Hoffmann
GmbH Unternehmensberatung
Dietzenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.782,30 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
1.312,00 |
1.652,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.312,00 |
1.652,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
5.773,15 |
10.172,24 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.433,01 |
7.019,73 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.340,14 |
3.152,51 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
41,13 |
171,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
19.908,58 |
24.777,67 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.489,11 |
22.873,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,80 |
25.564,80 |
| II.
Verlustvortrag |
2.691,38 |
1.232,61 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.384,31 |
1.458,77 |
| B.
Rückstellungen |
1.038,00 |
1.340,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.381,47 |
563,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
19.908,58 |
24.777,67 |
Anhang
I. Allgemeines
Die Gesellschaft wird in der Rechtsform einer GmbH
geführt. Sie ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Gegenstand des Unternehmens ist die
Durchführung von Unternehmensberatungen.
Das Stammkapital beträgt 25.564,59 €
(entspricht 50.000,-- DM) und ist zu 50% von jedem
Gesellschafter erbracht. Die ausstehenden Einlagen sind
nicht eingefordert.
Am Bilanzstichtag waren am Stammkapital beteiligt:
Frau Beate Hoffmann
12.782,30 € (25.000,-- DM)
Herr Falk Gomez-Moreno, geb.
Hoffmann 12.782,30 € (25.000,-- DM)
Geschäftsführer sind:
Frau
Beate Hoffmann
Herr
Falk Gomez-Moreno
Frau Beate Hoffmann ist alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
IV. Sonstiges
Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Jahresabschluss wurde mit heutigem Datum festgestellt.
Dietzenbach, den 07. Oktober 2011
gez. Beate Hoffmann
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