FAB 1.021 kann das Jahr der Tarifgeneration als "Versicherungsbeginn" verwendet werden.); dieser Aktivwert stellt den Zeitwert und gleichzeitig die fortgeführten Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherung dar. Erfüllungsbetrag Verpflichtungen Altersteilzeit EUR 82.760,41 Die saldierten Beträge (Saldo EUR 3.258,67) werden wie im Vorjahr im Posten "sonstige Rückstellungen" ausgewiesen. Am Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind; als Gesamtbetrag ergeben sich diesbezüglich EUR 132.058,05. Bezüglich Weiler Abrasives GmbH erfolgte eine Außenprüfung durch das Finanzamt Bayreuth. Steuerrechtliche Jahresabschlüsse wurden daraufhin entsprechend berichtigt. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss 2023 erfolgten zum 01.01.2023 entsprechende erfolgswirksame Anpassungsbuchungen. Der Warenbestand wird im handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 31.12.2023 einschließlich der anteiligen Kosten bezüglich der Frachten und Zölle angesetzt. Die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen wird im handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 31.12.2023 verringert angesetzt. Die Verringerung der Pauschalwertberichtigung wurde im handelsrechtlichen Jahresabschluss 2023 erfolgswirksam gebucht. Der Abschlagssatz für die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen wurde aufgrund der Forderungsausfälle der letzten Jahre herabgesetzt. Somit wird ein besser den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer lag bei 13. Weiler Abrasives GmbH ist Teil eines Konzerns. Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, lauten: Weiler Abrasives d. o. o., Titova Cesta 60, SI-2000 Maribor, Slowenien. sonstige Berichtsbestandteile
Bindlach, 24.09.2024 gez. Nina Dettmar Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2024 festgestellt. |
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