Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 86825
Vorher
TOPTRADE SOLUTIONS GmbH
Eingetragen
9.2.2015
Branche
Erbringung von physiotherapeutischen Dienstleistungen (ohne Ergotherapie)Erbringung von ergotherapeutischen DienstleistungenHerstellung von orthopädischen Erzeugnissen
Gegenstand
Die Erbringung von Gesundheitsleistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere der Betrieb einer Physiotherapiepraxis.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anna Maria Dömkes
seit 1.9.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Dr. Sebastian Dömkes Stiftung
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Dr. Sebastian Dömkes Stiftung
Germany
12.500 €
50.00%
Anna Maria Dömkes
Langenfeld
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

TOPTRADE SOLUTIONS GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 15.962,00 34.790,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 15.962,00 34.790,00
B. Umlaufvermögen 10.592,03 22.750,50
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 4.757,88
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.592,03 17.992,62
Bilanzsumme, Summe Aktiva 26.554,03 57.540,50

Passiva

   
  31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 6.128,16 36.422,60
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 11.422,60 5.235,25
III. Jahresfehlbetrag 30.294,44 -6.187,35
B. Rückstellungen 6.574,40 7.897,19
C. Verbindlichkeiten 13.851,47 13.220,71
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 13.851,47 13.220,71
Bilanzsumme, Summe Passiva 26.554,03 57.540,50

Anhang

Angaben zum Unternehmen:

Firma: TOPTRADE SOLUTIONS GmbH

Sitz: Köln

Registergericht: Köln

Handelsregister-Nummer: HRB 83507

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss 2017 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt.

Es wurden die Regelungen des am 23.07.2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet. Von den Befreiungen im Rahmen der §§ 266 Abs. 1 HGB, §§ 274a Nr. 1 bis Nr. 3 HGB und § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wurde gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Sämtliche Vermögengegenstände und Schulden wurden zum 1. Januar 2017 aus der Bilanz des Vorjahres übernommen.

Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze entsprechen den Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§238 ff. HBG) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB.

Aufgrund der erstmaligen Anwendung von Regelungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetztes (BilRUG), ergab sich keine fehlende Vergleichsbarkeit im Bereich der Umsatzerlöse.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen für alle Wirtschaftsgüter (materielle und immaterielle)

wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet, es wurden keine Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden die Forderungen von der Geschäftsleitung überprüft. Zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen sind laut Geschäftsleitung nicht vorhanden.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellungen decken nach Angaben des Auftraggebers die zukünftigen Risiken. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden von der Geschäftsführung verneint.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG Wahlrechte zur Erhöhung eines Aktivpostens bzw. zur Auflösung eines Passivpostens bestehen, wurden diese überprüft. Es mussten hier jedoch keine Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft hiervon nicht tangiert ist.

B. Informationen zur Bilanz

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse und Kredite betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Die Rückstellungen sind hauptsächlich Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht.

Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG werden gem. Art. 67 (7) EGHGB im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen. Die Gesellschaft ist hiervon aber nicht tangiert.

Die Gesellschafterversammlung entscheidet nach Fertigstellung der Bilanz über die Verwendung des Bilanzergebnisses.

Gemäß den §§ 268 Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB sind keine Angaben zu machen.

C. Sonstige Angaben

Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.

An den maßgeblichen Abschluss - Stichtagen zum 31.12.2016 als auch dem 31.12.2017 werden keine der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB überschritten:

- Die Bilanzsumme liegt an beiden Stichtagen unter Euro 6.000.000,00 nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs. 3 HGB)

- Die Umsatzerlöse betrugen im Wirtschaftsjahr 2016 als auch im Wirtschaftsjahr 2017 weniger als Euro 12.000.000,00.

- Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der tätigen Arbeitnehmer betrug im Wirtschaftsjahr 2016 als auch im Wirtschaftsjahr 2017 weniger als 50 Mitarbeiter.

Die Gesellschaft hatte im Jahr 2016 sowie im Jahr 2017 keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Geschäftsführungsorgane

Der Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses 2017 wurde mir durch die Geschäftsleitung erteilt. Ebenso erteilte mir die Geschäftsleitung für das Berichtsjahr den Auftrag die Werthaltigkeit der Bilanzansätze zu überprüfen.

Zum Erstellungszeitpunkt waren ein Geschäftsführer bestellt: Herr René Keller

 

Hürth, den 13.02.2019

Geschäftsführung

Gez. René Keller

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2019 festgestellt.

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