PROTEKUM -
Technologiegesellschaft mbH
Oranienburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.581,00 |
1.967,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.060,00 |
1.446,00 |
| III.
Finanzanlagen |
520,00 |
520,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
75.181,44 |
71.698,40 |
| I.
Vorräte |
15.853,73 |
13.431,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.006,05 |
25.171,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.321,66 |
33.095,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
828,93 |
1.897,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
82.591,37 |
75.562,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.875,37 |
26.299,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
22.689,22 |
-735,17 |
| davon
Gewinnvortrag |
735,17 |
-1.613,14 |
| B.
Rückstellungen |
22.076,71 |
18.315,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.639,29 |
30.947,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
82.591,37 |
75.562,60 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der
PROTEKUM-Technologiegesellschaft mbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt. Wahlrechte über Angaben
gemäß § 284 ff. HGB wurden stets zu Gunsten
des Ausweises im Anhang ausgeübt. Bei der Offenlegung
des Jahresabschlusses wurden alle
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß
§§ 266 Abs. 1 S. 3,
274a, 288 und 326 HGB in Anspruch genommen. Nach den in
§ 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Sie ist nicht
prüfungspflichtig.
Erläuterung der Ausweis- und Ansatzwahlrechte
Auf den Jahresabschluss wurden erstmalig die
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) gemäß Art. 66 Abs. 3 ff. EGHGB
angewandt. Dies betrifft insbesondere veränderte
Bilanzausweise sowie geänderte Bewertungsvorschriften.
Vorjahreszahlen wurden nicht an die geänderte
Bewertung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
angepasst.
Erläuterung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. In die Herstellungskosten der selbst
hergestellten Vermögensgegenstände wurden neben
den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und
degressiv vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind mit den Nennbeträgen angesetzt. Soweit
Einzelrisiken erkennbar waren, wurden diese im Rahmen einer
Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko ist durch Ansatz einer
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstige Rückstellungen sind für
ungewisse Verbindlichkeiten und sonstige Risiken unter
Berücksichtigung künftiger Kostensteigerungen
(Erfüllungsbeträge) und Abzinsungen nach der
Rückstellungsabzinsungsverordnung eingestellt worden.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Auf den Jahresabschluss wurden erstmalig die
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) gem Art. 66 Abs. 3 ff. EGHGB angewandt.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Angaben und Erläuterungen zu
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
wesentlichen im Folgejahr abzurechnende Personalkosten
(T€ 14,2).
Aufgliederung der Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
jahr bestehenin Höhe von T€ 57,6
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag beläuft
sich auf € 23.424,39. Zusammen mit dem Gewinnvortrag
aus dem Vorjahr ergibt sich ein Bilanzverlust von €
22.687,24, der zu verwenden ist. Der Bilanzverlust von
€ 22.687,24 wird vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft im
abgelaufenen Geschäftsjahr 2010 waren: Dr. Ingo Ebner,
Berlin und Frau Gudrun Ebner, Oranienburg
Unterschrift der Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2011 festgestellt.
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