Jachmann
GmbH
Buchholz/Westerwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.420.091,09 |
2.783.464,06 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12,00 |
12,00 |
| II.
Sachanlagen |
184.171,00 |
245.186,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.235.908,09 |
2.538.266,06 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.620.378,82 |
1.222.461,03 |
| I.
Vorräte |
743.323,40 |
619.443,81 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
459.074,64 |
282.069,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
417.980,78 |
320.947,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.553,81 |
7.960,48 |
| Aktiva |
4.048.023,72 |
4.013.885,57 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.434.216,30 |
3.392.239,51 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.766.674,92 |
3.066.226,88 |
| III.
Jahresüberschuss |
641.976,79 |
300.448,04 |
| B.
Rückstellungen |
353.977,73 |
240.560,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
259.829,69 |
381.086,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
259.829,69 |
381.086,06 |
| Passiva |
4.048.023,72 |
4.013.885,57 |
Anhang
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Geschäftsjahr wurden die Vorschriften des
Bilanzrechtsmoderniserungsgesetzes (BilMoG) angewandt. Die
Vorjahreswerte wurden in Anwendung von Art. 67 Abs. 8 S. 2
EGHGB nicht angepasst.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Hinsichtlich des Ansatzes der degressiven Abschreibung
wurde Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB angewendet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der linearen bzw. der degressiven Methode ermittelt. Die
Nutzungsdauer, die den Abschreibungen zugrunde liegt, wurde
unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts
und der wirtschaftlichen Entwicklung vorsichtig
geschätzt.
Bei Zugängen zu den geringwertigen
Anlagegütern wurde § 6 Abs. 2 EStG angewendet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert bilanziert. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr existieren mit Ausnahme der
Pensionsrückstellung nicht, so dass eine Abzinsung mit
dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen 7 Jahre nicht erfolgte.
Die Ermittlung der Pensionsrückstellung erfolgt
gem. § 253 HGB. Hierbei kommen die nachfolgend
beschriebenen Bewertungsansätze zur Anwendung.
· Rechnungsgrundlagen
Die Berechnungssystematik folgt den anerkannten
Regeln der Versicherungsmathematik. Rechnungsgrundlage
für die versicherungsmathematischen Barwerte sind die
Richttafeln 2018 G von der Heubeck AG. Die Auswahl des
Bestandes und der Ausscheideordnung ergibt sich aus der Art
der zugesagten Leistungen und dem Status der
versorgungsberechtigten Person. Herr Rainer Jachmann ist
Rentner. Bezüglich der Anwartschaften auf
Hinterbliebenenleistungen wurde die individuelle Methode
unter Berücksichtigung von Geburtsdatum und Geschlecht
der versorgungsberechtigten Person angewandt.
Anwartschaften auf Waisenrenten werden in Absprache mit dem
Auftraggeber nicht berücksichtigt.
· Rechnungszins
Als Rechnungszins wird der von der deutschen
Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinssatz für
eine Versorgungsverpflichtung mit einer Restlaufzeit von 15
Jahren verwendet. Er beträgt zum 31.12.2022 1,78%
p.a.. Gemäß der Vereinfachungsregelung darf
dieser Rechnungszins pauschal verwendet werden.
· Fluktuation
Aufgrund des Status der versorgungsberechtigten
Person ist die Berücksichtigung von
Fluktuationswahrscheinlichkeiten nicht erforderlich.
· Trendannahmen
Für laufende Renten wird
auftragsgemäß keine Dynamik (Rententrend)
berücksichtigt, weil weder eine vertraglich
garantierte Anpassung in der Zusage existiert, noch
arbeitsrechtliche oder in der Zusage vereinbarte
Überprüfungspflichten zur Werterhaltung der
Betriebsrente zu beachten sind.
· Bewertungsmethode
Der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag i.S.d.
§ 253 Abs. 1 HGB wird als Barwert der am
Bilanzstichtag laufenden Renten unter Berücksichtigung
vereinbarter Trendannahmen berechnet.
2.
Erläuterungen zur Bilanz
Eine Übersicht über die Entwicklung des
Anlagevermögens befindet sich auf Blatt 4 des
Jahresabschlusses.
3.
Ergänzende Angaben
Geschäftsführer des Geschäftsjahres
2022 war Herr Rainer Jachmann.
Buchholz-Mendt, den 22.05.2024
(Rainer
Jachmann)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2024
festgestellt.
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