Busse Design + Engineering GmbH

Nersinger Straße 18, 89275 Elchingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 6876
Vorher
busse design ulm gmbhBusse Design & Engineering GmbH
Eingetragen
26.5.2003
Branche
Industrie- und ProduktdesignIngenieurbüros für TragwerksplanungBüros für Innenarchitektur
Gegenstand
industrial design im Sinne von Komplettentwicklung industrieller Produkte, eingeschlossen Marketingidee, Produktanalyse, Konzeption, Wertgestaltung,Wertanalyse, Konstrukton nebst allen Detailzeichnungen, Ergonomie, Modell-, Funktionsmuster- und Prototypenbau

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Felix Timm
seit 4.1.2011
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Eva Aliki Busse
Renkenstraße 39a, 82178 Puchheim
45.000 €
50.00%
Joy Annett Busse
Napoleonweg 8, 89275 Elchingen
45.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Busse Design + Engineering GmbH

Elchingen (Unterelchingen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 897.626,00 841.907,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 47.823,00 6.342,00
II. Sachanlagen 847.803,00 833.565,00
III. Finanzanlagen 2.000,00 2.000,00
B. Umlaufvermögen 2.777.946,58 2.629.984,69
I. Vorräte 390.686,14 387.314,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.029.454,99 868.408,26
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 147.867,02  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.357.805,45 1.374.261,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 199.585,18 70.244,89
Aktiva 3.875.157,76 3.542.136,58

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.777.636,78 2.532.827,92
I. Gezeichnetes Kapital 90.000,00 90.000,00
II. Kapitalrücklage 24.694,34 24.694,34
III. Gewinnrücklagen 486,00 486,00
IV. Gewinnvortrag 2.157.647,58 2.006.464,15
V. Jahresüberschuss 504.808,86 411.183,43
B. Rückstellungen 363.903,62 342.719,00
C. Verbindlichkeiten 733.617,36 666.589,66
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 568.399,30 467.707,74
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 165.218,06 198.881,92
davon gegenüber Gesellschaftern 52.071,08 55.611,32
Passiva 3.875.157,76 3.542.136,58

Anhang zum 31. Dezember 2023

Busse Design + Engineering GmbH, Elchingen

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist unter der Firma Busse Design + Engineering GmbH mit Sitz in Elchingen (Unterelchingen) eingetragen beim Amtsgericht Memmingen (Handelsregister) unter HRB 6876.

Der Jahresabschluss entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) zur Rechnungslegung unter Beachtung der spezielleren Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages.

Nach den Vorschriften des § 267 HGB in der Fassung des BilRUG ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde gleichwohl hinsichtlich Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung kein Gebrauch gemacht. Im Rahmen des Anhangs wird jedoch auf die für kleine Kapitalgesellschaften nach den §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB nicht erforderlichen Angaben grundsätzlich verzichtet.

Für Zwecke der Offenlegung von Bilanz und Anhang werden die Bilanz in der verkürzten Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und der Anhang im Hinblick auf § 288 Abs 1 Nr. 1 HGB i.d.F. des BilRUG ohne Beifügung des Brutto-Anlagenspiegels nach § 284 Abs. 3 HGB dargestellt.

Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren zugrunde.

Ein Lagebericht wurde zulässigerweise nicht erstellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1 Bei der Bilanzierung und Bewertung werden die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches befolgt. Auf die Grundsätze der Bewertungs- und Ausweisstetigkeit wurde geachtet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Ansatz und Bewertung erfolgen grundsätzlich übereinstimmend für Handels- und Steuerbilanz, vorausgesetzt, handels- bzw. steuerrechtliche Vorschriften stehen diesem Vorgehen nicht entgegen.

Bei geringfügigen Abweichungen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen ohne wesentlichen Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wird ggf. von einer aufwändigen Umbewertung abweichend von der Steuerbilanz abgesehen.

2.2 Bei der Bewertung wurde von der Unternehmensfortführung ausgegangen (Going-concern-Prämisse).

2.3 Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare, ggf. zeitanteilige Abschreibungen angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen auf die abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens wurden in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabellen oder entsprechend der betriebsindividuellen Nutzungsdauer ermittelt. Die Nutzungsdauern bewegen sich zwischen 3 und 15 Jahren.
In Zu- bzw. Abgangsjahren erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.

Für Kleinwerkzeuge wurde ein Festwert gebildet. Der Vorjahreswert wurde nach Überprüfung angepasst.

Die im Geschäftsjahr 2023 zugegangenen Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis Euro 800,00 werden in Übernahme der steuerrechtlichen Regelung im Erwerbsjahr grundsätzlich voll abgeschrieben und sofort als Abgang erfasst. Auf die Bildung eines Sammelpostens gemäß § 6 Abs. 2a EStG wird verzichtet. Die in den Vorjahren gebildeten Sammelposten wurden über einen Zeitraum von 5 Jahren gewinnmindernd aufgelöst.

2.4 Die Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe sind zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB, erforderlichenfalls zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und der in Ausführung befindlichen Aufträge (Leistungen) erfolgte grundsätzlich mit den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB auf der Grundlage der projektbezogenen Aufschreibungen für Materialverbrauch und angefallene Personal- und Maschinenstunden. Für Personal- und Maschinenstunden wurden durchschnittliche Stundensätze unter Einbeziehung angemessener Gemeinkosten kalkuliert. Kosten der allgemeinen Verwaltung und für soziale Einrichtungen sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen.

Der Bestand an fertigen Erzeugnisse wurde mit den Herstellungskosten entsprechend dem Vorgehen bei den unfertigen Erzeugnissen, die vorhandenen Waren mit den Anschaffungskosten angesetzt.

2.5 Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgte zum Nominalwert. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch den Ansatz einer 1%-igen Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Erstattungsansprüche für Steuern vom Einkommen und Ertrag für das Vorjahre entsprechen den zwischenzeitlich ergangenen Steuerbescheiden.

2.6 frei

2.7 Für Ausgaben, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Posten aus dem Vorjahr wurden entsprechend aufgelöst.

2.8 Die anderen Gewinnrücklagen umfassen die Zuführung des Umstellungsertrages aus der Umbewertung von Rückstellungen bei erstmaliger Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aus dem Jahr 2010.

2.9 Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern vom Einkommen und Ertrag auf der Grundlage entsprechender Vorausberechnungen.

2.10 Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern erforderlich, werden zu erwartende künftige Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

2.11 Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

2.12 Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 274 a Nr. 4 HGB von der Anwendung des
§ 274 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern befreit. Die Bildung einer Verpflichtungsrückstellung für latente Steuern nach § 249 HGB war nach Maßgabe der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer vom 18.09.2012 nicht erforderlich.

3. Einzelangaben zu den Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Angaben zu den Forderungen

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 147.867,02 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Ausgewiesen ist hier ein Darlehen an die Geschäftsführerin Frau Busse-Kilger über nominal 150.000 €. Dieses wird mit 2,0 % p.a. verzinst und ist in monatlichen Raten von Euro 2.629,15 zu tilgen.

3.2 Entwicklung des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem nachfolgenden, freiwilligen Anlagespiegel gem. § 284 Abs. 3 HGB in der Fassung des BilRUG zu entnehmen (siehe nachfolgende Seite). Von der Angabe von Änderungen der Abschreibungen in Zusammenhang mit Zugängen wird abgesehen.
Für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses wird auf diesen Anlagenspiegel verzichtet.

3.3 Angaben zu den Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 568.399,30 (Vorjahr: TEuro 467,7).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr bis zu 5 Jahren beträgt Euro 165.218,06 (Vorjahr: TEuro 145,6).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: TEuro 53,3).

Abgesehen von geschäftsüblichen Eigentumsvorbehalten und der Sicherungsübereignung eines einzelnen Fahrzeugs wurden keine eigenen Sicherheiten gewährt.

Im Übrigen wird auf die Vermerke in der Bilanz verwiesen.

3.4 Sonstige Haftungsverhältnisse nach § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB bestanden nicht.

4. Sonstige Angaben

4.1 Im Bilanzposten Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschafterinnen enthalten mit Euro 52.071,08 (Vj. TEuro 55,6) enthalten.

4.2 Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 56,8 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB; ohne Geschäftsführer; Vorjahr: 54,5).

4.3 Geschäftsführer der Busse Design + Engineering GmbH waren im Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023 Frau Gabriele Busse-Kilger, Betriebswirtin, und Herr Felix Timm, Designer und technischer Betriebswirt.

4.4 Von Angaben über Organbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB abgesehen.

 

Elchingen, 28.11.2024


Busse Design + Engineering GmbH

gez. Gabriele Busse-Kilger

gez. Felix Timm

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

7 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.