Busse
Design + Engineering GmbH
Elchingen
(Unterelchingen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
897.626,00 |
841.907,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
47.823,00 |
6.342,00 |
| II.
Sachanlagen |
847.803,00 |
833.565,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.777.946,58 |
2.629.984,69 |
| I.
Vorräte |
390.686,14 |
387.314,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.029.454,99 |
868.408,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
147.867,02 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.357.805,45 |
1.374.261,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
199.585,18 |
70.244,89 |
| Aktiva |
3.875.157,76 |
3.542.136,58 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.777.636,78 |
2.532.827,92 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
90.000,00 |
90.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
24.694,34 |
24.694,34 |
| III.
Gewinnrücklagen |
486,00 |
486,00 |
| IV.
Gewinnvortrag |
2.157.647,58 |
2.006.464,15 |
| V.
Jahresüberschuss |
504.808,86 |
411.183,43 |
| B.
Rückstellungen |
363.903,62 |
342.719,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
733.617,36 |
666.589,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
568.399,30 |
467.707,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
165.218,06 |
198.881,92 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
52.071,08 |
55.611,32 |
| Passiva |
3.875.157,76 |
3.542.136,58 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
Busse Design + Engineering GmbH, Elchingen
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist unter der Firma Busse Design +
Engineering GmbH mit Sitz in Elchingen (Unterelchingen)
eingetragen beim Amtsgericht Memmingen (Handelsregister)
unter HRB 6876.
Der Jahresabschluss entspricht den handelsrechtlichen
Vorschriften in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) zur
Rechnungslegung unter Beachtung der spezielleren
Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach
§§ 264 ff. HGB und der ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages.
Nach den Vorschriften des § 267 HGB in der
Fassung des BilRUG ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde gleichwohl hinsichtlich Bilanz
sowie Gewinn- und Verlustrechnung kein Gebrauch gemacht. Im
Rahmen des Anhangs wird jedoch auf die für kleine
Kapitalgesellschaften nach den §§ 274a und 288
Abs. 1 HGB nicht erforderlichen Angaben grundsätzlich
verzichtet.
Für Zwecke der Offenlegung von Bilanz und Anhang
werden die Bilanz in der verkürzten Form nach §
266 Abs. 1 Satz 3 HGB und der Anhang im Hinblick auf §
288 Abs 1 Nr. 1 HGB i.d.F. des BilRUG ohne Beifügung
des Brutto-Anlagenspiegels nach § 284 Abs. 3 HGB
dargestellt.
Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das
Gesamtkostenverfahren zugrunde.
Ein Lagebericht wurde zulässigerweise nicht
erstellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1 Bei der Bilanzierung und Bewertung werden die
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches befolgt. Auf die
Grundsätze der Bewertungs- und Ausweisstetigkeit wurde
geachtet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Ansatz und Bewertung erfolgen grundsätzlich
übereinstimmend für Handels- und Steuerbilanz,
vorausgesetzt, handels- bzw. steuerrechtliche Vorschriften
stehen diesem Vorgehen nicht entgegen.
Bei geringfügigen Abweichungen zwischen handels-
und steuerrechtlichen Wertansätzen ohne wesentlichen
Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wird
ggf. von einer aufwändigen Umbewertung abweichend von
der Steuerbilanz abgesehen.
2.2 Bei der Bewertung wurde von der
Unternehmensfortführung ausgegangen
(Going-concern-Prämisse).
2.3 Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare, ggf. zeitanteilige
Abschreibungen angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen auf die
abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens
wurden in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung
aufgestellten Abschreibungstabellen oder entsprechend der
betriebsindividuellen Nutzungsdauer ermittelt. Die
Nutzungsdauern bewegen sich zwischen 3 und 15 Jahren.
In Zu- bzw. Abgangsjahren erfolgt die Abschreibung
zeitanteilig.
Für Kleinwerkzeuge wurde ein Festwert gebildet.
Der Vorjahreswert wurde nach Überprüfung
angepasst.
Die im Geschäftsjahr 2023 zugegangenen
Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten bis Euro 800,00 werden in Übernahme
der steuerrechtlichen Regelung im Erwerbsjahr
grundsätzlich voll abgeschrieben und sofort als Abgang
erfasst. Auf die Bildung eines Sammelpostens
gemäß § 6 Abs. 2a EStG wird verzichtet. Die
in den Vorjahren gebildeten Sammelposten wurden über
einen Zeitraum von 5 Jahren gewinnmindernd aufgelöst.
2.4 Die Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe sind zu den
durchschnittlichen Anschaffungskosten nach § 255 Abs.
1 HGB, erforderlichenfalls zum niedrigeren beizulegenden
Wert bewertet.
Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und der in
Ausführung befindlichen Aufträge (Leistungen)
erfolgte grundsätzlich mit den bis zum Bilanzstichtag
angefallenen Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB
auf der Grundlage der projektbezogenen Aufschreibungen
für Materialverbrauch und angefallene Personal- und
Maschinenstunden. Für Personal- und Maschinenstunden
wurden durchschnittliche Stundensätze unter
Einbeziehung angemessener Gemeinkosten kalkuliert. Kosten
der allgemeinen Verwaltung und für soziale
Einrichtungen sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht
einbezogen.
Der Bestand an fertigen Erzeugnisse wurde mit den
Herstellungskosten entsprechend dem Vorgehen bei den
unfertigen Erzeugnissen, die vorhandenen Waren mit den
Anschaffungskosten angesetzt.
2.5 Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgte zum Nominalwert.
Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wurde durch den Ansatz einer
1%-igen Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die in den sonstigen Vermögensgegenständen
enthaltenen Erstattungsansprüche für Steuern vom
Einkommen und Ertrag für das Vorjahre entsprechen den
zwischenzeitlich ergangenen Steuerbescheiden.
2.6 frei
2.7 Für Ausgaben, die Aufwand für einen
bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen,
wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Posten
aus dem Vorjahr wurden entsprechend aufgelöst.
2.8 Die anderen Gewinnrücklagen umfassen die
Zuführung des Umstellungsertrages aus der Umbewertung
von Rückstellungen bei erstmaliger Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aus dem Jahr 2010.
2.9 Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern vom Einkommen und Ertrag auf der Grundlage
entsprechender Vorausberechnungen.
2.10 Die sonstigen Rückstellungen für
ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden in der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern erforderlich, werden zu erwartende
künftige Kostensteigerungen berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
2.11 Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
2.12 Die Gesellschaft ist als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 274 a Nr. 4 HGB von der
Anwendung des
§ 274 HGB über die Abgrenzung latenter
Steuern befreit. Die Bildung einer
Verpflichtungsrückstellung für latente Steuern
nach § 249 HGB war nach Maßgabe der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer vom 18.09.2012
nicht erforderlich.
3. Einzelangaben zu den Positionen der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Angaben zu den Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt
147.867,02 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Ausgewiesen
ist hier ein Darlehen an die Geschäftsführerin
Frau Busse-Kilger über nominal 150.000 €. Dieses
wird mit 2,0 % p.a. verzinst und ist in monatlichen Raten
von Euro 2.629,15 zu tilgen.
3.2 Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
nachfolgenden, freiwilligen Anlagespiegel gem. § 284
Abs. 3 HGB in der Fassung des BilRUG zu entnehmen (siehe
nachfolgende Seite). Von der Angabe von Änderungen der
Abschreibungen in Zusammenhang mit Zugängen wird
abgesehen.
Für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses
wird auf diesen Anlagenspiegel verzichtet.
3.3 Angaben zu den Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 568.399,30
(Vorjahr: TEuro 467,7).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr bis zu 5 Jahren
beträgt Euro 165.218,06 (Vorjahr: TEuro 145,6).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: TEuro 53,3).
Abgesehen von geschäftsüblichen
Eigentumsvorbehalten und der Sicherungsübereignung
eines einzelnen Fahrzeugs wurden keine eigenen Sicherheiten
gewährt.
Im Übrigen wird auf die Vermerke in der Bilanz
verwiesen.
3.4 Sonstige Haftungsverhältnisse nach §
251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB bestanden nicht.
4. Sonstige Angaben
4.1 Im Bilanzposten Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschafterinnen
enthalten mit Euro 52.071,08 (Vj. TEuro 55,6) enthalten.
4.2 Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich
56,8 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB;
ohne Geschäftsführer; Vorjahr: 54,5).
4.3 Geschäftsführer der Busse Design +
Engineering GmbH waren im Geschäftsjahr 01.01.2023 bis
31.12.2023 Frau Gabriele Busse-Kilger, Betriebswirtin, und
Herr Felix Timm, Designer und technischer Betriebswirt.
4.4 Von Angaben über Organbezüge wird gem.
§ 286 Abs. 4 HGB abgesehen.
Elchingen, 28.11.2024
Busse Design + Engineering GmbH
gez.
Gabriele Busse-Kilger
gez.
Felix Timm
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024
festgestellt.
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