ICON - INSTITUTE MANAGEMENT GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Barbara Wirth-Bauer seit 19.10.2017 | Prokura |
Tanja Katharina Dr. Lingohr seit 29.10.2010 | Geschäftsführer |
Rainer Hermann Friedrich, Dipl.-Ingenieur Stoff seit 22.8.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 99.00% | |
ICON-INSTITUT GmbHEigenbeteiligung | 1.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ICON-INSTITUT GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023ICON - INSTITUT GmbHKölnAKTIVA
PASSIVA
ANHANGder ICON - INSTITUT GmbHI. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen 1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Gesellschaft ICON - INSTITUT GmbH hat ihren Sitz in Köln. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 7084 eingetragen. 2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Gesellschaft ICON - INSTITUT GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265, 266). Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Umsatzkostenverfahren gewählt (§ 275 Abs. 3 HGB). 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet (§ 255 Abs. 2 HGB). Der Wertansatz enthält neben den Einzelkosten anteilige Gemeinkosten, die den Leistungen verursachungsgerecht zugerechnet werden. Die erhaltenen Anzahlungen wurden von den Vorräten gemäß § 268 Abs. 5 HGB abgesetzt. Die noch nicht abgerechneten Leistungen wurden mit dem Rechnungsbetrag bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch die Bildung einer angemessen dotierten Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Fremdwährungsforderungen wurden zum Euro-Referenz-Kurs am Abschlussstichtag gem. § 256a HGB bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Flüssige Mittel werden mit den Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). II. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Einzelangaben zur Bilanz a) Forderungen gegen Gesellschafter Zum Abschlussstichtag werden unter der Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 4.673.689,17 (Vorjahr EUR: 3.581.132,45) ausgewiesen. b) Pensionsrückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode (PUC Methode) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von EUR 2.140,00. In Höhe dieses Unterschiedsbetrages sind die passivierte Pensionsrückstellung und der Zinsaufwand im Vergleich zur bisherigen Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz von sieben Jahren niedriger angesetzt. Dieser abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt (§ 253 Abs. 4 Satz 2 HGB n.F. ) c) Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
III. Sonstige Pflichtangaben 1. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB)
- davon für verbundene Unternehmen EUR 31.714,39 (Vorjahr: EUR 0,00) - davon für verbundene Unternehmen gesichert durch Abtretung Forderung EUR 31.714,39 (Vorjahr: EUR 0,00) 2. Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 20 Arbeitnehmer.
Köln, den 10.04.2024 Dr. Tanja Lingohr, Geschäftsführerin Mit der Gesellschafterversammlung vom 18.06.2024 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der ICON - INSTITUT GmbH festgestellt. |
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