Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 66173
Eingetragen
2.6.2009
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
das erlaubnisfreie Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art im Bereich Internet, neue Medien und verwandten Gebieten im eigenen Namen und für eigene Rechnung (nicht für Dritte) sowie die eigene operative Betätigung in den vorgenannten Bereichen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied

Gesellschafter
Beta

Keine Daten verfügbar

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

INTERNETONE AG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

8.952

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

10

II. Sachanlagen

3.942

III. Finanzanlagen

5.000

B. Umlaufvermögen

3.512.580

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.269.414

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.243.166

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

3.521.532



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

3.096.423

I. Gezeichnetes Kapital

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

82.977

C. Verbindlichkeiten

342.132

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

3.521.532

ANHANG

Anwendung des Handelsgesetzbuches

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze linear abgeschrieben.

Bei den beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens werden die Zugänge des Geschäftsjahres der zeitanteiligen Jahresabschreibung unterworfen. Zugänge bis zu einem Wert von € 800,- sind gemäß § 6 (2) EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben worden.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuV

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist als Anlage dargestellt, aus der sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben. Diese Anlage ist Bestandteil dieses Anhangs.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr von T€ 0.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern von T€ 0.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Vorstand der Gesellschaft war während des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert:

Herr Andreas Warner.

Der Aufsichtsrat setzte sich am 30.06.2022 wie folgt zusammen:

Herr Dr. Serge Reitze, Rechtsanwalt, Köln (Vorsitzender)

Herr Eberhard Woyack, Steuerberater, Köln (stellvertretender Vorsitzender)

Frau Anzhela Tolmachova, Bilanzbuchhalterin, Köln

Der Gewinnverwendungsvorschlag lautet wie folgt:

Vortrag des Gewinns auf neue Rechnung.

Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Köln, den 24. Juni 2024

gez. Warner

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. Juni 2024

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