SD-Media
GmbH
Geseke
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
293.356,00 |
234.249,00 |
| I.
Sachanlagen |
268.356,00 |
209.249,00 |
| II.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.082.220,47 |
914.223,96 |
| I.
Vorräte |
66.953,70 |
60.318,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
800.258,47 |
292.976,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
215.008,30 |
560.928,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.917,66 |
1.494,99 |
| Aktiva |
1.377.494,13 |
1.149.967,95 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
879.081,13 |
779.957,96 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
414.957,96 |
484.207,46 |
| III.
Jahresüberschuss |
439.123,17 |
270.750,50 |
| B.
Rückstellungen |
212.588,21 |
131.990,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
285.824,79 |
238.019,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
115.648,70 |
99.340,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
170.176,09 |
138.679,52 |
| Passiva |
1.377.494,13 |
1.149.967,95 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Firma lautet SD - Media GmbH. Zuständiges
Registergericht ist das Amtsgericht Paderborn. Die HR B -
Nummer lautet: 11628.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung
des Jahresabschlusses
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
in der geänderten Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17.07.2015
(BilRuG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften der §§ 264
ff HGB.
Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in
der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden
Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben (§ 265 (2) HGB).
Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB. Es wurden die
damit verbundenen Erleichterungen in vollem Umfange in
Anspruch genommen.
Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.
I
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgte zu
Anschaffungskosten. Die Abschreibungen wurden in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen sind
pro-rata-temporis abgeschrieben worden.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im
Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu niedrigeren Teilwerten. In die
Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten einbezogen.
Eine Abweichung vom Niederstwertprinzip war nicht
erforderlich, da keine Bewertungseinheiten gem. § 254
HGB zu berücksichtigen waren.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bilanziert.
Notwendige Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden
berücksichtigt. Die Vorschriften des § 256 a HGB
(Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten.
Sonstige Vermögensgegenstände und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw.
niedrigeren Teilwert angesetzt.
Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank-
und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten
erfolgte zum Nennbetrag. Die Vorschriften des § 256 a
HGB (Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen
sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1
Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem
Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253
(2) HGB greift nicht.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Nennbetrag oder zum höheren Erfüllungsbetrag gem.
§ 253 (1) HGB.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden liegen nicht vor.
Weitere Bewertungseinheiten gem. § 254 i.V.m.
§ 285 Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor.
Latente Steuern gem. § 274 (1) Satz 1 HGB sind
nicht anzusetzen.
Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB
ist nicht zu berücksichtigen.
Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen
mit nahestehenden Unternehmen oder Personen gem. § 285
Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor.
IV. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 2 Mitarbeiter (ohne
Geschäftsführer) beschäftigt.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2023
waren die Herren Matthias Stiller und Stefan
Bollmeyer-Doering Geschäftsführer der SD - Media
GmbH.
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung werden die Vorschriften der
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch
genommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Geseke, den 15.10.2024;
gez.
Matthias Stiller
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2024
festgestellt.
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