Beteiligungsgesellschaften
CONSTANTIA GmbH
Bosewitzer Straße 24, 01259 Dresden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carl-Gustav Pophal seit 11.7.2025 | Geschäftsführer |
Rainer Veit Pophal seit 11.7.2025 | Geschäftsführer |
Christina Pophal seit 4.12.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% | |
| 10.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CONSTANTIA GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023HandelsrechtAktiva
Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2023der Firma Constantia GmbH, Bosewitzer Str. 24, 01259 DresdenInhaltsverzeichnis I. Allgemeine Angaben 1. Gliederungsgrundsätze 2. Bewertungsgrundsätze 3. Bewertungsmethoden 4. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 5. Gesellschafter I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend dazu wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Die im Jahresabschluss der Firma Constantia GmbH, angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen, soweit diese im Einklang mit den handelsrechtlichen Vorschriften stehen. Für den Fall, dass die steuerrechtlichen Bestimmungen denen des Handelsrechts entgegenstehen, wird auf diese Problematik ausdrücklich hingewiesen. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB). 1. Gliederungsgrundsätze- Die Gliederung des Jahresabschlusses änderte sich im Vergleich zum Vorjahr nicht. - Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. 2. BewertungsgrundsätzeIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet bzw. saldiert ausgewiesen, es sei denn, die gesetzlichen Regelungen sehen dies ausdrücklich vor. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung von Eigenkapital sowie nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen der Vorschriften des § 249 HGB gebildet. Für die Bilanzierung von Rechnungsabgrenzungsposten ist § 250 HGB maßgebend. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden nicht. Bei der Bilanzierung wurde vom Grundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips, der Einzelbewertung, der Periodenabgrenzung, der Bilanzidentität und -kontinuität erstellt. 3. BewertungsmethodenEs waren nachfolgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: - Das Finanzanlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen, da es sich um dauerhafte Wertminderungen handelt. - Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten bilanziert. - Kassen- und Bankbestände wurden zu Nennbeträgen ausgewiesen. - Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sofern Tageswerte am Bilanzstichtag die Rückzahlungsbeträge übersteigen, waren für den Bilanzansatz diese höheren Tageswerte maßgebend. - Rückstellungen für Verbindlichkeiten, deren Höhe zum Abschlusszeitraum noch nicht gewiss ist, werden mit dem Betrag ausgewiesen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. 4. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz§ 285 Nr. 10 HGB
5. Gesellschafter
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024 festgestellt. |
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