Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
N.E.T.Z. Software-Partner GmbH
Im Holze 40, 28355 Bremen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Schomburg seit 29.3.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 33.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
N.E.T.Z. Software-Partner GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZAKTIVA
ANHANGAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die N.E.T.Z. Software-Partner GmbH wurde am 5. April 1991 gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte beim Amtsgericht Syke unter der Nummer HRB 386. Am 23.09.2015 wurde der Betriebssitz nach Bremen, Im Holze 40, verlegt. Seitdem ist die Gesellschaft in das Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 31245 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, Projektunterstützung, Programmierung und Schulung im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung, der Rechenzentrums-Service und der Vertrieb von EDV-Hard- und Software, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267 a Abs. 1 HGB auf. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt und gibt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wieder. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 HGB. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB ausgegangen worden, da weder tatsächliche noch rechtliche Gegebenheiten dem entgegenstehen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren), bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen drei und sechs Jahren) angesetzt. Die geringwertigen Anlagegüter bis zu Anschaffungskosten in Höhe von € 800,00 (netto) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Der Ansatz des Rückdeckungsvermögens für Pensionsrückstellungen erfolgt mit den von den Versicherungsunternehmen mitgeteilten Werten der Gesamtansprüche. Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte aufgrund der Anwendung des BilMoG eine Verrechnung mit den Pensionsrückstellungen, da das Rückdeckungsvermögen dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dient. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31.12.2018 € 25.800,00 und ist in voller Höhe eingezahlt. Die Pensionsrückstellungen für Anwartschaften noch tätiger Pensionsberechtigter werden seit dem Geschäftsjahr 2010 nach dem modifizierten Teilwertverfahren berechnet (Anwendung der Regelungen des BilMoG). Die Altersvorsorgeverpflichtungen wurden gem. § 253 Absatz 2 Satz 2 HBG mit einem durchschnittlichen Marktzins von 3,21 % p. a. verzinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrag angesetzt. Sie wurden mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel zu ersehen. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen ergeben sich aus dem Saldo des Rückdeckungsvermögens von € 1.100.712,00 abzüglich der Altersvorsorgeverpflichtungen von € 1.902.439,00. Die Bewertung des Rückdeckungsvermögens erfolgte zum beizulegenden Zeitwert, der den Anschaffungskosten entspricht. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.
Bremen, den 05. Juli 2019 gez. Frank Schomburg Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. November 2019 |
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