Take 25 GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hauke Karl Schlichting seit 23.9.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 96.15% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Eventus Media Produktion Limited | 3.85% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Eventus Media Production GmbHLunden(vormals: Heide)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2010Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes unter Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt unter den Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "Sonstige Verbindlichkeiten". Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB auf. Bei der Aufstellung des Anhanges wurden die Größenerleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen oder sind aus der Bilanz bzw. aus der Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich. Der Jahresabschluss auf den 31.12.2010 basiert auf einer tatsächlichen Verständigung mit dem Finanzamt Itzehoe vom 09.04.2013. Insofern vermittelt der Jahresabschluss keinen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild (§ 264 (2) S.2 HGB). Die Vorjahreswerte sind nicht vergleichbar. Die Angabe der Vorjahreswerte erfolgt gem. § 265 (2) Satz 2 HGB. Ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild kann durch diese Verständigung nicht vermittelt werden. Auf Grundlage der BFH-Urteile vom 11.12.1984, BStBl II 1985 S. 354, vom 05.10.1990, BStBl II 1991 S. 45, und vom 06.02.1991, BStBl II 1991 S.673 wurde eine Verständigung über Sachverhalte mit dem Finanzamt Itzehoe getroffen, da weitere Ermittlungen nicht oder nur unter verhältnismäßig hohem Aufwand zum Erfolg führen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGBDie Wertansätze in der Bilanz der Eventus Media Production GmbH zum 31.12.2008 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen. Dabei wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Von der Vereinfachungsregel entsprechend Abschnitt 44 EStR für Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Pensionsrückstellungen beruhen auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Grundlagen der Währungsumrechung Im vorliegenden Jahresabschluss sind die Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Buchung bewertet. Erträge und Aufwendungen aufgrund von Kursänderungen sind ergebniswirksam berücksichtigt worden. Der Ansatz von Beteiligungen ist mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Erläuterungen zur BilanzForderungen, Ausleihungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, § 42 Abs. 3 GmbHG
Verbindlichkeitenspiegel, § 285 Nr. 1a HGB Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse gem. § 251 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen, § 268 Abs. 7 HGB Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen haben nicht bestanden. Angaben zu den Organen der Gesellschaft, § 285 Nr. 10 HGB Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Hauke Schlichting, Kaufmann, Lunden Herrn Helge Schmidt, Kaufmann, Rellingen. Sonstige Erläuterungen Dieser Jahresabschluss beruht auf einer tatsächlichen Verständigung mit dem Finanzamt Itzehoe vom 09. April 2013. Lunden, den Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.5.2013. |
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