Microflex Services GmbH

Stenzelring 11, 21107 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 101529
Eingetragen
26.6.2007
Branche
Herstellung von MehrzweckindustrieroboternHerstellung von Glasfasern und Waren darausHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Dienstleistungen für die Industrie.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anton Hartwich
seit 5.6.2023
Prokura
Björn Kreuzer
seit 28.11.2016
Geschäftsführer
Thorsten Höhnl
seit 31.10.2011
Prokura
Markus Molter
seit 31.10.2011
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Björn Kreuzer
Brillkamp 85, 22339 Hamburg
61.500 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Microflex Services GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 165.175,89 78.721,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12,00 583,00
II. Sachanlagen 165.163,89 78.138,00
B. Umlaufvermögen 2.685.750,26 1.954.966,64
I. Vorräte 253.875,56 270.206,90
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 309.650,71 1.051.857,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.122.223,99 632.902,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.584,56 2.240,00
Aktiva 2.855.510,71 2.035.927,64

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.811.282,32 1.345.422,89
I. Gezeichnetes Kapital 61.500,00 61.500,00
II. Gewinnvortrag 1.283.922,89 927.845,99
III. Jahresüberschuss 465.859,43 356.076,90
B. Rückstellungen 494.617,54 353.879,26
C. Verbindlichkeiten 549.610,85 336.625,49
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 549.610,85 336.625,49
Summe Passiva 2.855.510,71 2.035.927,64

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Microflex Services GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HR B 101529) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Im Einzelnen wurden die Bilanzposten wie folgt bewertet:

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibung, bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen 3 und 10 Jahren) angesetzt.

Vermögensgegenstände mit einem Wert bis zu EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigung berücksichtigt.

Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet. Wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das versicherungsmathematische PUC Verfahren unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Marktzinses, der sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren ergibt, angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen: Zinssatz 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %) p.a., Rentendynamik 0 % (Vorjahr 0 %), Gehaltsdynamik 0 % (Vorjahr 0 %). Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach den Vorschriften des BilMoG ergab sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag. Dieser erhöhte Zuführungsbetrag aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen nach Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB wurde bereits in den Vorjahren vorgenommen. Der am Bilanzstichtag ausstehende und bis spätestens 31.12.2024 noch zuzuführende Betrag beläuft sich auf T€ 0.

Am 17.03.2016 ist die Neufassung des § 253 Abs. 2 HGB in Kraft getreten, welche die Änderungen der Zinsfestlegung für die Handelsbilanz regelt. Der Rechnungszins wird entsprechend dieser Neufassung ab dem Geschäftsjahr 2016 für Altersversorgungsverpflichtungen auf der Grundlage eines Durchschnitts der letzten 10 (bisher 7) Jahre bestimmt.

Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz

1. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einem Restlaufwert von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00.

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge

Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge sind keine außergewöhnlichen Erträge enthalten. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine außergewöhnlichen Aufwendungen enthalten.

E. Sonstige Angaben

1. Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr wurde durchschnittlich 20 Arbeitnehmer beschäftigt.

2. Geschäftsführung

Die Gesellschaft wurde in 2023 vertreten durch die Geschäftsführer Björn Kreuzer, (Hamburg) und Wolfgang Kreuzer (Schneverdingen).

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden gemäß § 285 Nr. 3a HGB finanzielle Verpflichtungen aus einem ungekündigten Mietvertrag und einem Leasingvertrag. Diese finanziellen Verpflichtungen betragen bei einer Kündigung zum frühestmöglichen Termin rd. netto TEUR 99 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

4. Besondere Ausweispflichten

Der sich aus der unterschiedlichen Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen auf Basis eines Sieben-Jahres- bzw. Zehn-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergebende Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt EUR 302,00.

Hamburg, 28. Mai 2025

sonstige Berichtsbestandteile


gez.
Björn Kreuzer   


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2025 festgestellt.

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