PreciPoint
GmbH
Garching
b.München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.791.916,65 |
3.875.055,98 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.645.387,65 |
3.768.308,98 |
| II.
Sachanlagen |
146.529,00 |
106.747,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.634.693,12 |
1.390.487,05 |
| I.
Vorräte |
1.357.885,22 |
805.236,87 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
|
87.107,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.249.431,08 |
510.677,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.555,49 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.376,82 |
74.572,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
30.906,79 |
79.497,28 |
| Aktiva |
8.457.516,56 |
5.345.040,31 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.335.175,53 |
4.018.402,61 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
36.000,00 |
36.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
12.948.920,15 |
8.808.920,15 |
| III.
Gewinnrücklagen |
2.556,46 |
2.556,46 |
| IV.
Verlustvortrag |
4.829.074,00 |
3.058.214,52 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
1.823.227,08 |
1.770.859,48 |
| B.
Rückstellungen |
153.019,54 |
112.720,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.885.265,40 |
1.152.647,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.420.399,66 |
678.015,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
464.865,74 |
474.631,63 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
20.920,00 |
20.920,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
84.056,09 |
61.270,37 |
| Summe
Passiva |
8.457.516,56 |
5.345.040,31 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben einschließlich der Angaben
zum Unternehmen
Der Jahresabschluss der PreciPoint GmbH zum 31.
Dezember 2023 wurde nach Vorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG) und den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG erstellt. Die
PreciPoint GmbH hat ihren Sitz in Freising und ist in das
Handelsregister B des Amtsgerichts München unter der
Nummer 69798 eingetragen.
Die PreciPoint GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.
Bei der Aufstellung wurden daher die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften vereinzelt in Anspruch
genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB).
Zur besseren Darstellung werden die in der Bilanz
sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung anzugebenden
Davon-Vermerke in den Anhang aufgenommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie
Angaben zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung
2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sowie Fremdwährungsumrechnung
a) Anlagevermögen
Die
entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden
im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw.
rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert
und planmäßig über die voraussichtliche
Nutzungsdauer und ggf. außerplanmäßig
abgeschrieben. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht
§ 255 Abs. 1 HGB. Dabei werden die Nutzungsdauern der
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände jeweils unter Zugrundelegung
der auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung
veröffentlichten steuerlichen AfA-Tabellen
geschätzt. Die planmäßigen Abschreibungen
werden linear über Nutzungsdauern von 3 Jahren
vorgenommen.
Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2a S. 1
HGB i.V.m. § 255 Abs.2 S. 1 und 2 HGB aktiviert. Die
Herstellungskosten umfassen die direkt zurechenbaren
externen Entwicklungskosten und die Lohnkosten inkl.
Arbeitgeberanteile. Die Abschreibung erfolgt
planmäßig linear über ihre voraussichtliche
Nutzungsdauer von bis zu 10 Jahren. Bei Vorliegen einer
voraussichtlich dauernden Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung
zeitanteilig.
Das
Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des
Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen
Eigentums mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter
planmäßiger und ggf.
außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt.
Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255
Abs. 1 HGB. Die planmäßige Abschreibungen werden
linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die
Abschreibung zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
von mehr als EUR 250,00 bis zu EUR 800,00 werden im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben und ihr
Abgang unterstellt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden
über die folgenden Nutzungsdauern vorgenommen:
Anlagengruppe
|
Nutzungsdauern
|
Technische Anlagen und
Maschinen
|
7 bis 8 Jahren
|
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattungen
|
2 bis 13 Jahren
|
Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden
außerplanmäßige Abschreibungen in
Höhe der Unterschiedsbeträge zwischen den
bisherigen Buchwerten und den diskontierten Cashflows der
betroffenen Vermögensgegenstände (Zeitwerte)
vorgenommen. Entfallen die Gründe der Wertminderungen
in den Folgejahren, so erfolgt eine Zuschreibung bis
maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs-
oder Herstellungskosten.
b) Umlaufvermögen
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den
niederen beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn der
Marktpreis niedriger war als die ursprünglichen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Als solche werden
bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen die
Wiederbeschaffungskosten, bei fertigen Erzeugnissen die
voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse
abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten
oder niedrigere Wiederherstellungskosten angesetzt.
Die Anschaffungskosten der Roh, Hilfs- und
Betriebsstoffen sowie die Herstellungskosten der fertigen
Erzeugnisse werden mit dem letzten Einkaufspreis vor dem
Bilanzstichtag einzeln ermittelt. In die Herstellungskosten
werden neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch
angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten
bei normaler Auslastung einbezogen. Der Werteverzehr des
Anlagevermögens, die Finanzierungskosten sowie Kosten
für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale
Leistungen und die betriebliche Altersversorgung werden
nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Für fertige Erzeugnisse erfolgt eine
verlustfreie Bewertung durch Ansatz mit dem niedrigeren
Wert aus Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und den
retrograd ermittelten beizulegenden Werten. Zudem werden
Bestandsrisiken infolge verminderter Verwertbarkeit oder
Veralterung durch Gängigkeitsabschläge
berücksichtigt. Dem strengen Niederstwertprinzip wird
durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
oder mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Sofern
erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen
vorliegen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Für das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen werden pauschale
Wertberichtigungen von 1% der einzelwertberichtigten
Nettoforderungen gebildet.
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
werden zu Nominalwerten angesetzt.
c) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Zahlungen
vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen,
abgegrenzt. Der Ansatz erfolgt mit dem zeitanteiligen
Ausgabebetrag.
d) Aktive latente Steuern
Bestehen zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in
späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen,
so kann eine sich nach Saldierung insgesamt ergebende
Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Bilanz
angesetzt werden.
Allerdings wird vom Aktivierungswahlrecht nach §
274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht und auf den
Ansatz aktiver latenter Steuern in der Bilanz verzichtet.
Bei der Ermittlung latenter Steuern werden bestehende
Verlustvorträge in Höhe TEUR 1.294 der innerhalb
der nächsten 5 Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung
berücksichtigt. Wesentliche Ursache für passive
latente Steuern sind Bewertungsunterschiede bei den selbst
geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen.
Bei der Bewertung daraus resultierender latenter Steuern
wird ein Steuersatz von 29,125% (15,00 % für KSt, 5,50
% für SolZ und 13,30 % für GewSt) zugrunde
gelegt.
e) Rückstellungen
Rückstellungen werden für alle erkennbaren,
der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen
Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet
und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der
Ermittlung des Erfüllungsbetrags (in Höhe der
allgemeinen Inflationsrate) berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB auf den
Abschlussstichtag abgezinst. Vom Wahlrecht der Abzinsung
von Verbindlichkeitsrückstellungen mit einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde kein Gebrauch
gemacht.
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des
aufgrund vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssatz werden,
die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen 7 Geschäftsjahre verwendet, wie sie von
der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Rückstellungen für
Gewährleistungen werden pauschal in Höhe von 0,5
% der Umsatzerlöse gebildet.
f) Verbindlichkeiten
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Erfüllungsbetrag.
g) Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Der Ansatz betrifft vor dem Abschlussstichtag
vereinnahmte Nutzungsgebühren, die Ertrag für
eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
h) Grundsätze der Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit
einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden am
Abschlussstichtag mit Stichtagskurs umgerechnet.
Langfristige Fremdwährungsforderungen und
-verbindlichkeiten waren zum Stichtagskurs angesetzt,
soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren
(Niederstwertprinzip) oder höher lagen
(Höchstwertprinzip). Gewinne und Verluste aus der
Umrechnung von Geschäften in Fremdwährung werden
erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und
Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige
betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche
Aufwendungen" ausgewiesen.
2.2. Angaben zu den Positionen der Bilanz
a
)
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie die Entwicklung der
Abschreibungen im Geschäftsjahr können aus dem
als Anhang beigefügten Anlagenspiegel entnommen
werden.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr belief sich der
Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten auf
TEUR 2.561 (Vorjahr TEUR 1.996). Davon entfielen auf
aktivierte selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von TEUR
1.889 (Vorjahr TEUR 1.461).
b) Forderungen und sonstige
Vermögegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
resultieren in Höhe von TEUR 272 (Vorjahr TEUR 162)
aus Lieferungen und Leistungen. Darin enthalten sind
Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von
TEUR 12 (Vorjahr TEUR 12).
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
sind analog zum Vorjahr keine Forderungen gegen die
Gesellschafterin ausgewiesen.
Die sonstigen Vermögensgegenständen haben
in Höhe von TEUR 81 (Vorjahr TEUR 25) eine
Restlaufzeit von über einem Jahr. Für alle
anderen ausgewiesenen Forderungen beläuft sich die
Restlaufzeit wie im Vorjahr auf unter einem Jahr.
c) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 36.000,00.
Es ist am Bilanzstichtag in voller Höhe einbezahlt.
Im Eigenkapital sind zum 31.12.2023
ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von
TEUR 3.981 enthalten. Der Betrag betrifft den Ausweis der
selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Bei der Ermittlung der ausschüttungsgesperrten
Beträge wurden latente Steuern in Höhe von TEUR
1.636 in Abzug gebracht.
d) Verbindlichkeiten
Nachfolgend werden die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten sowie die Art und der Betrag der
Sicherheit der Verbindlichkeiten dargestellt:
|
Restlaufzeit
|
Art und |
|
bis zu einem
Jahr
|
von mehr als einem
Jahr
|
davon von mehr
als fünf Jahren
|
Summe
|
Betrag
der Sicherung |
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten (Vorjahr) |
5
(0)
|
33
(48)
|
0
(0)
|
38
(48)
|
0
(0)
|
| Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen (Vorjahr) |
0
(87) |
0
(0)
|
0
(0)
|
0
(87) |
0
(0)
|
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen (Vorjahr) |
339
(208)
|
0
(0)
|
0
(0)
|
339
(208)
|
0
(0)
|
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen (Vorjahr) |
1.004
(381)
|
0
(0)
|
0
(0)
|
1.004
(381)
|
0
(0)
|
| Sonstige
Verbindlichkeiten (Vorjahr) |
504
(322) |
0
(193) |
0
(0)
|
504
(515) |
0
(0)
|
Summe
(Vorjahr) |
1.852
(998) |
33
(241) |
0
(0) |
1.885
(1.239) |
0
(0)
|
In Klammer angegebene Werte betreffen Vorjahreszahlen.
Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte
aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie
von Halbfabrikaten oder aus der Lieferung von
Gegenständen des Vorratsvermögens.
3. Sonstige Angaben
a) Angaben zu den Organen
Herr Dominik Gerber, Kaufmann, ist seit dem
02.12.2019 als Geschäftsführer bestellt.
b) Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr 43
Arbeitnehmer (Vorjahr: 43).
c) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
|
Fällig im
Folgejahr
|
Fällig im 2. bis
5. Jahr
|
Fällig nach dem 5.
Jahr
|
Summe 31.12.2023
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Miet-, Pacht und
Leasingverträgen
|
270
|
923
|
1.152
|
2.345
|
Garching, den 10. September
2024
gez.
Dominik Gerber
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2024
festgestellt.
|