PrimaTrans
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
199.494,50 |
285.809,00 |
| I.
Sachanlagen |
199.494,50 |
285.809,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
235.714,35 |
394.721,28 |
| I.
Vorräte |
111.220,44 |
235.115,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
95.994,01 |
136.710,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.499,90 |
22.895,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.508,45 |
27.860,57 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
212.392,05 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
670.109,35 |
708.390,85 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
736,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
29.263,31 |
32.782,46 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
213.128,74 |
-3.519,15 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
212.392,05 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.235,00 |
3.350,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
666.874,35 |
704.304,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
352.664,68 |
381.896,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
670.109,35 |
708.390,85 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der PrimaTrans GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410 wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Anschaffungen nach dem 31.12.2007 mit Anschaffungskosten
zwischen Euro 150,00 und 1.000,00 werden entsprechend den
steuerlichen Vorschriften einem Sammelposten zugeführt
und gleichmäßig linear über 5 Jahre
verteilt aufgelöst.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
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Termer, Michael
|
ausgeübter Beruf:
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Kaufmann
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Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / 264c Abs. 1
HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag
|
Verbindlichkeiten
|
573,50
|
Euro
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Leipzig, 25. Februar
2011
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gez. Michael Termer
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Ort, Datum
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Unterschrift
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