Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 69798
Vorher
Fritz Müller GmbH
Eingetragen
10.12.1982
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
Gegenstand
Entwicklung, Fertigung, Verkauf und Service von elektromechanischen und optischen Komponenten und Geräten sowie von Software.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dominik Gerber
seit 4.3.2026
Prokura
Wolfgang Kintzel
seit 20.11.2025
Geschäftsführer
Stephan Wehselau
seit 20.11.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (12)

Ungelöste Beteiligungen (7)

NameAnteil
0.23%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
PreciPoint Group GmbH
Germany
36.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PreciPoint GmbH

Garching b.München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 5.791.916,65 3.875.055,98
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.645.387,65 3.768.308,98
II. Sachanlagen 146.529,00 106.747,00
B. Umlaufvermögen 2.634.693,12 1.390.487,05
I. Vorräte 1.357.885,22 805.236,87
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 87.107,31
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.249.431,08 510.677,61
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 10.555,49
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.376,82 74.572,57
C. Rechnungsabgrenzungsposten 30.906,79 79.497,28
Aktiva 8.457.516,56 5.345.040,31

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 6.335.175,53 4.018.402,61
I. Gezeichnetes Kapital 36.000,00 36.000,00
II. Kapitalrücklage 12.948.920,15 8.808.920,15
III. Gewinnrücklagen 2.556,46 2.556,46
IV. Verlustvortrag 4.829.074,00 3.058.214,52
V. Jahresfehlbetrag 1.823.227,08 1.770.859,48
B. Rückstellungen 153.019,54 112.720,33
C. Verbindlichkeiten 1.885.265,40 1.152.647,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.420.399,66 678.015,37
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 464.865,74 474.631,63
davon gegenüber Gesellschaftern 20.920,00 20.920,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 84.056,09 61.270,37
Summe Passiva 8.457.516,56 5.345.040,31

Anhang


1. Allgemeine Angaben einschließlich der Angaben zum Unternehmen

Der Jahresabschluss der PreciPoint GmbH zum 31. Dezember 2023 wurde nach Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG) und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG erstellt. Die PreciPoint GmbH hat ihren Sitz in Freising und ist in das Handelsregister B des Amtsgerichts München unter der Nummer 69798 eingetragen.
Die PreciPoint GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.
Bei der Aufstellung wurden daher die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften vereinzelt in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Zur besseren Darstellung werden die in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung anzugebenden Davon-Vermerke in den Anhang aufgenommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Angaben zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung


2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sowie Fremdwährungsumrechnung

a) Anlagevermögen

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer und ggf. außerplanmäßig abgeschrieben. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Dabei werden die Nutzungsdauern der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände jeweils unter Zugrundelegung der auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über Nutzungsdauern von 3 Jahren vorgenommen.
Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2a S. 1 HGB i.V.m. § 255 Abs.2 S. 1 und 2 HGB aktiviert. Die Herstellungskosten umfassen die direkt zurechenbaren externen Entwicklungskosten und die Lohnkosten inkl. Arbeitgeberanteile. Die Abschreibung erfolgt planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von bis zu 10 Jahren. Bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.
Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßige Abschreibungen werden linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 bis zu EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden über die folgenden Nutzungsdauern vorgenommen:

Anlagengruppe
Nutzungsdauern
Technische Anlagen und Maschinen
7 bis 8 Jahren
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen
2 bis 13 Jahren

Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe der Unterschiedsbeträge zwischen den bisherigen Buchwerten und den diskontierten Cashflows der betroffenen Vermögensgegenstände (Zeitwerte) vorgenommen. Entfallen die Gründe der Wertminderungen in den Folgejahren, so erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

b) Umlaufvermögen

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den niederen beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn der Marktpreis niedriger war als die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Als solche werden bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen die Wiederbeschaffungskosten, bei fertigen Erzeugnissen die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten oder niedrigere Wiederherstellungskosten angesetzt.
Die Anschaffungskosten der Roh, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie die Herstellungskosten der fertigen Erzeugnisse werden mit dem letzten Einkaufspreis vor dem Bilanzstichtag einzeln ermittelt. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten bei normaler Auslastung einbezogen. Der Werteverzehr des Anlagevermögens, die Finanzierungskosten sowie Kosten für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen und die betriebliche Altersversorgung werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Für fertige Erzeugnisse erfolgt eine verlustfreie Bewertung durch Ansatz mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und den retrograd ermittelten beizulegenden Werten. Zudem werden Bestandsrisiken infolge verminderter Verwertbarkeit oder Veralterung durch Gängigkeitsabschläge berücksichtigt. Dem strengen Niederstwertprinzip wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert oder mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Sofern erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen vorliegen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Für das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden pauschale Wertberichtigungen von 1% der einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet.
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten angesetzt.

c) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Zahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, abgegrenzt. Der Ansatz erfolgt mit dem zeitanteiligen Ausgabebetrag.

d) Aktive latente Steuern

Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so kann eine sich nach Saldierung insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt werden.
Allerdings wird vom Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht und auf den Ansatz aktiver latenter Steuern in der Bilanz verzichtet. Bei der Ermittlung latenter Steuern werden bestehende Verlustvorträge in Höhe TEUR 1.294 der innerhalb der nächsten 5 Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Wesentliche Ursache für passive latente Steuern sind Bewertungsunterschiede bei den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen. Bei der Bewertung daraus resultierender latenter Steuern wird ein Steuersatz von 29,125% (15,00 % für KSt, 5,50 % für SolZ und 13,30 % für GewSt) zugrunde gelegt.

e) Rückstellungen

Rückstellungen werden für alle erkennbaren, der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags (in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB auf den Abschlussstichtag abgezinst. Vom Wahlrecht der Abzinsung von Verbindlichkeitsrückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde kein Gebrauch gemacht.
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des aufgrund vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssatz werden, die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen 7 Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.
Die Rückstellungen für Gewährleistungen werden pauschal in Höhe von 0,5 % der Umsatzerlöse gebildet.

f) Verbindlichkeiten

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag.

g) Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Der Ansatz betrifft vor dem Abschlussstichtag vereinnahmte Nutzungsgebühren, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

h) Grundsätze der Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag mit Stichtagskurs umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten waren zum Stichtagskurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (Niederstwertprinzip) oder höher lagen (Höchstwertprinzip). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Geschäften in Fremdwährung werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

2.2. Angaben zu den Positionen der Bilanz

a
) Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Entwicklung der Abschreibungen im Geschäftsjahr können aus dem als Anhang beigefügten Anlagenspiegel entnommen werden.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr belief sich der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten auf TEUR 2.561 (Vorjahr TEUR 1.996). Davon entfielen auf aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 1.889 (Vorjahr TEUR 1.461).

b) Forderungen und sonstige Vermögegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 272 (Vorjahr TEUR 162) aus Lieferungen und Leistungen. Darin enthalten sind Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von TEUR 12 (Vorjahr TEUR 12).
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind analog zum Vorjahr keine Forderungen gegen die Gesellschafterin ausgewiesen.
Die sonstigen Vermögensgegenständen haben in Höhe von TEUR 81 (Vorjahr TEUR 25) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Für alle anderen ausgewiesenen Forderungen beläuft sich die Restlaufzeit wie im Vorjahr auf unter einem Jahr.

c) Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 36.000,00. Es ist am Bilanzstichtag in voller Höhe einbezahlt.
Im Eigenkapital sind zum 31.12.2023 ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von TEUR 3.981 enthalten. Der Betrag betrifft den Ausweis der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Bei der Ermittlung der ausschüttungsgesperrten Beträge wurden latente Steuern in Höhe von TEUR 1.636 in Abzug gebracht.

d) Verbindlichkeiten

Nachfolgend werden die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sowie die Art und der Betrag der Sicherheit der Verbindlichkeiten dargestellt:


Restlaufzeit
Art und
bis zu einem
Jahr
von mehr als einem Jahr
davon von mehr
als fünf Jahren
Summe
Betrag
der Sicherung
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Vorjahr) 5
(0)
33
(48)
0
(0)
38
(48)
0
(0)
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Vorjahr) 0
(87)
0
(0)
0
(0)
0
(87)
0
(0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr) 339
(208)
0
(0)
0
(0)
339
(208)
0
(0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Vorjahr) 1.004
(381)
0
(0)
0
(0)
1.004
(381)
0
(0)
Sonstige Verbindlichkeiten (Vorjahr) 504
(322)
0
(193)
0
(0)
504
(515)
0
(0)
Summe
(Vorjahr)
1.852
(998)
33
(241)
0
(0)
1.885
(1.239)
0
(0)

In Klammer angegebene Werte betreffen Vorjahreszahlen.

Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Halbfabrikaten oder aus der Lieferung von Gegenständen des Vorratsvermögens.

3. Sonstige Angaben

a) Angaben zu den Organen
Herr Dominik Gerber, Kaufmann, ist seit dem 02.12.2019 als Geschäftsführer bestellt.

b) Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr 43 Arbeitnehmer (Vorjahr: 43).

c) Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Fällig im Folgejahr
Fällig im 2. bis 5. Jahr
Fällig nach dem 5. Jahr
Summe 31.12.2023

TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
aus Miet-, Pacht und Leasingverträgen
270
923
1.152
2.345

 

Garching, den 10. September 2024

gez. Dominik Gerber
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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