Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 10610
Eingetragen
23.8.2012
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für HochbauArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gegenstand
Internationale Beratung und Schulung der Kunden in Data Warehouse-, Datenbankund OLAP Produkten sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Software für mobile Applikationen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Knoll Kerstin
seit 13.8.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (4)

NameAnteil
Kia Khosroshahli
30.00%
Marie Khosroshahli
25.00%
Helen Khosroshahli
25.00%

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Kia Khosroshahli
Frankfurt am Main
7.500 €
30.00%
Marie Khosroshahli
Frankfurt am Main
6.250 €
25.00%
Helen Khosroshahli
Leipzig
6.250 €
25.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hybrid Analytics GmbH

Oppenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 66.573,00 139.250,00
I. Sachanlagen 66.572,00 139.250,00
II. Finanzanlagen 1,00 0,00
B. Umlaufvermögen 351.745,74 494.177,89
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 266.377,87 127.668,14
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.000,00  
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 85.367,87 366.509,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 185,65 8.032,01
Aktiva 418.504,39 641.459,90

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 238.540,84 356.033,04
I. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
II. Bilanzgewinn 226.040,84 343.533,04
davon Gewinnvortrag 343.533,04 342.065,49
B. Rückstellungen 58.006,55 70.070,03
C. Verbindlichkeiten 121.957,00 215.256,83
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 91.677,50 170.656,14
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 30.279,50 44.600,69
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 100,00
Passiva 418.504,39 641.459,90

Anhang

1.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

Der vorliegende Jahresabschluss der Hybrid Analytics GmbH, Frankfurt (Mainz, HRB 44900) zum 31.12.2021 wurde auf Grundlage der aktuellen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2 S. 2 HGB sind nicht erforderlich.

Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht vorgenommen.

Gegenstand des Unternehmens ist die internationale Beratung und Schulung von Kunden in Data Warehouse-, Datenbank und OLAP Produkten sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Software für mobile Applikationen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

2.  Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

2.1  Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Saldierungsverbot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB sowie das Saldierungsgebot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

2.2  Bewertungsvorschriften

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2021 entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekanntgeworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2.3  Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Bei Vermögensgegenständen (Geringwertige Wirtschaftsgüter) im Einzel-Anschaffungswert bis zu Euro 800,00 wurde für die aktuellen Zugänge von der Möglichkeit der steuerlichen Sofortabschreibung i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen i.S.d. § 249 HGB wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs.1 HGB zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit dabei am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besteht, ist eine Abzinsung unter Zugrundelegung der nach Restlaufzeit geltenden Marktzinssätze der Deutschen Bundesbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine Aufzinsung für statistische Kostensteigerungen berücksichtigt.

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht vorgenommen worden.

3.  Erläuterungen zur Bilanz

3.1  Eigenkapital

Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2021 ist wie folgt beschlossen worden:

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

EUR

Gewinnvortrag
01.01.2021
343.533,04
./.
Vorab-Ausschüttung
20.12.2021
-144.570,00
+
Jahresüberschuss
2021
27.077,80
=
vorläufiger Bilanzgewinn 
31.12.2021
226.040,84
./.
Vorab-Ausschüttungen
in 2022
-207.130,74
=
verfügbarer Bilanzgewinn  31.12.2021
31.12.2021
18.910,10
=
Vortrag
31.12.2021
18.910,10


3.2  Anlagevermögen

Der Anlagespiegel zum Anlagevermögen gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist als Anlage dem Anhang beigefügt.

3.3  Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in Höhe von EUR 121.957,00 passivierten Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:

Vorjahr
EUR
• Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
91.677,50
170.656,14
• Restlaufzeit über einem Jahr:
30.279,50
0,00
• Restlaufzeit mit mehr als fünf Jahren:
0,00
0,00


4.  Ergänzende Angaben

4.1  Mitglieder der Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung:
·  Kia Khosroschahli, Geschäftsführer  (Abberufung zum 30.04.2021)
·  Kerstin Knoll, Geschäftsführerin

4.2  Anzahl der Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 9,75 Arbeitnehmer beschäftigt.

4.3  Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern  gemäß § 285 Nr. 9c HGB und § 42 Abs. 3 GmbHG

Forderungen aus VerrKto. Khosroschahli #1792-1: EUR 3.134,27
Forderungen aus VerrKto. Knoll #1792-2:  EUR 7.628,77
Forderungen aus Darlehen Knoll #1551-4:  EUR 10.521,16
Forderungen aus Darlehen Knoll #1503-4:  EUR 25.031,25
Forderungen aus Darlehen Khosroschahli #1503-3:  EUR 17.692,50
Forderungen aus Darlehen Knoll #1503-2:  EUR 36.738,94
Forderungen aus Darlehen Khosroschahli #1503-1: EUR 36.738,94
Verbindlichkeiten aus Verr.Kto Reisekosten #1792-4:  EUR 634,77

4.4  Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres  gemäß § 285 Nr. 33 HGB

Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB, die zu einer Auswirkung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des lfd. Geschäftsjahres führen, sind nicht zu verzeichnen.

4.5  Haftungsverhältnisse gemäß § 251 / 268 Abs. 7 HGB

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

4.6  Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB betragen EUR 65.864,98.

Frankfurt, 03.11.2022

Geschäftsführung: __________________________



sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.11.2022 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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