libertas Rechtsanwaltsgesellschaft mbHLiquidiert

Iserstraße 8, 14513 Teltow, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 18605
Vorher
Lieber & Co. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Eingetragen
20.6.2006
Branche
Rechtsanwaltskanzleien und NotariateBeteiligungsgesellschaftenErbringung sonstiger juristischer Dienstleistungen
Gegenstand
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, insbesondere alle Geschäfte tätigen, um die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die anwaltliche Berufsausübung zu schaffen. Sie kann Zweigniederlassung errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Florian Lewens
Iserstraße 8, 14513 Teltow
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lieber & Co. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Teltow

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 192,00 3.884,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 191,00 3.883,00
B. Umlaufvermögen 84.165,28 117.806,62
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 83.404,07 114.762,46
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 761,21 3.044,16
Bilanzsumme, Summe Aktiva 84.357,28 121.690,62

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 49.116,84 58.339,17
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 33.339,17 43.303,99
III. Jahresfehlbetrag 9.222,33 9.964,82
B. Rückstellungen 8.000,00 16.000,00
C. Verbindlichkeiten 27.240,44 47.351,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 84.357,28 121.690,62

Anhang

I. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Lieber & Co. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, im folgenden Gesellschaft genannt, zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt.

II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Prinzipien der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) und der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) sind grundsätzlich beachtet worden. Soweit sich durch die Anwendung der neuen Vorschriften des HGB aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes die bisher angewandten Bewertungsmethoden und die Form der Darstellung geändert haben, sind keine Angaben nach § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB gemacht worden (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst (Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB).

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich der aufgelaufenen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften grundsätzlich linear vorgenommen. Von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Bei den ausgewiesenen Forderungen bestehen keine vereinbarten Laufzeiten von mehr als einem Jahr. Auf den Nennbetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 80.248,35 wurden pauschalisierte Einzelwertberichtigungen mit € 2.500,00 gebildet.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert € 25.000,00. Es ist voll eingezahlt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Beträgen. Als sonstige Rückstellungen werden die Kosten für die Erstellung der Jahresabschlüsse 2009 und 2010 ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt; sie haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum 31.12.2010 Verbindlichkeiten in Höhe von € 1.486,28.

III. Sonstige Angaben
Geschäftsführer ist Herr RA Florian Lewens, Teltow.

Lieber & Co.
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
Teltow, im März 2012

gez. Florian Lewens
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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