Walther-Beteiligungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Therés Walther | 51.00% |
Marie-Luise Pühler | 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ViaTec Service GmbHCrimmitschauJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden C. Angaben und Erläuterungen zu den Handelsbilanzposten
I. Verbindlichkeiten II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG III. Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwert IV. Haftungsverhältnisse
D. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Außerplanmäßige Abschreibungen E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführerorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Vorschriften des BilMoG werden erstmals auf das nach dem 31.12.2009 beginnende Wirtschaftsjahr angewendet. Die Vorjahresvergleichszahlen sind auf Grund des Wahlrechtes des Art.67(8)S.2 EGHGB nicht angepasst worden.
2) Die Gliederung der Bilanz der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3) In der Handelsbilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.
5) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Handelsbilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
6) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
7) Angaben und Begründungen zu Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit in Bilanz und GuV gem. § 265 (1) S. 2 HGB zu denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewendeten Darstellungsgrundsätze wurden beibehalten.
8) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden 1) Gemäß Art. 67 EGHGB wird für folgende Bilanzpositionen vom Beibehaltungs- oder Fortführungswahlrecht Gebrauch gemacht:
- niedrigere Wertansätze aufgrund von Abschreibung gem. § 253 HGB a.F. 2) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
3) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögen wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen.
4) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
5) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Bewertungsmethoden wurden gem. §§ 252 ff. HGB angewandt.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden gegebenenfalls im Umstellungsjahr gem. Art. 67 ff. EGHGB angepasst.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 6,67% und 33,33% Gebrauch gemacht. Im Umstellungsjahr wurde vom Beibehaltungs- und Fortführungswahlrecht gem. Art. 67(4) EGHGB Gebrauch gemacht.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253(2) HGB abgezinst.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben und Erläuterungen zu den Handelsbilanzposten I. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 483.369,93 € . Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. Aufgrund des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages wurde für diese Darlehen Rangrücktritt erklärt. II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG
1) Die Gesellschaft schuldet gegenüber der Gesellschafterin Frau Diana Porzig aus erhaltenen Darlehen insgesamt 483.369,93 €. Im Jahr 2010 wurden keine Tilgungen geleistet. Aufgrund des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages wurde für diese Darlehen Rangrücktritt erklärt.
2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.
3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 3 % aus dem jeweiligen Darlehensstand.
III. Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwert
Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen. IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. §251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben und Erläuterungen zu G.u.V.-Posten I. Außerplanmäßige Abschreibungen Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei dauernder Wertminderung gem. §253(3) HGB nicht angesetzt.
E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Geschäftsführer zum 31.12.2010 war Herr Dirk Porzig. 08451 Crimmitschau,
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