Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 152752
Eingetragen
13.9.2013
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
Ankauf, Verwaltung und Verkauf von Immobilien.

Historie

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Management

NameRolle
Dmitro Ezhovskiy
seit 7.2.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
KORDINVEST EOODBGR
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

KORDINVEST EOOD
Bulgaria
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dietzgenstr. 103 GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 1.410,00 234.606,00
I. Sachanlagen 1.410,00 234.606,00
B. Umlaufvermögen 853.262,66 1.207.410,00
I. Vorräte 562.955,72 630.212,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 144.000,00 145.030,84
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 146.306,94 432.166,91
Bilanzsumme, Summe Aktiva 854.672,66 1.442.016,00

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 86.078,42 172.182,72
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 147.182,72 -581.435,91
III. Jahresfehlbetrag 86.104,30 -728.618,63
B. Rückstellungen 452.340,53 555.074,53
C. Verbindlichkeiten 316.253,71 714.758,75
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 316.253,71 714.758,75
Bilanzsumme, Summe Passiva 854.672,66 1.442.016,00

Anhang


1. Allgemeines


Die Gesellschaft ist nach den Kriterien des § 267 Abs. 2 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft

Die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) in der geltenden Fassung wurden angewandt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gliederungsschema der handelsrechtlichen Vorschriften.


2. Bilanzierung- und Bewertung.


Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der einschlägigen Bilanzierungs- und  Bewertungsvorschriften des HGB sowie der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt.

Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit hinsichtlich der Wertansätze des Anlagervermögens wurde beachtet.

Die Bewertung geht von einer unveränderten Geschäftstätigkeit des Unternehmens aus (Grundsatz der Unternehmensfortführung)

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten  angesetzt und soweit abnutzbar um die planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibung gemindert 

Die planmäßigen Abschreibungen entsprechen hinsichtlich der Abschreibungsmethoden und Abschreibungssätzen auch den steuerlichen Vorschriften.  Sie wurden nach der linearen Methode ermittelt.

Die Vorräte wurden zu Einstandspreisen sowie zu Herstellungskosten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip sowie das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurden beachtet.

Guthaben bei  Kreditinstituten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie sonstige Vermögensgegenstände  werden zu Nominalbeträgen  ausgewiesen. Erforderliche Wertberichtigungen wurden vorgenommen.

Forderungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Forderungen sind einzeln durch eine Debitorenliste nachgewiesen.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten vorausgezahlte Kosten, die nach dem Prinzip der periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen dem folgenden Geschäftsjahr zuzurechnen  sind.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen wurden für  ungewisse Verbindlichkeiten und für genau umschriebene Aufwendungen nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung und Berücksichtigung aller bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung gewonnener Erkenntnisse und Risiken gebildet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Erträge, die nach dem Prinzip der periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen dem folgenden Geschäftsjahr zuzurechnen  sind, jedoch im laufenden Geschäftsjahr bezahlt wurden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind, bestehen nicht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne
von § 275 HGB aufgestellt.

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Andreas Roth


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2018 festgestellt.

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