Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 12741
Eingetragen
31.3.1993
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Turbinen
Gegenstand
Der Vertrieb von Förderanlagen und Industrieerzeugnissen aller Art, ferner Komplettierung und Herstellung von Bauteilen für Förderanlagen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen sowie Tochtergesellschaften errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Erik Rainer Jachmann
seit 18.11.2005
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Jachmann GmbH

Buchholz/Westerwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 2.420.091,09 2.783.464,06
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12,00 12,00
II. Sachanlagen 184.171,00 245.186,00
III. Finanzanlagen 2.235.908,09 2.538.266,06
B. Umlaufvermögen 1.620.378,82 1.222.461,03
I. Vorräte 743.323,40 619.443,81
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 459.074,64 282.069,44
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 417.980,78 320.947,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.553,81 7.960,48
Aktiva 4.048.023,72 4.013.885,57

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 3.434.216,30 3.392.239,51
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 2.766.674,92 3.066.226,88
III. Jahresüberschuss 641.976,79 300.448,04
B. Rückstellungen 353.977,73 240.560,00
C. Verbindlichkeiten 259.829,69 381.086,06
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 259.829,69 381.086,06
Passiva 4.048.023,72 4.013.885,57

Anhang


1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Geschäftsjahr wurden die Vorschriften des Bilanzrechtsmoderniserungsgesetzes (BilMoG) angewandt. Die Vorjahreswerte wurden in Anwendung von Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Hinsichtlich des Ansatzes der degressiven Abschreibung wurde Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB angewendet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der linearen bzw. der degressiven Methode ermittelt. Die Nutzungsdauer, die den Abschreibungen zugrunde liegt, wurde unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der wirtschaftlichen Entwicklung vorsichtig geschätzt.
Bei Zugängen zu den geringwertigen Anlagegütern wurde § 6 Abs. 2 EStG angewendet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr existieren mit Ausnahme der Pensionsrückstellung nicht, so dass eine Abzinsung mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 7 Jahre nicht erfolgte.
Die Ermittlung der Pensionsrückstellung erfolgt gem. § 253 HGB. Hierbei kommen die nachfolgend beschriebenen Bewertungsansätze zur Anwendung.
· Rechnungsgrundlagen
Die Berechnungssystematik folgt den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Rechnungsgrundlage für die versicherungsmathematischen Barwerte sind die Richttafeln 2018 G von der Heubeck AG. Die Auswahl des Bestandes und der Ausscheideordnung ergibt sich aus der Art der zugesagten Leistungen und dem Status der versorgungsberechtigten Person. Herr Rainer Jachmann ist Rentner. Bezüglich der Anwartschaften auf Hinterbliebenenleistungen wurde die individuelle Methode unter Berücksichtigung von Geburtsdatum und Geschlecht der versorgungsberechtigten Person angewandt. Anwartschaften auf Waisenrenten werden in Absprache mit dem Auftraggeber nicht berücksichtigt.
· Rechnungszins
Als Rechnungszins wird der von der deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinssatz für eine Versorgungsverpflichtung mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Er beträgt zum 31.12.2022 1,78% p.a.. Gemäß der Vereinfachungsregelung darf dieser Rechnungszins pauschal verwendet werden.
· Fluktuation
Aufgrund des Status der versorgungsberechtigten Person ist die Berücksichtigung von Fluktuationswahrscheinlichkeiten nicht erforderlich.

· Trendannahmen
Für laufende Renten wird auftragsgemäß keine Dynamik (Rententrend) berücksichtigt, weil weder eine vertraglich garantierte Anpassung in der Zusage existiert, noch arbeitsrechtliche oder in der Zusage vereinbarte Überprüfungspflichten zur Werterhaltung der Betriebsrente zu beachten sind.
· Bewertungsmethode
Der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 1 HGB wird als Barwert der am Bilanzstichtag laufenden Renten unter Berücksichtigung vereinbarter Trendannahmen berechnet.

2. Erläuterungen zur Bilanz

Eine Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens befindet sich auf Blatt 4 des Jahresabschlusses.

3. Ergänzende Angaben

Geschäftsführer des Geschäftsjahres 2022 war Herr Rainer Jachmann.

Buchholz-Mendt, den 22.05.2024

(Rainer Jachmann)            

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2024 festgestellt.

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